Daten
Kommune
Bedburg
Größe
123 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-89/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.09.2014
Betreff:
Wahl der/ des Ausschussvorsitzenden
Wahl der/ des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt:
________________ zur/ zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie
________________ zur/ zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und
Jugendhilfegesetzes wird die/ der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Danach werden Wahlen,
wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch die Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen,
welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben ein weiterer Wahlgang statt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Esser
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-89/2014
Seite 2