Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
120/2006
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
29.11.2006
Rat
14.12.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die im beiliegenden Flurkartenauszug kenntlich gemachte Verkehrsfläche „Wilhelmstraße“ mit dem Fußweg
als Verbindungsstück zur Große-Horst-Straße war seit dem Bau im Jahre 1984 im Eigentum der Wohnbau
Lemgo eG.
Am 22.08.06 wurden diese Verkehrsflächen unentgeltlich durch notariellen Vertrag in das Eigentum der
Gemeinde Leopoldshöhe übertragen.
Die grundbuchliche Eintragung erfolgte mit Datum 11.09.06.
Bei der Wilhelmstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 6,
Abs. 3 StrWG NW.
Die Voraussetzungen gemäß §§ 3 und 6 StrWG NW zur Widmung der Wilhelmstraße liegen damit vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr wird vorgeschlagen, dem Rat folgende Beschlussfassung
zu empfehlen:
Die Wilhelmstraße im OT Leopoldshöhe (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet ( §§ 3 und
6 StrWG NW).
Baulastträger der Wilhelmstraße mit dem dazu gehörenden Fußweg ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel