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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 06:33
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 138/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management - 66 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - 22.06.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 138/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel/Herr Schulze 22.06.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl Beschlussentwurf: Der Rat zieht diese Angelegenheit an sich. Der Bürgerantrag von Frau Gertrud Maria Wirtz vom 31. März 2011 wird nicht weiter verfolgt. Die für die mögliche Herstellung einer Mittelinsel zur Fahrbahnquerung geschätzten Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur wahrscheinlichen Nutzung dieser Querung. Gleiches gilt für die mögliche Herstellung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße und dessen Nutzung. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 31. März 2011 stellt Frau Gertrud Maria (gen. Mary) Wirtz, Hubertusstraße 18, 50389 Wesseling, einen Bürgerantrag gem. § 24 GO. Dieser bezieht sich auf den Neubau eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße zwischen dem Verkehrskreisel Berggeiststraße und der Zufahrt zum Waggonwerk Brühl oder die Anlage einer Straßenquerung über die Brühler Straße in Höhe der Zufahrt zum Waggonwerk. Der Antrag ist als Anlage in Kopie beigefügt, jedoch der besseren Lesbarkeit wegen nachstehend nochmals aufgeführt: „Sehr geehrte Damen und Herren, nach mehrere nachstehend aufgeführte Telef., betreffend der L 184 Herr Meschede Herr Schulze Herr Reinartz Herr Kapp 02236/701229 Wesseling 02236/701362 Wesseling 02251/7960 Euskirchen + 0241/6093210 Aachen 02271/834673 Bergheim teile ich Ihnen nochmals mein Anliegen nachstehend mit: Ich arbeite bei der Fa. Waggonwerk Brühl und fahre täglich mit dem Bus zu meiner Arbeit. Die Haltestelle ist „Godorfer Burg“; und genau da fängt mein Problem an. Am Kreisel kann ich nur den linken Bürgersteig benutzen. Einen rechten Bürgersteig existiert nicht. So bin ich gezwungen die stark befahrende L 184 zu überqueren um zu meiner Fa. zu gelangen die sich auf der rechten Seite befindet (Richtg. Brühl). Dies gestaltet sich als äußerst gefährlich zumal dort ein enorm hohes Verkehrsaufkommen herrscht und auch nicht gerade langsam gefahren wird. Ich bitte Sie mein Problem und die Situation zu überprüfen und bitte um Ihre Stellungnahme in spätestens 4 Wochen. Gerne höre ich wieder von Ihnen und zeichne mit freundlichen Grüßen Mary Wirtz“ Die Brühler Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße (Landesstraße 184) mit maßgebender überörtlicher Verkehrsbedeutung sowie Autobahnzubringer zur Anschlussstelle an die Autobahn A 553. Zuständiger Träger der Straßenbaulast ist für die Fahrbahn und alle Nebenanlagen der Landesbetrieb Straßen, Niederlassung Ville-Eifel in Euskirchen. Die Brühler Straße ist ab dem Verteilerkreis in Richtung Brühl eine einbahnige, zweispurige Straße mit einer Fahrbahnbreite von ca. 8 Meter. Auf der südlichen Seite ist ein kombinierter Geh-/Radweg vorhanden. Auf der nördlichen Seite der Straße ist lediglich ein unbefestigter Seitenstreifen vorhanden, der als Parkplatz für Fahrzeuge genutzt wird. Dieser Teil der Straße liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf. Er ist freie Strecke im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 50 km/h. Querungsstellen für Fußgänger befinden sich nur direkt am Kreisel Berggeiststraße (Fußgängerfurten). 2. Lösung Mit dem Landesbetrieb Straßen in Euskirchen wurde bezüglich des Ansinnens von Frau Wirtz Kontakt aufgenommen. Der Landesbetrieb vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass die Zuständigkeit für eine derartige Querungshilfe unter Erschließung des angrenzenden Gewerbetriebes (Waggonwerk) zu sehen sei und deshalb in die Zuständigkeit der Stadt Wesseling falle. Des Weiteren hält der Landesbetrieb Straßen die Stadt Wesseling für die Herstellung eines zusätzlichen Gehweges (an der nördlichen Seite) für zuständig, weil es sich auch hier um eine Erschließungsangelegenheit handele und dies Aufgabe der Kommune sei. Auf der Höhe der Zufahrt zum Waggonwerk Brühl ist in Fahrbahnmitte eine Insel als Querungshilfe möglich. Bei einer richtlinienkonformen Inselbreite von 2,50 m verblieben noch 5,50 m Fahrbahnbreite. Die verbleibende Fahrspurbreite von je 2,75 m ist nicht ausreichend, so dass eine Aufweitung von ca. 100 m Länge um 1,0 m erforderlich wird. Die Kosten hierfür einschließlich der Querungshilfe werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ist an dieser Stelle nach der Richtlinie für Fußgängerüberwege nicht zulässig (nur innerhalb geschlossener Ortschaft; nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen - die nächste ist ca. 250 Meter entfernt -; Fußgängerverkehrsstärke 50 bis 150 Fußgänger/Stunde). Für die Herrichtung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße durch die Stadt müsste ein Betrag von ca. 23.000 € veranschlagt werden. Die geschätzten Kosten für eine Mittelinsel stehen jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zur wahrscheinlichen Nutzung des Straßenüberganges durch Fußgänger über eine Mittelinsel zum bzw. vom Waggonwerk Brühl. Des weiteren sind die geschätzten Kosten für die Herrichtung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße unangemessen in Relation zur wahrscheinlichen Nutzung, zumal auf der südlichen Seite ein Geh-/Radweg bereits vorhanden ist. Hinweis: Für Bürgeranträge ist gem. § 6 (Anregungen und Beschwerden) der Hauptsatzung der Hauptausschuss zuständig. Die für den 5. Juli 2011 terminierte Hauptausschusssitzung fiel aus. Die nächste Sitzung des Hauptausschusses ist jedoch erst am 13. September 2011. Da der Bürgerantrag bereits drei Monate alt und der Sachverhalt klar ist, sollte zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung der Rat in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in der Angelegenheit entscheiden. 3. Alternativen --- 4. Finanzielle Auswirkungen s. Ziffer 2 Anlage