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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Bericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17

Inhalt der Datei

Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg alle - niederschwelligen, leicht zugänglichen - Hilfen aus einer Hand Konzepte und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung erstellt von Sabine Klein September 2014 2 Vorwort Mit der Gründung des Familienberatungs- und Präventionszentrums, das die beiden Abteilungen ‚Frühen Hilfen und Erziehungs- und Familienberatung unter einem Dach vereint, hat die Stadt Bedburg ein wegweisendes - und im Rhein-Erft-Kreis bis dahin noch nicht vorhandenes - Konzept niedrigschwelliger Prävention ins Leben gerufen. Alle Kommunen sind damit konfrontiert, dass ihnen die HZE-Kosten `über den Kopf wachsen´. Frühzeitige Präventiv-Angebote können diesem Trend entgegenwirken. Dennoch hat der Gedanke, dass Prävention ein viel grundlegenderes und auf Dauer gesehen Ressourcen sparenderes Angebot ist, noch nicht überall Einzug gehalten - im Gesundheitswesen beispielsweise ist der Präventionsgedanke nur rudimentär vorhanden, d.h. Prävention wird nur marginal finanziert und gefördert. Die neueste Forschung bestätigt: Sichere Bindung und gute Entwicklungsmöglichkeiten in Schwangerschaft und den ersten drei Lebensjahren sind - neben der Teilhabe an Bildung und finanzieller Absicherung - grundlegend für eine gelingende Entwicklung im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenalter. Heinz Hilgers, Vorsitzender des deutschen Kinderschutzbundes e.V. äußerte sich dazu zuletzt auf dem Kongress der Bertelsmann-Stiftung und der NRW-Landesregierung zum Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen“ im August 2014 in Oberhausen. Seine Botschaft: `Armut ist eine katastrophale Belastung für Kinder; Armut macht krank und dumm und delinquent´. Das Familienberatungs- und Präventionszentrum hat sich die Unterstützung der Familien bei der Umsetzung dieser zentralen Säule gesunder Entwicklung `auf die Fahnen geschrieben´. Dabei wird der Umgang mit den ratsuchenden BürgerInnen von einer grundlegenden Wertschätzung getragen. Diese basiert auf dem Wissen, dass Jede/ Jeder, der/ die in die Beratungsstelle kommt, eine Schamgrenze überwinden muss. Die Erkenntnis, Probleme aus eigener Kraft nicht mehr lösen zu können und Unterstützung durch Außenstehende bzw. Fachkräfte zu benötigen, kann neue Perspektiven eröffnen. Der Schritt, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bedeutet: Er/ sie ist bereit sich Hilfe von außen zu holen, beginnt mit der Lösungssuche; es gilt noch, die Schwelle tatsächlich zu überwinden und den Fuß sprichwörtlich ‚durch die Tür zu setzen. Menschen in Krisen sind sehr verletzlich - Verständnis, Zuspruch, Erarbeitung anderer Sichtweisen können neue Hoffnung wecken und tiefgreifende Veränderungen initiieren. Philosophie und Glaubenssätze Was uns umtreibt – was uns antreibt Was soll die ganze Erziehung, die Kinder machen uns doch eh alles nach. Wilhelm Rotthaus Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz Bitte nicht helfen, es ist so schon schwer genug! Jürgen Hargens Beratung ohne Humor ist witzlos. Fritz B. Simon Was Giraffen und Psychotherapeuten gemeinsam haben – das größte Herz und den größten Überblick. Andrea Etter Wer im Mittelpunkt steht, ist kein Teil der Gemeinschaft mehr. Jesper Juul Probleme verlangen nach Analyse – Ziele laden dazu ein, sie zu erreichen. Ben Furmann 3 Einleitung Entwicklung von 2011 – 2014 Nachdem die Erziehungsberatungsstelle (EB) seit ihrer Gründung in den 70iger Jahren beim RheinErft-Kreis als Jugendhilfeträger auch für Bedburg und Elsdorf mit Standort Bergheim bestand, übernahm die Stadt Bedburg nach Änderung der Gemeindeordnung 2011 die Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers. Im Vorfeld gab es Überlegungen, die auch zu der Zeit vom damaligen Team beim Rhein-Erft-Kreis favorisiert wurden, die EB weiter in Kooperation mit der - nun auch Stadt - Elsdorf zu betreiben; Hintergrund war, ein etabliertes BeraterInnen-Team mit seinen Synergieeffekten zu nutzen. Dies scheiterte an unterschiedlichen Faktoren, jedoch war die Standortfrage ganz entscheidend. Die Verwaltung der Stadt Elsdorf hatte einen Standort gewählt, der für die ratsuchenden Bedburger BürgerInnen noch schwieriger zu erreichen gewesen wäre, als die Erziehungsberatungsstelle in Bergheim im Kreishaus. Das hätte bedeutet, dass ein niedrigschwelliges Prinzip „der guten Erreichbarkeit und Nähe zur ÖPNV-Anbindung“ nicht möglich geworden wäre. So entschied sich die Verwaltung von Bedburg zur Alleinstellungsvariante, und wählte einen Standort im Sozialraum, in der Adolf-SilverbergStraße in Bedburg. Wie die gute Vernetzung und Annahme durch die ratsuchenden BürgerInnen (pro Jahr ca. 20% mehr Anmeldungen) zeigt, ist die Standortwahl der Verwaltung der Stadt Bedburg exzellent: Getrennt von Jugendamt, Allgemeinem Sozialen Dienst und anderen Verwaltungseinrichtungen; in der Nähe zum Schulzentrum. So können SchülerInnen das Angebot z. B. direkt nach der Schule und in Freistunden nutzen, es gibt gute Parkmöglichkeiten und eine gute ÖPNV Anbindung. Unser Fazit: Das sozialräumliche Angebot hat sich bewährt. Darüber hinaus besteht eine kollegiale und fachliche Kooperation mit den Elsdorfer Kolleginnen im Präventionszentrum; die Möglichkeit der Teilnahme der KlientInnen an Gruppenangeboten, falls diese nicht von Bedburger BürgerInnen in Anspruch genommen werden. Wenn ratsuchende MitarbeiterInnen aus der Verwaltung aus Datenschutzgründen nicht in Bedburg beraten werden möchten, können sie das Elsdorfer Angebot nutzen und umgekehrt. Konzept Erziehungs- und Familienberatungsstelle Aufgaben und gesetzliche Grundlagen der Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung ist entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII § 28 (KJHG) eine Pflichtaufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers. Sie wird erbracht als niedrigschwelliges, einfach zugängliches Angebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene bis 26 Jahre, aber auch für Pflege- und Adoptivfamilien und pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten, OGS, Schule und Jugendarbeit. Erziehungs- und Familienberatung stellt diesem Personenkreis ihre Leistungen sowohl bei aktuellen Problemen und Schwierigkeiten durch Einzelfallarbeit - `problemreagierend´ - als auch über den Einzelfall hinaus vorbeugend - `präventiv´- zur Verfügung. Die Niedrigschwelligkeit wird z. B. erreicht durch freien Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung Kostenfreiheit Schweigepflicht der MitarbeiterInnen Termine auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten leichte Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln räumliche Trennung von Behörden und großen Institutionen möglichst kurze Wartezeiten, d.h. innerhalb von 14 bis 21 Tagen, bei Jugendlichen und Krisenanfragen innerhalb von 3 Werktagen Problemreagierende Leistungen (Einzelfallarbeit): Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene, ebenso aber auch Menschen, die mit deren Problemen konfrontiert sind, wenden sich aus vielfältigen Anlässen an die Erziehungs- und Familienberatung; auffallendes Verhalten, psychosomatische Beschwerden, Aggressionen, Kontaktprobleme, Selbstverletzungen, Ladendiebstähle, nächtliches Wegbleiben, Schulprobleme, Eltern-Konflikte, Gewalt in der Familie, Trennung und Scheidung, neue Partnerschaft der Eltern