Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
171 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
14.06.16, 13:07
Aktualisiert
14.06.16, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 02.06.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert, vertritt Gerards, Elmar
4. Harperscheidt, Guido
5. Hüttl, Detlef, vertritt Tesch, Michael
6. Iven, Axel, vertritt Böcking, Paul
7. Kesseler, Achim ab TOP 2
8. Körner, Karlheinz
9. Krudwig, Rolf, vertritt Graf von Spee, Mariano
10. Dr. Nolten, Ralf
11. Olschewski, Dieter
12. Petran, Franz
13. Schmidt, Stefan
14. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Kilian, Manfred
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang
17. Szymanski, Udo
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Wolfram
3. Herr Gottstein
4. Herr Becker
Es fehlen:
1. Böcking, Paul
2. Gerards, Elmar
3. Graf von Spee, Mariano
4. Kilian, Manfred
5. Lüttgen, Wolfgang
6. Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
Der TOP 5 wird einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt, da der Bau- und
Planungsausschuss vom 30.05.2016 diesen um eine Sitzungsrunde vertagt hat.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
4.
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“)
Vorlage: 33/2016
5.
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (2) BauGB
Vorlage: 34/2016
6.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
7.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windkraft
Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
8.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
9.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
10.
Mitteilungen
11.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt, wann das Unkraut und die Bäume in den verkehrsberuhigten Zonen
und auf den Wegen der Friedhöfe nochmal geschnitten werden.
Herr Wolfram teilt mit, dass im Ortsteil Kreuzau zurzeit eine Firma damit beauftragt ist, die
Grünflächen von Unkraut zu befreien und dass Baumschnitte für den Herbst geplant sind. Die
Friedhofswege werden lediglich mit dem Heißwassersystem gepflegt, da kein Spritmittel
eingesetzt werden darf.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der
Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich
darin zu berücksichtigen.
2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00
€ unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den
Brechen“)
Vorlage: 33/2016
AM Iven erläutert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen
kann. Dies sei jedoch keine kategorische Ablehnung. Es ist nicht nur ein einzelner Bereich zu
betrachten, sondern ein Gesamtkonzept zu entwickeln, mit dem man anschließend in die weiteren
Planungen einsteigen kann.
AM Nolten teilt mit, dass es beim vorliegenden Antrag nur um eine landesplanerische Anfrage bei
der Bezirksregierung Köln geht, in der geprüft wird, ob es den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung entspricht, an dieser Stelle ein Baugebiet zu entwickeln.
Herr Schmühl erklärt, dass die Gemeinde bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans keine
Flächen streichen muss, weil keine vorhanden sind. Es gibt keinen Grund für die
Bezirksregierung, die landesplanerische Anfrage abzulehnen, da die Fläche bereits im
Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Anfrage muss jedoch gestellt
werden, damit Sie im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2016 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich
Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf dem Brechen“) eine landesplanerische Anfrage gem. §
34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob eine Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Beratungsergebnis:
10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen
-45.
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (2) BauGB
Vorlage: 34/2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das
Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
abgesetzt
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
AM Iven teilt mit, dass der TOP noch nicht in der SPD-Fraktion beraten wurde und die SPD sich
aus diesem Grunde heute enthalten wird.
AM Nolten erläutert, dass es sinnvoll ist, diese Fläche der Bebauung zuzuführen, da die
Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind.
Herr Schmühl erklärt, dass die Gemeinde mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag
schließt, sodass dieser die gleichen Kanalbau- und Erschließungsbeiträge zu tragen hat wie die
anderen Anlieger des „Hauwegs“ im Jahr 2003. Die Planungskosten sind ebenfalls vom
Eigentümer zu zahlen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegenüber der
beantragten Änderung.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass die Verwaltung den Entwurf des
städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen zur Verfügung stellt und dies als dritten
Punkt in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des
Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
3. Die Verwaltung stellt den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen
zur Verfügung.
Beratungsergebnis:
10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
-57.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1
BauGB wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung
des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
8.
15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
Herr Schmühl trägt vor, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes
anstelle des geplanten Industriegebietes eingegangen und der Sitzungsvorlage als Anlage 3
beigefügt ist. Sollte der Antrag mehrheitlich beschlossen werden, müsste der
Bebauungsplanentwurf angepasst werden. Zudem müsste die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt werden.
AM Nolten erläutert, dass es keinen Sinn macht, das Verfahren auf der Grundlage eines
Sondergebietes erneut zu beginnen, bevor die planerische Vorgehensweise nicht konkret
festgelegt ist. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln macht klare Aussagen zu den
einzelnen Festsetzungen. Mit einer einfachen Änderung von einem Industriegebiet in ein
Sondergebiet ist noch keine Lösung herbeigeführt. Es bleibt bei der Kritik, dass es keine
städtebauliche Begründung gibt, u.a. für den Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen oder
die maximale Produktionsmengenbeschränkung von 1000 Tonnen pro Tag.
AM Iven ist der Meinung, dass sich alle angesprochenen Punkte städtebaulich ausreichend
begründen lassen.
Herr Schmühl erklärt, dass eine rechtsichere Festsetzung der angesprochenen Punkte nicht über
einen Bebauungsplan realisiert werden kann, unabhängig von der Ausweisung als Industriegebiet
oder Sondergebiet. Dies ist lediglich über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Ein solcher
Vertrag wurde in der Vergangenheit seitens der Niederauer Mühle abgelehnt.
AV Hohn stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion der weitestgehende Antrag ist und stellt den
Antrag zur Abstimmung.
Der Antrag der SPD Fraktion wird mit 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung
abgelehnt. Es bleibt somit beim Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschlussvorschlag:
Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
-6Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt.
Beratungsergebnis:
9.
8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
-7B. Nichtöffentliche Sitzung