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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
171 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
14.06.16, 13:07
Aktualisiert
14.06.16, 13:07

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 10. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 02.06.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert, vertritt Gerards, Elmar 4. Harperscheidt, Guido 5. Hüttl, Detlef, vertritt Tesch, Michael 6. Iven, Axel, vertritt Böcking, Paul 7. Kesseler, Achim ab TOP 2 8. Körner, Karlheinz 9. Krudwig, Rolf, vertritt Graf von Spee, Mariano 10. Dr. Nolten, Ralf 11. Olschewski, Dieter 12. Petran, Franz 13. Schmidt, Stefan 14. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Kilian, Manfred 15. Schroeteler, Rolf 16. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang 17. Szymanski, Udo b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Wolfram 3. Herr Gottstein 4. Herr Becker Es fehlen: 1. Böcking, Paul 2. Gerards, Elmar 3. Graf von Spee, Mariano 4. Kilian, Manfred 5. Lüttgen, Wolfgang 6. Tesch, Michael Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Der TOP 5 wird einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt, da der Bau- und Planungsausschuss vom 30.05.2016 diesen um eine Sitzungsrunde vertagt hat. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Festlegung der Inhalte Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung 4. Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“) Vorlage: 33/2016 5. Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB Vorlage: 34/2016 6. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 39/2016 7. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung 8. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung 9. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 10. Mitteilungen 11. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt, wann das Unkraut und die Bäume in den verkehrsberuhigten Zonen und auf den Wegen der Friedhöfe nochmal geschnitten werden. Herr Wolfram teilt mit, dass im Ortsteil Kreuzau zurzeit eine Firma damit beauftragt ist, die Grünflächen von Unkraut zu befreien und dass Baumschnitte für den Herbst geplant sind. Die Friedhofswege werden lediglich mit dem Heißwassersystem gepflegt, da kein Spritmittel eingesetzt werden darf. 2. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 3. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Festlegung der Inhalte Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich darin zu berücksichtigen. 2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00 € unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“) Vorlage: 33/2016 AM Iven erläutert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Dies sei jedoch keine kategorische Ablehnung. Es ist nicht nur ein einzelner Bereich zu betrachten, sondern ein Gesamtkonzept zu entwickeln, mit dem man anschließend in die weiteren Planungen einsteigen kann. AM Nolten teilt mit, dass es beim vorliegenden Antrag nur um eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung Köln geht, in der geprüft wird, ob es den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, an dieser Stelle ein Baugebiet zu entwickeln. Herr Schmühl erklärt, dass die Gemeinde bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans keine Flächen streichen muss, weil keine vorhanden sind. Es gibt keinen Grund für die Bezirksregierung, die landesplanerische Anfrage abzulehnen, da die Fläche bereits im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Anfrage muss jedoch gestellt werden, damit Sie im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt werden kann. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2016 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf dem Brechen“) eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob eine Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen -45. Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB Vorlage: 34/2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. abgesetzt 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 39/2016 AM Iven teilt mit, dass der TOP noch nicht in der SPD-Fraktion beraten wurde und die SPD sich aus diesem Grunde heute enthalten wird. AM Nolten erläutert, dass es sinnvoll ist, diese Fläche der Bebauung zuzuführen, da die Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind. Herr Schmühl erklärt, dass die Gemeinde mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag schließt, sodass dieser die gleichen Kanalbau- und Erschließungsbeiträge zu tragen hat wie die anderen Anlieger des „Hauwegs“ im Jahr 2003. Die Planungskosten sind ebenfalls vom Eigentümer zu zahlen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegenüber der beantragten Änderung. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass die Verwaltung den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen zur Verfügung stellt und dies als dritten Punkt in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. 3. Die Verwaltung stellt den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen zur Verfügung. Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen -57. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 8. 15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung Herr Schmühl trägt vor, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes eingegangen und der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt ist. Sollte der Antrag mehrheitlich beschlossen werden, müsste der Bebauungsplanentwurf angepasst werden. Zudem müsste die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt werden. AM Nolten erläutert, dass es keinen Sinn macht, das Verfahren auf der Grundlage eines Sondergebietes erneut zu beginnen, bevor die planerische Vorgehensweise nicht konkret festgelegt ist. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln macht klare Aussagen zu den einzelnen Festsetzungen. Mit einer einfachen Änderung von einem Industriegebiet in ein Sondergebiet ist noch keine Lösung herbeigeführt. Es bleibt bei der Kritik, dass es keine städtebauliche Begründung gibt, u.a. für den Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen oder die maximale Produktionsmengenbeschränkung von 1000 Tonnen pro Tag. AM Iven ist der Meinung, dass sich alle angesprochenen Punkte städtebaulich ausreichend begründen lassen. Herr Schmühl erklärt, dass eine rechtsichere Festsetzung der angesprochenen Punkte nicht über einen Bebauungsplan realisiert werden kann, unabhängig von der Ausweisung als Industriegebiet oder Sondergebiet. Dies ist lediglich über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Ein solcher Vertrag wurde in der Vergangenheit seitens der Niederauer Mühle abgelehnt. AV Hohn stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion der weitestgehende Antrag ist und stellt den Antrag zur Abstimmung. Der Antrag der SPD Fraktion wird mit 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt. Es bleibt somit beim Beschlussvorschlag der Verwaltung. Beschlussvorschlag: Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den -6Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt. Beratungsergebnis: 9. 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Anfragen Es ergehen keine Anfragen. -7B. Nichtöffentliche Sitzung