Daten
Kommune
Bedburg
Größe
179 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-82/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.09.2014
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Schul- und Bildungsschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss
berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW
(SchulG) berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und
evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen
(Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen
bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der
Verpflichtungserklärung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des Schulund Bildungsausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung
ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des
Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom
Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen
werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-82/2014
Seite 2