Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Familienberatungs- und
Präventionszentrum Bedburg
alle - niederschwelligen, leicht zugänglichen - Hilfen aus einer Hand
Konzepte
und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung
erstellt von Sabine Klein
September 2014
2
Vorwort
Mit der Gründung des Familienberatungs- und Präventionszentrums, das die beiden Abteilungen ‚Frühen Hilfen und Erziehungs- und Familienberatung unter einem Dach vereint, hat die Stadt Bedburg
ein wegweisendes - und im Rhein-Erft-Kreis bis dahin noch nicht vorhandenes - Konzept niedrigschwelliger Prävention ins Leben gerufen.
Alle Kommunen sind damit konfrontiert, dass ihnen die HZE-Kosten `über den Kopf wachsen´. Frühzeitige Präventiv-Angebote können diesem Trend entgegenwirken. Dennoch hat der Gedanke, dass
Prävention ein viel grundlegenderes und auf Dauer gesehen Ressourcen sparenderes Angebot ist,
noch nicht überall Einzug gehalten - im Gesundheitswesen beispielsweise ist der Präventionsgedanke
nur rudimentär vorhanden, d.h. Prävention wird nur marginal finanziert und gefördert.
Die neueste Forschung bestätigt: Sichere Bindung und gute Entwicklungsmöglichkeiten in Schwangerschaft und den ersten drei Lebensjahren sind - neben der Teilhabe an Bildung und finanzieller
Absicherung - grundlegend für eine gelingende Entwicklung im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenalter. Heinz Hilgers, Vorsitzender des deutschen Kinderschutzbundes e.V. äußerte sich dazu zuletzt auf
dem Kongress der Bertelsmann-Stiftung und der NRW-Landesregierung zum Modellprojekt „Kein Kind
zurücklassen“ im August 2014 in Oberhausen. Seine Botschaft: `Armut ist eine katastrophale Belastung für Kinder; Armut macht krank und dumm und delinquent´.
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum hat sich die Unterstützung der Familien bei der Umsetzung dieser zentralen Säule gesunder Entwicklung `auf die Fahnen geschrieben´. Dabei wird der
Umgang mit den ratsuchenden BürgerInnen von einer grundlegenden Wertschätzung getragen. Diese
basiert auf dem Wissen, dass Jede/ Jeder, der/ die in die Beratungsstelle kommt, eine Schamgrenze
überwinden muss. Die Erkenntnis, Probleme aus eigener Kraft nicht mehr lösen zu können und Unterstützung durch Außenstehende bzw. Fachkräfte zu benötigen, kann neue Perspektiven eröffnen. Der
Schritt, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bedeutet: Er/ sie ist bereit sich Hilfe von außen zu holen,
beginnt mit der Lösungssuche; es gilt noch, die Schwelle tatsächlich zu überwinden und den Fuß
sprichwörtlich ‚durch die Tür zu setzen. Menschen in Krisen sind sehr verletzlich - Verständnis, Zuspruch, Erarbeitung anderer Sichtweisen können neue Hoffnung wecken und tiefgreifende Veränderungen initiieren.
Philosophie und Glaubenssätze Was uns umtreibt – was uns antreibt
Was soll die ganze Erziehung, die Kinder machen uns doch eh alles nach.
Wilhelm Rotthaus
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz
Bitte nicht helfen, es ist so schon schwer genug!
Jürgen Hargens
Beratung ohne Humor ist witzlos.
Fritz B. Simon
Was Giraffen und Psychotherapeuten gemeinsam haben – das größte Herz und den größten Überblick.
Andrea Etter
Wer im Mittelpunkt steht, ist kein Teil der Gemeinschaft mehr.
Jesper Juul
Probleme verlangen nach Analyse – Ziele laden dazu ein, sie zu erreichen.
Ben Furmann
3
Einleitung
Entwicklung von 2011 – 2014
Nachdem die Erziehungsberatungsstelle (EB) seit ihrer Gründung in den 70iger Jahren beim RheinErft-Kreis als Jugendhilfeträger auch für Bedburg und Elsdorf mit Standort Bergheim bestand, übernahm die Stadt Bedburg nach Änderung der Gemeindeordnung 2011 die Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers. Im Vorfeld gab es Überlegungen, die auch zu der Zeit vom damaligen Team beim
Rhein-Erft-Kreis favorisiert wurden, die EB weiter in Kooperation mit der - nun auch Stadt - Elsdorf zu
betreiben; Hintergrund war, ein etabliertes BeraterInnen-Team mit seinen Synergieeffekten zu nutzen.
