Daten
Kommune
Bedburg
Größe
179 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-88/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.09.2014
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister bzw. die/ der Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses führt die gemäß
§ 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den
Ausschuss berufenen und nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in ihr Amt ein und
verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. Die sachkundigen Bürger und die Mitglieder mit beratender Stimme bekunden durch
Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des
Jugendhilfeausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist dieser
Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses
werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bürgermeister bzw. dem/
der Altersvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Esser
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-88/2014
Seite 2