Daten
Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 06:33
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
138/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
- 66 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße)
außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
22.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 138/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel/Herr Schulze
22.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Querungshilfe oder Gehweg auf der L 184 (Brühler Straße) außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf in Richtung Brühl
Beschlussentwurf:
Der Rat zieht diese Angelegenheit an sich.
Der Bürgerantrag von Frau Gertrud Maria Wirtz vom 31. März 2011 wird nicht weiter verfolgt. Die für die
mögliche Herstellung einer Mittelinsel zur Fahrbahnquerung geschätzten Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur wahrscheinlichen Nutzung dieser Querung. Gleiches gilt für die mögliche Herstellung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße und dessen Nutzung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 31. März 2011 stellt Frau Gertrud Maria (gen. Mary) Wirtz, Hubertusstraße 18, 50389
Wesseling, einen Bürgerantrag gem. § 24 GO. Dieser bezieht sich auf den Neubau eines Gehweges auf der
nördlichen Seite der Brühler Straße zwischen dem Verkehrskreisel Berggeiststraße und der Zufahrt zum
Waggonwerk Brühl oder die Anlage einer Straßenquerung über die Brühler Straße in Höhe der Zufahrt zum
Waggonwerk.
Der Antrag ist als Anlage in Kopie beigefügt, jedoch der besseren Lesbarkeit wegen nachstehend nochmals
aufgeführt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nach mehrere nachstehend aufgeführte Telef., betreffend der L 184
Herr Meschede
Herr Schulze
Herr Reinartz
Herr Kapp
02236/701229 Wesseling
02236/701362 Wesseling
02251/7960 Euskirchen + 0241/6093210 Aachen
02271/834673 Bergheim
teile ich Ihnen nochmals mein Anliegen nachstehend mit:
Ich arbeite bei der Fa. Waggonwerk Brühl und fahre täglich mit dem Bus zu meiner Arbeit. Die Haltestelle ist
„Godorfer Burg“; und genau da fängt mein Problem an. Am Kreisel kann ich nur den linken Bürgersteig benutzen. Einen rechten Bürgersteig existiert nicht. So bin ich gezwungen die stark befahrende L 184 zu überqueren um zu meiner Fa. zu gelangen die sich auf der rechten Seite befindet (Richtg. Brühl). Dies gestaltet
sich als äußerst gefährlich zumal dort ein enorm hohes Verkehrsaufkommen herrscht und auch nicht gerade
langsam gefahren wird. Ich bitte Sie mein Problem und die Situation zu überprüfen und bitte um Ihre Stellungnahme in spätestens 4 Wochen.
Gerne höre ich wieder von Ihnen und zeichne
mit freundlichen Grüßen
Mary Wirtz“
Die Brühler Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße (Landesstraße 184) mit maßgebender überörtlicher Verkehrsbedeutung sowie Autobahnzubringer zur Anschlussstelle an die Autobahn A 553. Zuständiger
Träger der Straßenbaulast ist für die Fahrbahn und alle Nebenanlagen der Landesbetrieb Straßen, Niederlassung Ville-Eifel in Euskirchen.
Die Brühler Straße ist ab dem Verteilerkreis in Richtung Brühl eine einbahnige, zweispurige Straße mit einer
Fahrbahnbreite von ca. 8 Meter. Auf der südlichen Seite ist ein kombinierter Geh-/Radweg vorhanden. Auf
der nördlichen Seite der Straße ist lediglich ein unbefestigter Seitenstreifen vorhanden, der als Parkplatz für
Fahrzeuge genutzt wird. Dieser Teil der Straße liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft Berzdorf. Er ist
freie Strecke im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für
Fahrzeuge beträgt 50 km/h. Querungsstellen für Fußgänger befinden sich nur direkt am Kreisel Berggeiststraße (Fußgängerfurten).
2. Lösung
Mit dem Landesbetrieb Straßen in Euskirchen wurde bezüglich des Ansinnens von Frau Wirtz Kontakt aufgenommen. Der Landesbetrieb vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass die Zuständigkeit für eine derartige Querungshilfe unter Erschließung des angrenzenden Gewerbetriebes (Waggonwerk) zu sehen sei und
deshalb in die Zuständigkeit der Stadt Wesseling falle. Des Weiteren hält der Landesbetrieb Straßen die
Stadt Wesseling für die Herstellung eines zusätzlichen Gehweges (an der nördlichen Seite) für zuständig,
weil es sich auch hier um eine Erschließungsangelegenheit handele und dies Aufgabe der Kommune sei.
Auf der Höhe der Zufahrt zum Waggonwerk Brühl ist in Fahrbahnmitte eine Insel als Querungshilfe möglich. Bei einer richtlinienkonformen Inselbreite von 2,50 m verblieben noch 5,50 m Fahrbahnbreite. Die verbleibende Fahrspurbreite von je 2,75 m ist nicht ausreichend, so dass eine Aufweitung von ca. 100 m Länge
um 1,0 m erforderlich wird. Die Kosten hierfür einschließlich der Querungshilfe werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ist an dieser Stelle nach der Richtlinie für Fußgängerüberwege nicht zulässig (nur innerhalb geschlossener Ortschaft; nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen - die
nächste ist ca. 250 Meter entfernt -; Fußgängerverkehrsstärke 50 bis 150 Fußgänger/Stunde).
Für die Herrichtung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße durch die Stadt müsste
ein Betrag von ca. 23.000 € veranschlagt werden.
Die geschätzten Kosten für eine Mittelinsel stehen jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zur wahrscheinlichen Nutzung des Straßenüberganges durch Fußgänger über eine Mittelinsel zum bzw. vom Waggonwerk Brühl. Des weiteren sind die geschätzten Kosten für die Herrichtung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Brühler Straße unangemessen in Relation zur wahrscheinlichen Nutzung, zumal auf der
südlichen Seite ein Geh-/Radweg bereits vorhanden ist.
Hinweis: Für Bürgeranträge ist gem. § 6 (Anregungen und Beschwerden) der Hauptsatzung der Hauptausschuss zuständig. Die für den 5. Juli 2011 terminierte Hauptausschusssitzung fiel aus. Die nächste Sitzung
des Hauptausschusses ist jedoch erst am 13. September 2011. Da der Bürgerantrag bereits drei Monate alt
und der Sachverhalt klar ist, sollte zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung der Rat in seiner Sitzung am
19. Juli 2011 in der Angelegenheit entscheiden.
3. Alternativen
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4. Finanzielle Auswirkungen
s. Ziffer 2
Anlage