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Beschlussvorlage (Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Beschlussvorlage (Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 118/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.06.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 118/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 01.06.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in WesselingUrfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, die Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld wird entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straße genutzt. Das diesbezügliche Straßenland steht vollständig im Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine