Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
22.09.14, 16:09
Stichworte
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Drucksache: WP9-92/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.09.2014
Betreff:
Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg
- Entwicklung seit Einrichtung im Jahr 2011
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2015 ff. den Stellenplan 2015 ff. im Bereich Jugendamt `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum´ - um 0,2 Stellen aufzustocken.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Übernahme der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe im Jahr 2011 hat die Stadt
Bedburg auch die Aufgaben einer Erziehungs- und Beratungsstelle übernommen. In 2012 wurden
die Frühen Hilfen in die Erziehungsberatungsstelle integriert; seither lautet die Bezeichnung
`Familienberatungs- und Präventionszentrum´.
Eine ausführliche Dokumentation über Aufgaben, Leistungen und Inanspruchnahme - Fallzahlenentwicklung - des `Familienberatungs- und Präventionszentrum´ ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt. Die Leiterin, Frau S. Klein, wird im Ausschuss mittels einer Power-Point-Präsentation
die Aufgaben und Entwicklungen des `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrums´ darstellen
und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen; nachfolgend werden daher
lediglich `stichpunktartig´ einige prägnanten Entwicklungen skizziert:
Bei Aufgabenwahrnehmung der Erziehungsberatungsstelle durch den Rhein-Erft-Kreis wurde
diese in den Jahren 2006 bis 2010 von jährlich durchschnittlich 92 Bürgern aus dem Stadtgebiet
Bedburg aufgesucht; 2007 (62 BürgerInnen), 2010 (97 BürgerInnen). Mit Übernahme der
Aufgaben durch die Stadt Bedburg stieg die Fallzahl sprunghaft - auf durchschnittlich 140
BürgerInnen jährlich - an; 2011 (98 BürgerInnen), 2013 (165! BürgerInnen). Diese positive
Entwicklung zeigt, dass sich die damalige Entscheidung, eine eigene Erziehungsberatungsstelle
im Stadtgebiet als Anlaufstelle an zentraler, jedoch vom originären Jugendamt `abgegrenzter´
Örtlichkeit zu installieren, als absolut richtig herausgestellt hat.
Durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen - wie beispielsweise die Teilnahme am 1. Bedburger
Kinderschutzfachtag, zahlreiche Veranstaltungsreihen etc. pp. - steigt die Zahl der zu beratenden
Familien kontinuierlich; auch die Kindertageseinrichtungen, die städtischen Schulen und (Kinder-)
Ärzte stehen im engen Kontakt zum `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum´. Die hohe
Akzeptanz, wie auch die enge Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst - zur
Vermeidung kostenintensiver Fremdangebote werden Familien in schwierigen Lebenslagen,
sofern möglich, zunächst das `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum´ verwiesen - sind
sehr erfreulich, führen jedoch auch dazu, dass die MitarbeiterInnen an ihre Grenzen stoßen.
Aktuell ist das `Familienberatungs- und Präventionszentrum´ mit 3,95 vollzeitverrechneten Stellen
besetzt; Leitung (1,0), zwei MitarbeiterInnen (1,35) - vorranging in der Erziehungsberatung - und
zwei Mitarbeiterinnen (1,0) in den frühen Hilfen, sowie einer Sekretariatsstelle (0,6).
Wenngleich die Aufgabe des `Erziehungs- und Präventionszentrums´ eine gesetzlich normierte
Pflichtaufgabe darstellt, bestimmt die Kommune den Umfang der Aufgabenwahrnehmung; so
können die Projektmaßnahmen weiter ausgebaut bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Fakt ist
jedoch, dass das derzeitige Portfolio dauerhaft mit der v. g. Personalstärke nicht gestemmt
werden kann. Aus Sicht der Fachverwaltung könnte zumindest eine gewisse Entlastung durch
Aufstockung eines derzeit in Teilzeitbeschäftigung stehenden Mitarbeiters um 0,2 Stellen erzielt
werden, wenngleich nachvollziehbar sein dürfte, dass hierdurch eine spürbare Hilfe nicht erreicht
werden kann.
Die Verwaltung regt daher in einem ersten Schritt an, dem Rat im Rahmen des Stellenplans 2015
ff. die geringfügige Personalaufstockung zu empfehlen; soweit die Zahl der betreuten Fälle
weiterhin steigt, wird die Aufstockung kaum ausreichend sein. Hierzu wird die Verwaltung in den
nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschuss berichten.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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