Dies scheiterte an unterschiedlichen Faktoren, jedoch war die Standortfrage ganz entscheidend. Die
Verwaltung der Stadt Elsdorf hatte einen Standort gewählt, der für die ratsuchenden Bedburger BürgerInnen noch schwieriger zu erreichen gewesen wäre, als die Erziehungsberatungsstelle in Bergheim im Kreishaus. Das hätte bedeutet, dass ein niedrigschwelliges Prinzip „der guten Erreichbarkeit
und Nähe zur ÖPNV-Anbindung“ nicht möglich geworden wäre. So entschied sich die Verwaltung von
Bedburg zur Alleinstellungsvariante, und wählte einen Standort im Sozialraum, in der Adolf-SilverbergStraße in Bedburg. Wie die gute Vernetzung und Annahme durch die ratsuchenden BürgerInnen (pro
Jahr ca. 20% mehr Anmeldungen) zeigt, ist die Standortwahl der Verwaltung der Stadt Bedburg exzellent: Getrennt von Jugendamt, Allgemeinem Sozialen Dienst und anderen Verwaltungseinrichtungen;
in der Nähe zum Schulzentrum. So können SchülerInnen das Angebot z. B. direkt nach der Schule
und in Freistunden nutzen, es gibt gute Parkmöglichkeiten und eine gute ÖPNV Anbindung. Unser
Fazit: Das sozialräumliche Angebot hat sich bewährt.
Darüber hinaus besteht eine kollegiale und fachliche Kooperation mit den Elsdorfer Kolleginnen im
Präventionszentrum; die Möglichkeit der Teilnahme der KlientInnen an Gruppenangeboten, falls diese
nicht von Bedburger BürgerInnen in Anspruch genommen werden. Wenn ratsuchende MitarbeiterInnen aus der Verwaltung aus Datenschutzgründen nicht in Bedburg beraten werden möchten, können
sie das Elsdorfer Angebot nutzen und umgekehrt.
Konzept Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Aufgaben und gesetzliche Grundlagen der Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung ist entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII § 28
(KJHG) eine Pflichtaufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers. Sie wird erbracht als niedrigschwelliges,
einfach zugängliches Angebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene bis 26 Jahre,
aber auch für Pflege- und Adoptivfamilien und pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten,
OGS, Schule und Jugendarbeit. Erziehungs- und Familienberatung stellt diesem Personenkreis ihre
Leistungen sowohl bei aktuellen Problemen und Schwierigkeiten durch Einzelfallarbeit - `problemreagierend´ - als auch über den Einzelfall hinaus vorbeugend - `präventiv´- zur Verfügung.
Die Niedrigschwelligkeit wird z. B. erreicht durch
freien Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung
Kostenfreiheit
Schweigepflicht der MitarbeiterInnen
Termine auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
leichte Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
räumliche Trennung von Behörden und großen Institutionen
möglichst kurze Wartezeiten, d.h. innerhalb von 14 bis 21 Tagen, bei Jugendlichen und Krisenanfragen innerhalb von 3 Werktagen
Problemreagierende Leistungen (Einzelfallarbeit):
Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene, ebenso aber auch Menschen, die mit deren Problemen
konfrontiert sind, wenden sich aus vielfältigen Anlässen an die Erziehungs- und Familienberatung;
auffallendes Verhalten, psychosomatische Beschwerden, Aggressionen, Kontaktprobleme, Selbstverletzungen, Ladendiebstähle, nächtliches Wegbleiben, Schulprobleme, Eltern-Konflikte, Gewalt in der
Familie, Trennung und Scheidung, neue Partnerschaft der Eltern u.v.m. Hintergrund dieser Anlässe
4
können seelische Probleme sein, Beziehungskonflikte innerhalb und außerhalb der Familie, Entwicklungsbeeinträchtigungen, familiäre Krisen durch Krankheit oder Verlust, äußere Umbrüche oder materielle Probleme usw.
Die Bedingungen, die den individuellen oder familiären Problemen, Krisen und Konflikten zugrunde
liegen, sollen erkannt und angemessene Lösungen erarbeitet werden. Dies geschieht als Einzelfallarbeit in Kooperation mit den angemeldeten Eltern, Kindern, Jugendlichen usw. durch
Diagnostik und Indikationsstellung, die auch die Ressourcen des Einzelnen und seines Umfeldes
einbezieht
Beratungs- und Therapiesitzungen mit einzelnen oder mehreren Personen
Beratungen nach FamFG
Kooperation mit anderen Fachkräften aus Jugendhilfe, Schule, Klinik, Gesundheitswesen allgemein usw.
Gruppenarbeit mit einzelnen Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende, Eltern von Jugendlichen,
Trennungs- und Scheidungs-Kinder und –Eltern.
Diese Leistungen sind den §§ 17, 18, 23, 27, 28, 35a, 41 des KJHG zugeordnet.
Präventive Leistungen:
Zur allgemeinen Förderung und Unterstützung sowohl der elterlichen Kompetenz und familiären Beziehungen als auch der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen werden über die Einzelfallarbeit
hinaus bei Bedarf angeboten:
Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen
Offene Sprechstunden in den Familienzentren
Gruppenangebote zu spezifischen Themen wie z. B. Trennung/Scheidung, Stieffamilien, Pubertät
Mitarbeit in pädagogischen Konferenzen von Schulen, bei Tagungen der Jugendhilfe usw.
themenzentrierte Angebote für Schulen, Jugendzentren usw.
Supervision und Beratung für MitarbeiterInnen anderer Einrichtungen von Jugend- und Familienhilfe, Schule usw.
Diese Leistungen sind im Wesentlichen den §§ 14, 16, 72(3) des KJHG zugeordnet.
Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit:
Sowohl bei der individuellen problemreagierenden als auch bei der präventiven Arbeit ist oft der Einbezug anderer Institutionen oder Dienste sinnvoll und notwendig. Daher bedarf es eines Netzes fachlicher Kooperationsbeziehungen, deren Pflege und Ausbau sich förderlich auf Erfolg und Effektivität
von Erziehungs- und Familienberatung auswirken und umgekehrt. Die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatung bringen ihre professionell ausgewerteten Erfahrungen aus der problemreagierenden und präventiven Arbeit ein in die Weiterentwicklung des regionalen Jugendhilfeangebotes und in die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Die
Leistungen sind den §§ 73, 78, 80, 99 - 103 des KJHG zugeordnet.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung und als Maßgabe fachlicher Standards legt das Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalens die `Regeln fachlichen Könnens´ zugrunde;
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/beratungsstellenundfamilienbildung/famillie
nberatungsstellen/famillienberatungsstellen_1.jsp
Anmeldezahlen
Seit Bestehen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Bedburg haben sich die Anmeldezahlen jedes Jahr deutlich erhöht. Dieser Trend ist dieses Jahr - hochgerechnet - noch nicht festzustellen,
was an den noch ausstehenden Elternsprechtagen und den anstehenden Herbst- und Wintermonaten
liegt, in denen erfahrungsgemäß die Anmeldezahlen steigen.
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aus Bedburg
Gesamt
250
200
150
100
50
0
2006
2007
Jahr
Anmeldezahlen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
insgesamt
208
163
203
184
209
126
147
191
182
2008
2009
2010
davon
aus Bedburg
68
62
74
65
97
98
136
165
162
2011
2012
2013
Veränderung in
Bedburg
2014
Bemerkung
1)
2)
16,7%
29,9%
- 4,7%
3)
1) EB noch bei Rhein-Erft-Kreis in Bergheim, Umzug aus Fußgängerzone BM ins Kreishaus
2) EB in Bedburg eröffnet
3) fiktiv hochgerechnet (Stand 31.07.14)
Wartezeiten und Überweisungen durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
HZE-Erbringung durch die Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Die Tendenz der Zunahme von Anmeldungen setzt sich in den letzten 3 Jahren auch bei Überweisungen vom Allgemeinen Sozialen Dienst an die Erziehungs-und Familienberatungsstelle fort.
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Fallzahlen in der Familienberatung
Anmeldungen
2011
126
2012
147
2013
191
2014*
106
beratene Fälle
lfd. Fälle am 01.01.
+ neue Fälle
= Fälle gesamt
- abgeschlossene Fälle
= lfd. Fälle am 31.12.
33
96
129
83
46
46
136
182
128
54
54
175
229
160
69
69
114
183
66
117
* Stand 03.09.2014
Stand 01.01.
250
abgeschlossen
neue Fälle
200
Gesamt
150
100
Gesamt
50
neue Fälle
abgeschlossen
0
Stand 01.01.
2011
2012
2013
Überweisung durch Allgemeiner Sozialer Dienst-KollegInnen
Jahr
ratsuchende Familien
Steigerung
2011
16
2012
39
144%
2013
55
41%
2014 *
22
* Stand 1.9.14
In 2013 wurden der Erziehungs- und Familienberatungsstelle 55 Familien von den KollegInnen des
Allgemeinen Sozialen Dienst übergeleitet, die sich aufgrund ihrer Empfehlung anmeldeten. Das ist ein
Effekt der internen Kommunikation und Qualitätsentwicklung einerseits; es macht den Stellenwert der
Erziehungs- und Familienberatungsstelle innerhalb der Jugendhilfe deutlich, bringt die Erziehungsund Familienberatungsstelle andererseits an Kapazitätsgrenzen. D. h. es konnte ein Prinzip der Niedrigschwelligkeit des schnellen Erstgespräches in 2013 und 2014 z.T. nicht mehr gewährleistet werden;
so gab es über mehrere Monate in 2013 und 2014 Wartezeiten zwischen 6 - 8 Wochen.
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Gesamtbevölkerung
>= 0 und <3 Jahre
>= 3 und <6 Jahre
männlich
>= 6 und <11 Jahre
weiblich
>= 11 und <15 Jahre
>= 15 und <18 Jahre
>= 18 und <21 Jahre
>= 21 und <27 Jahre
>= 27 und <35 Jahre
>= 35 und <45 Jahre
>= 45 und <55 Jahre
>= 55 und <65 Jahre
>= 65 und <70 Jahre
>=70 und <75 Jahre
>= 75 Jahre
3.000
2.000
1.000
0
1.000
2.000
3.000
>= 21 und
<27 Jahre
>= 18 und
<21 Jahre
Alleinerziehende
300
Mütter
Väter
250
200
150
100
50
0
>= 55 und
<65 Jahre
>= 45 und
<55 Jahre
>= 35 und
<45 Jahre
>= 27 und
<35 Jahre
>= 15 und
<18 Jahre
Zu beachten ist bei diesen KlientInnen, dass es oft um multiple und/ oder diffuse Schwierigkeiten geht.
Diese werden oftmals eher unspezifisch benannt; `wir kommen an den Jungen nicht mehr ran!, ich
halte es bei meinen Eltern nicht mehr aus, helfen Sie mir hier raus, seitdem ich einen neuen Partner
habe, ist bei uns die Hölle los´. Entsprechend umfassender, zeitaufwendiger muss die diagnostische
Arbeit und beraterische Hilfe erfolgen. Denn es verbergen sich dahinter oftmals Bindungsprobleme,
emotionale Belastungen, Interaktions- und Kommunikationsdefizite, Konflikte in und mit der Schule,
psychische Erkrankungen von Elternteilen, Suchterkrankungen, unerkannte Mobbing-Situationen etc.
Bei zudem getrennt lebenden Eltern erschwert die zum Teil mangelnde Kooperationsbereitschaft den
Beratungserfolg für das Kind bzw. die Jugendliche/ den Jugendlichen. Es kommen auch Ratsuchende
8
mit bereits chronifizierten Störungen, die bisher noch nicht behandelt wurden, noch nicht diagnostiziert
wurden.
Eine Zunahme ist bei Anmeldungen über die Internetpräsenz des Familienberatungs- und Präventionszentrums auf der Homepage der Stadt Bedburg und Anmeldung auf Empfehlung von Bekannten
zu verzeichnen, die ebenfalls Klienten oder Ex-Klienten sind oder waren.
Die Themen der Beratung wurden schon oben in Problemreagierende Leistungen beschrieben. Als
Besonderheiten aus den letzten 3 Jahren bei den Anmeldegründen sind zu benennen:
eine Häufung mit dem Vorstellungsgrund Ritzen, respektive selbstverletzendes Verhalten
Gewalt in der Familie
suizidale Krisen bei Jugendlichen und Erwachsenen; iesen ratsuchenden Klienten wurden selbstverständlich zeitnahe Erstgespräche bereitgestellt.
Alle Angebote und Aufgaben der Erziehungs- und Familienberatung
Alle Angebote der Erziehungs- und Familienberatungsstelle sind pflichtige Leistungen laut SGB VIII,
KJHG § 28; d. h. dem Grunde nach vorgeschrieben.
Beratung auf Grundlage KJHG § 28, innerhalb von 3 – 6 Wochen, Jugendliche innerhalb von 3
Tagen;
Beratung nach FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), hochstrittige Eltern werden zu zweit beraten
Kollegiale Fallberatung für Kita- und FZ-MitarbeiterInnen 1x im Quartal
Trennungs- und Scheidungskindergruppe 1 x im Jahr
Dienstbesprechungen, interne Fallbesprechung wöchentlich, zudem kurzfristig bei Bedarf
SGB VIII, § 8a und § 8b – Beratung auf Anfrage
Weiterleitung der Klienten z.B. an Kliniken, Mutter-und Kind-Kur, niedergelassene Psychotherapeuten, andere Beratungsstellen, Schuldner-, Sucht-, Frauenberatungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst etc.
Sprechstunden in den beiden Bedburger Familienzentren
Qualitätszirkel mit ASD, ca. 2x pro Jahr
Vernetzung mit Schule und Schulsozialarbeitern
Öffentlichkeitsarbeit
Gremienarbeit
Bedburger Kinderschutztag 2013 – Planung, Vorbereitung und Mitgestaltung
Weiterbildung
Supervision
Das Angebot der insoweit erfahrenen Fachkraft, die Beratung nach SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b zur
Einschätzung von Kindeswohlgefährdung im Familienberatungs- und Präventionszentrum als neue
Aufgabe wird genutzt. Die Kompetenz wurde 2012 erworben, seit dem Bedburger Kinderschutztag am
19.6.2013 wurde das Angebot einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und wird seitdem genutzt. Hier ist
seitens der Jugendhilfe eine Ausweitung erwünscht. Die Folge; die Beratung ist aufwendig und erfordert z. T. Hausbesuche bzw. Beratung vor Ort.
Die regelmäßigen Sprechstunden in den beiden Familienzentren werden weiterhin vorgehalten. Aus
den neuen Aufgaben ergeben sich zusätzliche Klienten, dies bedeutet zusätzliche Anmeldungen.
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Konzept `Frühe Hilfen/ Prävention´
Die Schwangerschaft und die frühe Kindheit unterliegt Dynamiken mit rasch ablaufenden Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Viele grundlegende Veränderungen müssen gemeistert werden.
Diese stellen hohe Anforderungen an die elterliche Kompetenz, Geduld und Sensibilität. Gleichzeitig
ist sie die prägendste Zeit in der Entwicklung des Menschen und für die weitere Entwicklung von größter Bedeutung. Eine sichere Bindung und eine gute Entwicklung in der Schwangerschaft ist die
Grundvoraussetzung oder auch der Präventionsfaktor Nr. 1 für psychische und physische Gesundheit
im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.
Die Frühen Hilfen sind ein niederschwelliges Angebot für alle Eltern in Bedburg mit Kindern im Alter
von 0 bis 3 Jahren. Hier bekommen sie frühzeitig Hilfe und Unterstützung im Umgang mit ihren Kindern und ihrer gesamten Familiensituation, auch schon in der Schwangerschaft. Die Hilfemaßnahme
unterliegt der Schweigepflicht, basiert auf Freiwilligkeit und ist für die BürgerInnen kostenfrei.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen der Frühen Hilfen werden nachfolgend benannt, jedoch nur in Auszügen
aufgeführt. Die Frühen Hilfen sind im Bundeskinderschutzgesetz SGB VIII unter den § 1, § 16, § 18
und § 28 verankert. Die Landesförderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung
„Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4
KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Nordrhein-Westfalen, die seit 1.Juli 2012 gilt durch
das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Artikel 1 - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Artikel 2 - Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 - Änderung anderer Gesetze
Artikel 4 - Evaluation
Die Bundesregierung hat die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten.
Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG
Ziele und Aufgaben der Frühen Hilfen
Ziele der Frühen Hilfen:
Eltern unterstützen, damit ihre Kinder gesund und liebevoll aufwachsen können
Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung
Hilfe zur Selbsthilfe
Risikolagen frühzeitig erkennen und geeignete Hilfen anbieten
Entwicklungsmöglichkeiten der Eltern und Kindern frühzeitig und nachhaltig verbessern
Eltern unterstützen, so dass sie ihrer Erziehungsverantwortung auch in schwierigen Lebenssituationen gerecht werden können
Aufbau von und Zusammenarbeit innerhalb eines regionalen sozialen Netzwerkes
Information, Aufklärung und Anbindung an das soziale Netzwerk
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Frühe Hilfen wenden sich an:
Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren
Schwangere Frauen und werdende Väter
Junge Mütter bzw. junge Familien
Mütter mit Erkrankungen oder Behinderungen
Eltern behinderter Kinder
Eltern von Frühgeborenen
Mütter bzw. Eltern mit Drogenproblemen
Mütter oder Eltern, die sich in allgemein schwierigen Lebenssituationen befinden
Familien mit Integrationsproblemen
Familien mit chronisch kranken Kindern bis zu 3 Jahren
Familien mit Mehrlingsgeburten
Aufgaben der Frühen Hilfen:
Betreuung und Beratung bereits in der Schwangerschaft
Gemeinsam mit der Schwangeren Kontakte knüpfen mit: Hebammen, Schwangerschaftsberatungsstellen,
Ärzten, Krankenhäusern, Geburtsvorbereitungskursen oder Mutter-KindEinrichtungen
Information und Hilfestellung beim Beantragen von Geldern für Schwangerschaftskleidung, sowie
für die Babyausstattung
Beratung und Informationen zum Einrichten des Kinderzimmers und zum Kauf von Babykleidung
oder Nahrung
Beratung über: Ernährung in der Schwangerschaft, Babyernährung, sichere Schlafumgebung
Betreuung nach der Geburt
Pflege und Handling des Babys
Unsicherheiten im Umgang mit dem Säugling ausräumen
Entwicklung des Babys und Kleinkindes
Ernährung im Säuglings- und Kleinkindalter
Sicherheitstipps im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern
Tipps zur Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung
Anbindung an Babymassage-, Pekip-, oder Krabbelgruppen (gegebenenfalls begleiten)
Beratung und Information zur Beantragung von BUT- Geldern für Mutter-Kind-Kurse
Wichtigkeit des Kinderarztes und der U-Untersuchungen vermitteln
Weitere Aufgaben der Frühen Hilfen:
Beratungsgespräche und Feststellen der Bedarfe und ggf. Vermittlung an geeignete Stellen:
Finanzielle Probleme: Schuldnerberatung
Arbeitslosigkeit: Wiederaufnahme von Arbeit, Ausbildung oder Schulabschluss durch Vermittlung
von Tagesmüttern oder Hortplätzen, Unterstützung beim Umgang mit dem Jobcenter und Arge
Hilfe bei Wohnungsproblemen
Hilfe bei psychischer Belastung
Anbindung an Selbsthilfegruppen
Gestörter Eltern-Kind Interaktion entgegenwirken, dabei Feinfühligkeit und frühe Bindung stärken
Anbindung an Frühförderzentren
Austausch mit Kindertagesstätten
Vermittlung an den ASD Allgemeinen Sozialen Dienst und/ oder die Familienberatungsstelle
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Babybegrüßungsbesuch
Einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich stellt der Babybegrüßungsbesuch dar. Dieser Besuch wird
den Eltern von Neugeborenen in Bedburg schriftlich angekündigt.
Vor Ort (wenn gewünscht) erhalten alle Eltern mit neugeborenen Kindern innerhalb der ersten 6 – 8
Wochen nach der Geburt, neben einigen kleinen Präsenten, einen Ordner mit wichtigen Tipps, Informationen und Adressen, sowie eine Broschüre des Fachbereiches II Bildung, Jugend und Soziales
(wird zur Zeit aktualisiert) und ein freundliches Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters.
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum mit den Frühen Hilfen und das Jugendamt können
sich vorstellen und positiv präsentieren.
Durch persönlichen Kontakt und ein ungezwungenes Gespräch werden Hemmschwellen herabgesetzt
und bei Bedarf kann frühzeitig Hilfe angeboten werden.
Babybegrüßungsbesuche (BBB) der Frühen Hilfen
ab Mai 2012
Stichtag 31.Juli 2014
180
160
140
120
angeschrieben
100
angetroffen
abgesagt
80
n. angetroffen
60
40
20
0
2012
2013
2014
Alle Angebote und Aufgaben der FH:
BBB Babybegrüßungsbesuch
Gruppe junger schwangerer Frauen
Elterncafé
Down-Gruppe
Vorbereitungskurs für Geschwisterkinder im Kita-Alter auf das Neugeborene
Beratung und Betreuung, auch durch Überleitung von und an ASD
Qualitätszirkel mit ASD
Gremienarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Bedburger Kinderschutztag 2013 – Planung, Vorbereitung und Mitgestaltung
Weiterbildung
Supervision
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Wartezeiten und Themen der Beratung
In den Jahren 2012 bis 2014 konnten und können Ratsuchende der Frühen Hilfen innerhalb 14 Tagen
ein Erstgesprächstermin bekommen.
Beratungsthemen sind z.B.:
Postnatale Depression
Schwierigkeiten, das Neugeborene emotional anzunehmen – Bindungsstörung
Trennung der Eltern
Finanzielle Notlagen
Behinderungen beim Säugling und Kleinkind, Entwicklungsverzögerung, Regulationsstörungen
beim Füttern, Schlafen, Beruhigung, Unstillbares Schreien
Jahr
Familien in Beratung der Frühen Hilfen
davon nach Überleitung des ASD
davon Familien mit Frühen Hilfen als flankierende
Unterstützung in Kooperation mit dem ASD
2012
19
2
2013
41
7
2014*
35
3
2
7
7
* Stand 31.8.2014
Netzwerkarbeit
Netzwerk Frühe Hilfen Rhein-Erft-Kreis
Ein wichtiger Arbeitsbereich der Frühen Hilfen und deren Qualitätssicherung ist der Austausch mit
anderen Städten im Arbeitskreis Frühe Hilfen im Rhein-Erft-Kreis. Zudem ist es einer von 4 Förderschwerpunkten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen.
Die Teilnahme an überregionalen Austauschveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen wird regelmäßig sichergestellt.
Supervision und Intervision finden zur Qualitätssicherung regelmäßig statt.
Aufbau und Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Frühe Hilfen –
Grundlegend sind hier: die persönliche Vorstellung des Angebotsspektrums durch die MitarbeiterInnen
der Frühen Hilfen Bedburg. Ebenso wichtig ist zu klären und zu vereinbaren, wie Kooperation gelingen
kann (Verpflichtung zur Verschwiegenheit) und wie die Kontakte zu den MitarbeiterInnen der sozialen
Einrichtungen der Region gepflegt und erhalten werden können.
Hebammen
Schwangerschaftsberatungsstellen
Niedergelassene Kinder- und JugendlichentherapeutInnen
Krankenhäuser
Ärzte
Frühförderzentren
Pekip-, Emmi-Pickler- oder Spielgruppen
Kindertagesstätten
Tagesmütter und -väter
Selbsthilfegruppen
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
ASD
Schuldnerberatung
Arge
Das erste Netzwerktreffen mit dem Schwerpunkt medizinische Fachkräfte ist für Oktober 2014 vorbereitet.
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Ausbau der Frühen Hilfen
Die Frühen Hilfen in Bedburg bieten gleichermaßen den beraterischen und den medizinischen
Schwerpunkt an. Dies hat sich als sehr sinnvolle Ausstattung erwiesen. Die Nähe zur Erziehungsberatungsstelle ist ein weiterer struktureller Vorteil in Bedburg.
Hoch belastete Familien sind häufig nur schwer zu erreichen. Dies erfordert eine aufsuchende, zugehende Arbeit. Das Diensthandy ist vorhanden, ein Dienstfahrzeug ist erforderlich.
Angebote werden am Bedarf und unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten entwickelt:
So wurde die Down-Gruppe 2013 etabliert, da es mehrere Down-Kinder in Bedburg gibt und sie auch
von den FH betreut wurden. Es stellte sich heraus, dass diese Kinder und ihre Eltern nur ein Austausch-Angebot in Köln, Bergisch-Gladbach etc. haben. Die Down-Gruppe bietet den Eltern eine Austausch- und Informationsplattform im Sozialraum. Sie fungiert als Nischenangebot, um präventiv die
vielfältigen Belastungen aufgrund der multiplen Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen bzw.
Förderbedarfe eines Down-Kindes zu mindern und Entlastung für die Familie zu erreichen.
Die Gruppe für junge Schwangere wurde im Februar 2013 eingerichtet, da sich zur gleichen Zeit
mehrere minderjährige Schwangere an die Frühen Hilfen gewandt hatten. Dieses Angebot wird zur
Zeit nicht benötigt, bei Bedarf wird es jederzeit neu eingerichtet.
Ein wöchentliches Elterncafé wurde ab September 2013 angeboten. Da es nicht ausreichend gut
genutzt wurde, wurde es Ende Juni 2014 wieder eingestellt.
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum
Zielerreichung im Familienberatungs- und Präventionszentrum
Das Ziel der Etablierung als Familienberatungs- und Präventionszentrum wurde deutlich erreicht,
mehr noch; eine erhebliche Zunahme der Anmeldungen in der EB pro Jahr seit 2011 wurde verzeichnet.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass der Standort der Beratungsstelle getrennt von größeren
Verwaltungseinheiten und zum ASD sein muss, um ein wichtiges Kriterium für einen einfachen leichten Zugang (Niedrigschwelligkeit) zu einer qualitativ anspruchsvollen Hilfeform zu erfüllen. Der Zugang für Ratsuchende muss auch anonym erfolgen können. Auch MitarbeiterInnen der Stadt Bedburg
nutzen die Beratungsstelle, obwohl Anonymität nicht gewährleistet ist. Dies kann als ein Zeichen hoher Wertschätzung gesehen werden.
Das Ziel, dass alle Bedburger Familien ab April 2012 einen BBB (Babybegrüßungsbesuch) in den
ersten 6 - 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erhalten, wurde und wird erreicht. Wenn eine zeitnahe Betreuung erwünscht oder erforderlich wird, erfolgt auch dieses Angebot zeitnah und in der Regel aufsuchend als Hausbesuch. In manchen Fällen erfolgt die Überweisung durch den ASD, die Frühen Hilfen werden auch flankierend zu anderen HZE-Maßnahmen eingesetzt.
Zusätzliche Leistungen in 2013-14, die eine gute Außenwirkung haben:
Planung, Mitgestaltung und Durchführung des Bedburger Kinderschutztages 2013
Etablierung des Angebotes Beratung nach SGB VIII, KJHG §8a und §8b
Initiierung und Organisation einer Mädchengruppe für Mädchen von 14 – 18 Jahren, die durch
Gewalterfahrungen jeglicher Art belastet sind. Durchgeführt wird sie seit Anfang Juni 2014 von 2
Kunsttherapeutinnen des freien Trägers Freio e.V., der auch die Kosten übernommen hat, im
Juze Point in Kaster.
Angebot eines Schulpraktikums für eine Realschülerin aus Bedburg im August/September 2014
Vätergruppe für alleinerziehende Väter in 2013
2013 und 2014 Trennungs- und Scheidungskindergruppe
Regelmäßige offene Sprechstunden in den Familienzentren
14
Kooperation
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum kooperiert mit nachfolgenden Kooperationspartnern
in Bedburg und den Nachbargemeinden:
ASD
Kinderschutzbund
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Schulzentrum mit SchulsozialarbeiterInnen
Regionale Schulberatung Bergheim
IBZ Bergheim
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JUZEn
Frühförderzentrum
Niedergelassene Psychotherapeuten und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
Ärzte
Gesundheitsamt
FachkollegInnen anderer Erziehungs-und Familienberatungsstellen
Tageskliniken
Caritasrat
Caritas Kurberatung
Frauenberatungsstelle
Frauenhaus
Freio e.V.
Polizei/ Kripo/ Kriminalprävention/Opferschutz
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Das Team des Familienberatungs- und Präventionszentrum
Alle beratenden MitarbeiterInnen des Familienberatungs- und Präventionszentrum haben eine therapeutische bzw. beraterische Zusatzausbildung absolviert. Diese Zusatzausbildung ist zwingend erforderlich, um die fachliche Qualität zu gewährleisten, die sich aus den vielfältigen Anforderungen und
Fragestellungen ergibt.
Frau Banerjee
Dipl. Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: psychisch kranke Eltern,
Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen, Angebote für minderjährige Schwangere und junge Eltern)
Frau Hamacher
Fach-Kinderkrankenschwester für Pädiatrie und Intensivmedizin, Zusatzausbildung als Familiengesundheitskinderkrankenpflegerin, Schwerpunkte: Betreuung von Familien mit kranken und
chronisch kranken Säuglingen; chronisch kranken Eltern, behinderten Säuglingen und Kleinkindern; kindersichere Wohnung zur Unfallvermeidung; Vorbereitung von Geschwisterkindern auf
das Neugeborene
Frau Klein
Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, kollegiale Fallsupervision für KITA-MitarbeiterInnen, Suchtkrankentherapie, Leiterin Familienberatungs- und Präventionszentrum
Frau Lindner
Verwaltungsfachkraft und Teamassistentin im Sekretariat
Frau Severin
Dipl. Psychologin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: Tiefenpsychologische Diagnostik und therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Cybermobbing, Mobbing, selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, Paarberatung, Konzeptentwicklung und Durchführung
TuSCH-Gruppe, kollegiale Fallsupervision für KITA-MitarbeiterInnen
Herr Spahr
Dipl. Sozialpädagoge, systemischer Familienberater, Schwerpunkte: Paarberatung, Beratung als
insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Trennungs- und
Scheidungskindergruppe, Beratung männlicher Jugendlicher, alleinerziehender Väter, Leitung
Frühe Hilfen
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Schlussfolgerungen für den Jugendhilfeausschuss
Aufgrund der erheblichen Zunahme an Anmeldungen seit 2011 ist der Stellenbedarf im Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum zu überprüfen; die neuen Aufgaben - Beratung nach FamFG, nach
SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b Bundeskinderschutzgesetz zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung etc. pp. bedeuten neue, zusätzliche Klienten, d.h. steigende Anmeldungen. Hierbei handelt es
sich gem. SGB VIII, § 28 KJHG und BKSchG um pflichtige und förderrelevante Aufgaben.