u.v.m. Hintergrund dieser Anlässe 4 können seelische Probleme sein, Beziehungskonflikte innerhalb und außerhalb der Familie, Entwicklungsbeeinträchtigungen, familiäre Krisen durch Krankheit oder Verlust, äußere Umbrüche oder materielle Probleme usw. Die Bedingungen, die den individuellen oder familiären Problemen, Krisen und Konflikten zugrunde liegen, sollen erkannt und angemessene Lösungen erarbeitet werden. Dies geschieht als Einzelfallarbeit in Kooperation mit den angemeldeten Eltern, Kindern, Jugendlichen usw. durch Diagnostik und Indikationsstellung, die auch die Ressourcen des Einzelnen und seines Umfeldes einbezieht Beratungs- und Therapiesitzungen mit einzelnen oder mehreren Personen Beratungen nach FamFG Kooperation mit anderen Fachkräften aus Jugendhilfe, Schule, Klinik, Gesundheitswesen allgemein usw. Gruppenarbeit mit einzelnen Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende, Eltern von Jugendlichen, Trennungs- und Scheidungs-Kinder und –Eltern. Diese Leistungen sind den §§ 17, 18, 23, 27, 28, 35a, 41 des KJHG zugeordnet. Präventive Leistungen: Zur allgemeinen Förderung und Unterstützung sowohl der elterlichen Kompetenz und familiären Beziehungen als auch der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen werden über die Einzelfallarbeit hinaus bei Bedarf angeboten: Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen Offene Sprechstunden in den Familienzentren Gruppenangebote zu spezifischen Themen wie z. B. Trennung/Scheidung, Stieffamilien, Pubertät Mitarbeit in pädagogischen Konferenzen von Schulen, bei Tagungen der Jugendhilfe usw. themenzentrierte Angebote für Schulen, Jugendzentren usw. Supervision und Beratung für MitarbeiterInnen anderer Einrichtungen von Jugend- und Familienhilfe, Schule usw. Diese Leistungen sind im Wesentlichen den §§ 14, 16, 72(3) des KJHG zugeordnet. Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Sowohl bei der individuellen problemreagierenden als auch bei der präventiven Arbeit ist oft der Einbezug anderer Institutionen oder Dienste sinnvoll und notwendig. Daher bedarf es eines Netzes fachlicher Kooperationsbeziehungen, deren Pflege und Ausbau sich förderlich auf Erfolg und Effektivität von Erziehungs- und Familienberatung auswirken und umgekehrt. Die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatung bringen ihre professionell ausgewerteten Erfahrungen aus der problemreagierenden und präventiven Arbeit ein in die Weiterentwicklung des regionalen Jugendhilfeangebotes und in die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Die Leistungen sind den §§ 73, 78, 80, 99 - 103 des KJHG zugeordnet. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung und als Maßgabe fachlicher Standards legt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalens die `Regeln fachlichen Könnens´ zugrunde; http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/beratungsstellenundfamilienbildung/famillie nberatungsstellen/famillienberatungsstellen_1.jsp Anmeldezahlen Seit Bestehen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Bedburg haben sich die Anmeldezahlen jedes Jahr deutlich erhöht. Dieser Trend ist dieses Jahr - hochgerechnet - noch nicht festzustellen, was an den noch ausstehenden Elternsprechtagen und den anstehenden Herbst- und Wintermonaten liegt, in denen erfahrungsgemäß die Anmeldezahlen steigen. 5 aus Bedburg Gesamt 250 200 150 100 50 0 2006 2007 Jahr Anmeldezahlen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insgesamt 208 163 203 184 209 126 147 191 182 2008 2009 2010 davon aus Bedburg 68 62 74 65 97 98 136 165 162 2011 2012 2013 Veränderung in Bedburg 2014 Bemerkung 1) 2) 16,7% 29,9% - 4,7% 3) 1) EB noch bei Rhein-Erft-Kreis in Bergheim, Umzug aus Fußgängerzone BM ins Kreishaus 2) EB in Bedburg eröffnet 3) fiktiv hochgerechnet (Stand 31.07.14) Wartezeiten und Überweisungen durch den Allgemeinen Sozialen Dienst HZE-Erbringung durch die Erziehungs- und Familienberatungsstelle Die Tendenz der Zunahme von Anmeldungen setzt sich in den letzten 3 Jahren auch bei Überweisungen vom Allgemeinen Sozialen Dienst an die Erziehungs-und Familienberatungsstelle fort. 6 Fallzahlen in der Familienberatung Anmeldungen 2011 126 2012 147 2013 191 2014* 106 beratene Fälle lfd. Fälle am 01.01. + neue Fälle = Fälle gesamt - abgeschlossene Fälle = lfd. Fälle am 31.12. 33 96 129 83 46 46 136 182 128 54 54 175 229 160 69 69 114 183 66 117 * Stand 03.09.2014 Stand 01.01. 250 abgeschlossen neue Fälle 200 Gesamt 150 100 Gesamt 50 neue Fälle abgeschlossen 0 Stand 01.01. 2011 2012 2013 Überweisung durch Allgemeiner Sozialer Dienst-KollegInnen Jahr ratsuchende Familien Steigerung 2011 16 2012 39 144% 2013 55 41% 2014 * 22 * Stand 1.9.14 In 2013 wurden der Erziehungs- und Familienberatungsstelle 55 Familien von den KollegInnen des Allgemeinen Sozialen Dienst übergeleitet, die sich aufgrund ihrer Empfehlung anmeldeten. Das ist ein Effekt der internen Kommunikation und Qualitätsentwicklung einerseits; es macht den Stellenwert der Erziehungs- und Familienberatungsstelle innerhalb der Jugendhilfe deutlich, bringt die Erziehungsund Familienberatungsstelle andererseits an Kapazitätsgrenzen. D. h. es konnte ein Prinzip der Niedrigschwelligkeit des schnellen Erstgespräches in 2013 und 2014 z.T. nicht mehr gewährleistet werden; so gab es über mehrere Monate in 2013 und 2014 Wartezeiten zwischen 6 - 8 Wochen. 7 Gesamtbevölkerung >= 0 und <3 Jahre >= 3 und <6 Jahre männlich >= 6 und <11 Jahre weiblich >= 11 und <15 Jahre >= 15 und <18 Jahre >= 18 und <21 Jahre >= 21 und <27 Jahre >= 27 und <35 Jahre >= 35 und <45 Jahre >= 45 und <55 Jahre >= 55 und <65 Jahre >= 65 und <70 Jahre >=70 und <75 Jahre >= 75 Jahre 3.000 2.000 1.000 0 1.000 2.000 3.000 >= 21 und <27 Jahre >= 18 und <21 Jahre Alleinerziehende 300 Mütter Väter 250 200 150 100 50 0 >= 55 und <65 Jahre >= 45 und <55 Jahre >= 35 und <45 Jahre >= 27 und <35 Jahre >= 15 und <18 Jahre Zu beachten ist bei diesen KlientInnen, dass es oft um multiple und/ oder diffuse Schwierigkeiten geht. Diese werden oftmals eher unspezifisch benannt; `wir kommen an den Jungen nicht mehr ran!, ich halte es bei meinen Eltern nicht mehr aus, helfen Sie mir hier raus, seitdem ich einen neuen Partner habe, ist bei uns die Hölle los´. Entsprechend umfassender, zeitaufwendiger muss die diagnostische Arbeit und beraterische Hilfe erfolgen. Denn es verbergen sich dahinter oftmals Bindungsprobleme, emotionale Belastungen, Interaktions- und Kommunikationsdefizite, Konflikte in und mit der Schule, psychische Erkrankungen von Elternteilen, Suchterkrankungen, unerkannte Mobbing-Situationen etc. Bei zudem getrennt lebenden Eltern erschwert die zum Teil mangelnde Kooperationsbereitschaft den Beratungserfolg für das Kind bzw. die Jugendliche/ den Jugendlichen. Es kommen auch Ratsuchende 8 mit bereits chronifizierten Störungen, die bisher noch nicht behandelt wurden, noch nicht diagnostiziert wurden. Eine Zunahme ist bei Anmeldungen über die Internetpräsenz des Familienberatungs- und Präventionszentrums auf der Homepage der Stadt Bedburg und Anmeldung auf Empfehlung von Bekannten zu verzeichnen, die ebenfalls Klienten oder Ex-Klienten sind oder waren. Die Themen der Beratung wurden schon oben in Problemreagierende Leistungen beschrieben. Als Besonderheiten aus den letzten 3 Jahren bei den Anmeldegründen sind zu benennen: eine Häufung mit dem Vorstellungsgrund Ritzen, respektive selbstverletzendes Verhalten Gewalt in der Familie suizidale Krisen bei Jugendlichen und Erwachsenen; iesen ratsuchenden Klienten wurden selbstverständlich zeitnahe Erstgespräche bereitgestellt. Alle Angebote und Aufgaben der Erziehungs- und Familienberatung Alle Angebote der Erziehungs- und Familienberatungsstelle sind pflichtige Leistungen laut SGB VIII, KJHG § 28; d. h. dem Grunde nach vorgeschrieben. Beratung auf Grundlage KJHG § 28, innerhalb von 3 – 6 Wochen, Jugendliche innerhalb von 3 Tagen; Beratung nach FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), hochstrittige Eltern werden zu zweit beraten Kollegiale Fallberatung für Kita- und FZ-MitarbeiterInnen 1x im Quartal Trennungs- und Scheidungskindergruppe 1 x im Jahr Dienstbesprechungen, interne Fallbesprechung wöchentlich, zudem kurzfristig bei Bedarf SGB VIII, § 8a und § 8b – Beratung auf Anfrage Weiterleitung der Klienten z.B. an Kliniken, Mutter-und Kind-Kur, niedergelassene Psychotherapeuten, andere Beratungsstellen, Schuldner-, Sucht-, Frauenberatungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst etc. Sprechstunden in den beiden Bedburger Familienzentren Qualitätszirkel mit ASD, ca. 2x pro Jahr Vernetzung mit Schule und Schulsozialarbeitern Öffentlichkeitsarbeit Gremienarbeit Bedburger Kinderschutztag 2013 – Planung, Vorbereitung und Mitgestaltung Weiterbildung Supervision Das Angebot der insoweit erfahrenen Fachkraft, die Beratung nach SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung im Familienberatungs- und Präventionszentrum als neue Aufgabe wird genutzt. Die Kompetenz wurde 2012 erworben, seit dem Bedburger Kinderschutztag am 19.6.2013 wurde das Angebot einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und wird seitdem genutzt. Hier ist seitens der Jugendhilfe eine Ausweitung erwünscht. Die Folge; die Beratung ist aufwendig und erfordert z. T. Hausbesuche bzw. Beratung vor Ort. Die regelmäßigen Sprechstunden in den beiden Familienzentren werden weiterhin vorgehalten. Aus den neuen Aufgaben ergeben sich zusätzliche Klienten, dies bedeutet zusätzliche Anmeldungen. 9 Konzept `Frühe Hilfen/ Prävention´ Die Schwangerschaft und die frühe Kindheit unterliegt Dynamiken mit rasch ablaufenden Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Viele grundlegende Veränderungen müssen gemeistert werden. Diese stellen hohe Anforderungen an die elterliche Kompetenz, Geduld und Sensibilität. Gleichzeitig ist sie die prägendste Zeit in der Entwicklung des Menschen und für die weitere Entwicklung von größter Bedeutung. Eine sichere Bindung und eine gute Entwicklung in der Schwangerschaft ist die Grundvoraussetzung oder auch der Präventionsfaktor Nr. 1 für psychische und physische Gesundheit im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Die Frühen Hilfen sind ein niederschwelliges Angebot für alle Eltern in Bedburg mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Hier bekommen sie frühzeitig Hilfe und Unterstützung im Umgang mit ihren Kindern und ihrer gesamten Familiensituation, auch schon in der Schwangerschaft. Die Hilfemaßnahme unterliegt der Schweigepflicht, basiert auf Freiwilligkeit und ist für die BürgerInnen kostenfrei. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen der Frühen Hilfen werden nachfolgend benannt, jedoch nur in Auszügen aufgeführt. Die Frühen Hilfen sind im Bundeskinderschutzgesetz SGB VIII unter den § 1, § 16, § 18 und § 28 verankert. Die Landesförderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Nordrhein-Westfalen, die seit 1.Juli 2012 gilt durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Artikel 1 - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Artikel 2 - Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 - Änderung anderer Gesetze Artikel 4 - Evaluation Die Bundesregierung hat die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten. Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG Ziele und Aufgaben der Frühen Hilfen Ziele der Frühen Hilfen: Eltern unterstützen, damit ihre Kinder gesund und liebevoll aufwachsen können Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung Hilfe zur Selbsthilfe Risikolagen frühzeitig erkennen und geeignete Hilfen anbieten Entwicklungsmöglichkeiten der Eltern und Kindern frühzeitig und nachhaltig verbessern Eltern unterstützen, so dass sie ihrer Erziehungsverantwortung auch in schwierigen Lebenssituationen gerecht werden können Aufbau von und Zusammenarbeit innerhalb eines regionalen sozialen Netzwerkes Information, Aufklärung und Anbindung an das soziale Netzwerk 10 Frühe Hilfen wenden sich an: Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren Schwangere Frauen und werdende Väter Junge Mütter bzw. junge Familien Mütter mit Erkrankungen oder Behinderungen Eltern behinderter Kinder Eltern von Frühgeborenen Mütter bzw. Eltern mit Drogenproblemen Mütter oder Eltern, die sich in allgemein schwierigen Lebenssituationen befinden Familien mit Integrationsproblemen Familien mit chronisch kranken Kindern bis zu 3 Jahren Familien mit Mehrlingsgeburten Aufgaben der Frühen Hilfen: Betreuung und Beratung bereits in der Schwangerschaft Gemeinsam mit der Schwangeren Kontakte knüpfen mit: Hebammen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzten, Krankenhäusern, Geburtsvorbereitungskursen oder Mutter-KindEinrichtungen Information und Hilfestellung beim Beantragen von Geldern für Schwangerschaftskleidung, sowie für die Babyausstattung Beratung und Informationen zum Einrichten des Kinderzimmers und zum Kauf von Babykleidung oder Nahrung Beratung über: Ernährung in der Schwangerschaft, Babyernährung, sichere Schlafumgebung Betreuung nach der Geburt Pflege und Handling des Babys Unsicherheiten im Umgang mit dem Säugling ausräumen Entwicklung des Babys und Kleinkindes Ernährung im Säuglings- und Kleinkindalter Sicherheitstipps im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern Tipps zur Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung Anbindung an Babymassage-, Pekip-, oder Krabbelgruppen (gegebenenfalls begleiten) Beratung und Information zur Beantragung von BUT- Geldern für Mutter-Kind-Kurse Wichtigkeit des Kinderarztes und der U-Untersuchungen vermitteln Weitere Aufgaben der Frühen Hilfen: Beratungsgespräche und Feststellen der Bedarfe und ggf. Vermittlung an geeignete Stellen: Finanzielle Probleme: Schuldnerberatung Arbeitslosigkeit: Wiederaufnahme von Arbeit, Ausbildung oder Schulabschluss durch Vermittlung von Tagesmüttern oder Hortplätzen, Unterstützung beim Umgang mit dem Jobcenter und Arge Hilfe bei Wohnungsproblemen Hilfe bei psychischer Belastung Anbindung an Selbsthilfegruppen Gestörter Eltern-Kind Interaktion entgegenwirken, dabei Feinfühligkeit und frühe Bindung stärken Anbindung an Frühförderzentren Austausch mit Kindertagesstätten Vermittlung an den ASD Allgemeinen Sozialen Dienst und/ oder die Familienberatungsstelle 11 Babybegrüßungsbesuch Einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich stellt der Babybegrüßungsbesuch dar. Dieser Besuch wird den Eltern von Neugeborenen in Bedburg schriftlich angekündigt. Vor Ort (wenn gewünscht) erhalten alle Eltern mit neugeborenen Kindern innerhalb der ersten 6 – 8 Wochen nach der Geburt, neben einigen kleinen Präsenten, einen Ordner mit wichtigen Tipps, Informationen und Adressen, sowie eine Broschüre des Fachbereiches II Bildung, Jugend und Soziales (wird zur Zeit aktualisiert) und ein freundliches Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters. Das Familienberatungs- und Präventionszentrum mit den Frühen Hilfen und das Jugendamt können sich vorstellen und positiv präsentieren. Durch