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Beschlussvorlage (Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 120/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 29.11.2006 Rat 14.12.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die im beiliegenden Flurkartenauszug kenntlich gemachte Verkehrsfläche „Wilhelmstraße“ mit dem Fußweg als Verbindungsstück zur Große-Horst-Straße war seit dem Bau im Jahre 1984 im Eigentum der Wohnbau Lemgo eG. Am 22.08.06 wurden diese Verkehrsflächen unentgeltlich durch notariellen Vertrag in das Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe übertragen. Die grundbuchliche Eintragung erfolgte mit Datum 11.09.06. Bei der Wilhelmstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 6, Abs. 3 StrWG NW. Die Voraussetzungen gemäß §§ 3 und 6 StrWG NW zur Widmung der Wilhelmstraße liegen damit vor. Beschlussvorschlag: Dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr wird vorgeschlagen, dem Rat folgende Beschlussfassung zu empfehlen: Die Wilhelmstraße im OT Leopoldshöhe (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet ( §§ 3 und 6 StrWG NW). Baulastträger der Wilhelmstraße mit dem dazu gehörenden Fußweg ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel