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Beschlussvorlage (Aufgaben und Rechte des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
122 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-91/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: Aufgaben und Rechte des Jugendhilfeausschusses Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: In Nordrhein-Westfalen ist, wie auch in anderen Bundesländern, in § 3 II Ausführungsgesetz zum KJHG (AG-KJHG) ausdrücklich festgelegt, dass die kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden, die Jugendämter haben, eine Jugendamtssatzung zu erlassen haben. In dieser sind detaillierte Regelungen über die Zusammensetzung, die Aufgaben und das Verfahren des Jugendhilfeausschusses, welche die landesrechtlichen Regelungen konkretisieren, zu treffen. Die aktuelle der Fassung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bedburg ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt; auch wird die Verwaltung zur Sitzung die LVR-Broschüre `Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss´ aushändigen. Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen kommt dem Jugendhilfeausschuss eine besondere Stellung zu; so ist er zum einen Teil der zweigliedrigen Behörde Jugendamt, zum anderen zugleich ein Ausschuss. Aufgrund der besonderen Stellung und der daraus resultierenden Aufgaben hält die Verwaltung es für angebracht, die - zumindest die neuen - Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hierüber ausführlich zu informieren. Die Verwaltung schlägt insofern vor, in einer der nächsten turnusmäßigen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses einen Vertreter des Landesjugendamtes berichten zu lassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Esser ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister