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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
179 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-88/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister bzw. die/ der Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen und nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger und die Mitglieder mit beratender Stimme bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des Jugendhilfeausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bürgermeister bzw. dem/ der Altersvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Esser ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-88/2014 Seite 2