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Beschlussvorlage (Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg - Entwicklung seit Einrichtung im Jahr 2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
22.09.14, 16:09
Beschlussvorlage (Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg 
- Entwicklung seit Einrichtung im Jahr 2011) Beschlussvorlage (Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg 
- Entwicklung seit Einrichtung im Jahr 2011) Beschlussvorlage (Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg 
- Entwicklung seit Einrichtung im Jahr 2011)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-92/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg - Entwicklung seit Einrichtung im Jahr 2011 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 ff. den Stellenplan 2015 ff. im Bereich Jugendamt `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum´ - um 0,2 Stellen aufzustocken. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Übernahme der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe im Jahr 2011 hat die Stadt Bedburg auch die Aufgaben einer Erziehungs- und Beratungsstelle übernommen. In 2012 wurden die Frühen Hilfen in die Erziehungsberatungsstelle integriert; seither lautet die Bezeichnung `Familienberatungs- und Präventionszentrum´. Eine ausführliche Dokumentation über Aufgaben, Leistungen und Inanspruchnahme - Fallzahlenentwicklung - des `Familienberatungs- und Präventionszentrum´ ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Leiterin, Frau S. Klein, wird im Ausschuss mittels einer Power-Point-Präsentation die Aufgaben und Entwicklungen des `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrums´ darstellen und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen; nachfolgend werden daher lediglich `stichpunktartig´ einige prägnanten Entwicklungen skizziert: Bei Aufgabenwahrnehmung der Erziehungsberatungsstelle durch den Rhein-Erft-Kreis wurde diese in den Jahren 2006 bis 2010 von jährlich durchschnittlich 92 Bürgern aus dem Stadtgebiet Bedburg aufgesucht; 2007 (62 BürgerInnen), 2010 (97 BürgerInnen). Mit Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Bedburg stieg die Fallzahl sprunghaft - auf durchschnittlich 140 BürgerInnen jährlich - an; 2011 (98 BürgerInnen), 2013 (165! BürgerInnen). Diese positive Entwicklung zeigt, dass sich die damalige Entscheidung, eine eigene Erziehungsberatungsstelle im Stadtgebiet als Anlaufstelle an zentraler, jedoch vom originären Jugendamt `abgegrenzter´ Örtlichkeit zu installieren, als absolut richtig herausgestellt hat. Durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen - wie beispielsweise die Teilnahme am 1. Bedburger Kinderschutzfachtag, zahlreiche Veranstaltungsreihen etc. pp. - steigt die Zahl der zu beratenden Familien kontinuierlich; auch die Kindertageseinrichtungen, die städtischen Schulen und (Kinder-) Ärzte stehen im engen Kontakt zum `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum´. Die hohe Akzeptanz, wie auch die enge Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst - zur Vermeidung kostenintensiver Fremdangebote werden Familien in schwierigen Lebenslagen, sofern möglich, zunächst das `Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum´ verwiesen - sind sehr erfreulich, führen jedoch auch dazu, dass die MitarbeiterInnen an ihre Grenzen stoßen. Aktuell ist das `Familienberatungs- und Präventionszentrum´ mit 3,95 vollzeitverrechneten Stellen besetzt; Leitung (1,0), zwei MitarbeiterInnen (1,35) - vorranging in der Erziehungsberatung - und zwei Mitarbeiterinnen (1,0) in den frühen Hilfen, sowie einer Sekretariatsstelle (0,6). Wenngleich die Aufgabe des `Erziehungs- und Präventionszentrums´ eine gesetzlich normierte Pflichtaufgabe darstellt, bestimmt die Kommune den Umfang der Aufgabenwahrnehmung; so können die Projektmaßnahmen weiter ausgebaut bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Fakt ist jedoch, dass das derzeitige Portfolio dauerhaft mit der v. g. Personalstärke nicht gestemmt werden kann. Aus Sicht der Fachverwaltung könnte zumindest eine gewisse Entlastung durch Aufstockung eines derzeit in Teilzeitbeschäftigung stehenden Mitarbeiters um 0,2 Stellen erzielt werden, wenngleich nachvollziehbar sein dürfte, dass hierdurch eine spürbare Hilfe nicht erreicht werden kann. Die Verwaltung regt daher in einem ersten Schritt an, dem Rat im Rahmen des Stellenplans 2015 ff. die geringfügige Personalaufstockung zu empfehlen; soweit die Zahl der betreuten Fälle weiterhin steigt, wird die Aufstockung kaum ausreichend sein. Hierzu wird die Verwaltung in den nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschuss berichten. Beschlussvorlage WP9-92/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-92/2014 Seite 3