Beratungen nach FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit - sind in der Praxis vom Familiengericht vor Gericht vereinbarte Beratungen von i.d.R. mittel- bis hochstrittigen Ex-Partnern, die gemeinsame Kinder haben. Diese Beratungen sind sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv. So stellt sich hier für die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle oft die Aufgabe, in Vorgesprächen die Bereitschaft zu gemeinsamen Terminen und Beratungsthemen erst einmal zu erarbeiten.
Die Überweisung durch das Amtsgericht wird von den Klienten häufig als Zwangskontext angesehen.
Die RichterInnen versuchen die Einvernehmlichkeit der beiden Ex-Partner vor Gericht zu erzielen;
dennoch stellt sich in der Beratung oft eine Scheinzustimmung heraus, die entweder anwaltlich angeraten wurde, und/ oder erfolgte, um bei richterlichen Entscheidungen eine bessere Position zu haben:
Jemand, der sich einer Beratung und damit möglichen gemeinsamen Lösungen verschließt, wirkt eher
nicht kooperativ und muss daher eher mit richterlichen Entscheidungen rechnen. Den richterlichen
Aufträgen, beispielsweise - Erarbeiten von Kompromissen bei der Umgangsgestaltung oder Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern - steht in der Regel das unversöhnliche Gegeneinander
der Eltern entgegen. Dieser Widerspruch muss in mühevoller, kleinschrittiger Beratung bearbeitet
werden. Die Beratung nach FamFG wird grundsätzlich zu zweit durchgeführt; diesen Fällen liegen oft
sehr komplexe Wirkmuster zugrunde, so dass eine Beratung im Team sehr viel effektiver, schneller,
kompetenter erfolgen kann. Diese Sitzungen sind oft sehr konflikthaft, die Gefahr der Eskalation ist
hoch, zu zweit kann hier effektiver begrenzt und gerahmt werden. Auch um Loyalitätskonflikten vorzubeugen, erhalten die strittigen Ex-Partner ein/e BezugstherapeutIn. Die Beratung als Beraterduo
ermöglicht darüber hinaus besonders geeignete Interventionstechniken wie z.B.- Reflecting Team. Bei
diesen Beratungen zeichnet sich zunehmend eine weitere Aufgabenstellung ab: der Bedarf nach Besuchsanbahnungen. Wenn ein Kind längere Zeit keinen Umgang zu einem Elternteil hatte, würden
dann - mit der Zielrichtung, die Besuchsregelung in Eigenregie zu organisieren – maximal 3 Termine
zur Besuchsanbahnung angeboten.
Die Komplexität der Aufgaben erfordert strukturelle Anpassung in der Struktur- und Leitungsebene:
angedacht ist in einem ersten Schritt die Aufstockung einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle; rd. 0,2 Stellen. Auch um die vom fördernden Ministerium geforderte Netzwerkkoordination respektive den Aufbau
eines kommunalen Netzwerkes Frühe Hilfen in Bedburg zu leisten ist dies angezeigt. Die jetzige Leitung des Familienberatungs- und Präventionszentrum sollte entlastet werden, um die originäre Versorgung der Klienten mit qualifizierter Beratung im Sinne des SGB VIII mit kurzen Wartezeiten zu gewährleisten; Krisen dulden keinen Aufschub.
Eine strukturelle Besonderheit in Bedburg besteht bei ratsuchenden Familien mit Sprachproblemen
und/ oder Migrationshintergrund. Bei asylsuchenden Klienten mit Neugeborenen oder Kleinkindern
kommen die MitarbeiterInnen der Frühen Hilfen an die Grenzen der leistbaren Unterstützung. In großen Städten stehen beispielsweise Integrationsdienste, -lotsen, Dolmetscher etc. pp. zur unterstützenden Verfügung; diese sind in Bedburg nicht vorhanden. Um dauerhaft die Qualität und Quantität
der Arbeit des Familienberatungs- und Präventionszentrums zu gewährleisten, sind sicherlich weitere
Maßnahmen angezeigt, über die zeitnah im Fachausschuss berichtet wird.