Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
118/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 118/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
01.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Widmung der Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in WesselingUrfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in
Wesseling-Urfeld als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr
zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße Am Hohen Rain - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld wird
entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straße genutzt. Das diesbezügliche Straßenland steht vollständig im Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die
Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die
Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine