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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 181/2011 18.05.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2011 Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 521 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: gez. Hessenius Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die mit dem Frauen helfen Frauen e.V. geschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 zu verlängern und für die Jahre 2012 bis 2014 bei Produkt 331 01, Zeile 15, Mittel in Höhe von 42.000 € jährlich bereitzustellen. -2Begründung: Zum 31.12.2011 läuft die mit dem Frauen helfen Frauen e.V. am 20.05.2009 geschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" ab (s. A 144/2008, Z 1 A 144/2008). Mit Schreiben vom 23.05.2011 hat der Frauen helfen Frauen e.V. die Verlängerung der Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 beantragt. Die Verlängerung wird vom Kreis Euskirchen befürwortet. Der Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf Verlängerung der Vereinbarung (Anlage 1), der Entwurf der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) mit den Anlagen Leistungsvereinbarung und Qualitätsentwicklungsvereinbarung jeweils für die Frauenberatungsstelle und die Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" (Anlagen 3 a und 3 b) sowie die gemeinsame Zielvereinbarung für beide Beratungsstellen (Anlage 4) sind beigefügt. Gemäß Vereinbarung vom 20.05.2009 erfolgt die Bezuschussung durch den Kreis Euskirchen als freiwillige Leistung in Höhe von 42.000 € jährlich. Weiter erhält der Frauen helfen Frauen e.V. eine Zuwendung des Landes NRW zu den Personalausgaben gem. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 08.12.2009 in Höhe von z.Zt. 91.268 € (Festbetragsfinanzierung). Die Restfinanzierung erfolgt über Eigenmittel des Frauen helfen Frauen e.V.. Zu den Beratungsangeboten der Frauenberatungsstelle und der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" gehören Krisenintervention, psychosoziale Einzelberatung, telefonische und informative Beratung, Gruppenangebote, offene Gesprächs- und Kontaktrunden, Prozessvorbereitung und -begleitung etc.. Weiter findet zur Sicherstellung des Beratungs- und Hilfsangebotes eine Kooperation mit ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, kommunalen Institutionen wie Jugendamt, Polizei etc. sowie die Vernetzung in Arbeitskreisen, wie z.B. dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Euskirchen, der Psycho-sozialen Arbeitsgemeinschaft und dem AK Frauen Kreis Euskirchen statt. Insgesamt haben im Jahr 2010 1.430 Einzelberatungen stattgefunden. 383 Frauen und Mädchen, vorwiegend im Alter zwischen 26-40 Jahren (39 %) und 41-50 Jahren (33 %), haben das Angebot der Frauenberatungs- und der Fachstelle in Anspruch genommen. Weiter wurden 11 % Frauen mit einer anderen Staatsangehörigkeit beraten. Ein beträchtlicher Beratungsanteil entfiel auf Frauen mit Kind/ern (55 %). Insgesamt bestätigt die hohe Inanspruchnahme der Frauenberatungsstelle und der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" das Erfordernis dieses Beratungsangebotes. Daher wird der Kreistag gebeten, der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für die Jahre 2012-2014 zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)