Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
179 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder)

öffnen download melden Dateigröße: 179 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-82/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.09.2014 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Schul- und Bildungsschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des Schulund Bildungsausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-82/2014 Seite 2