persönlichen Kontakt und ein ungezwungenes Gespräch werden Hemmschwellen herabgesetzt und bei Bedarf kann frühzeitig Hilfe angeboten werden. Babybegrüßungsbesuche (BBB) der Frühen Hilfen ab Mai 2012 Stichtag 31.Juli 2014 180 160 140 120 angeschrieben 100 angetroffen abgesagt 80 n. angetroffen 60 40 20 0 2012 2013 2014 Alle Angebote und Aufgaben der FH: BBB Babybegrüßungsbesuch Gruppe junger schwangerer Frauen Elterncafé Down-Gruppe Vorbereitungskurs für Geschwisterkinder im Kita-Alter auf das Neugeborene Beratung und Betreuung, auch durch Überleitung von und an ASD Qualitätszirkel mit ASD Gremienarbeit Öffentlichkeitsarbeit Bedburger Kinderschutztag 2013 – Planung, Vorbereitung und Mitgestaltung Weiterbildung Supervision 12 Wartezeiten und Themen der Beratung In den Jahren 2012 bis 2014 konnten und können Ratsuchende der Frühen Hilfen innerhalb 14 Tagen ein Erstgesprächstermin bekommen. Beratungsthemen sind z.B.: Postnatale Depression Schwierigkeiten, das Neugeborene emotional anzunehmen – Bindungsstörung Trennung der Eltern Finanzielle Notlagen Behinderungen beim Säugling und Kleinkind, Entwicklungsverzögerung, Regulationsstörungen beim Füttern, Schlafen, Beruhigung, Unstillbares Schreien Jahr Familien in Beratung der Frühen Hilfen davon nach Überleitung des ASD davon Familien mit Frühen Hilfen als flankierende Unterstützung in Kooperation mit dem ASD 2012 19 2 2013 41 7 2014* 35 3 2 7 7 * Stand 31.8.2014 Netzwerkarbeit Netzwerk Frühe Hilfen Rhein-Erft-Kreis Ein wichtiger Arbeitsbereich der Frühen Hilfen und deren Qualitätssicherung ist der Austausch mit anderen Städten im Arbeitskreis Frühe Hilfen im Rhein-Erft-Kreis. Zudem ist es einer von 4 Förderschwerpunkten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen. Die Teilnahme an überregionalen Austauschveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen wird regelmäßig sichergestellt. Supervision und Intervision finden zur Qualitätssicherung regelmäßig statt. Aufbau und Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Frühe Hilfen – Grundlegend sind hier: die persönliche Vorstellung des Angebotsspektrums durch die MitarbeiterInnen der Frühen Hilfen Bedburg. Ebenso wichtig ist zu klären und zu vereinbaren, wie Kooperation gelingen kann (Verpflichtung zur Verschwiegenheit) und wie die Kontakte zu den MitarbeiterInnen der sozialen Einrichtungen der Region gepflegt und erhalten werden können. Hebammen Schwangerschaftsberatungsstellen Niedergelassene Kinder- und JugendlichentherapeutInnen Krankenhäuser Ärzte Frühförderzentren Pekip-, Emmi-Pickler- oder Spielgruppen Kindertagesstätten Tagesmütter und -väter Selbsthilfegruppen Erziehungs- und Familienberatungsstelle ASD Schuldnerberatung Arge Das erste Netzwerktreffen mit dem Schwerpunkt medizinische Fachkräfte ist für Oktober 2014 vorbereitet. 13 Ausbau der Frühen Hilfen Die Frühen Hilfen in Bedburg bieten gleichermaßen den beraterischen und den medizinischen Schwerpunkt an. Dies hat sich als sehr sinnvolle Ausstattung erwiesen. Die Nähe zur Erziehungsberatungsstelle ist ein weiterer struktureller Vorteil in Bedburg. Hoch belastete Familien sind häufig nur schwer zu erreichen. Dies erfordert eine aufsuchende, zugehende Arbeit. Das Diensthandy ist vorhanden, ein Dienstfahrzeug ist erforderlich. Angebote werden am Bedarf und unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten entwickelt: So wurde die Down-Gruppe 2013 etabliert, da es mehrere Down-Kinder in Bedburg gibt und sie auch von den FH betreut wurden. Es stellte sich heraus, dass diese Kinder und ihre Eltern nur ein Austausch-Angebot in Köln, Bergisch-Gladbach etc. haben. Die Down-Gruppe bietet den Eltern eine Austausch- und Informationsplattform im Sozialraum. Sie fungiert als Nischenangebot, um präventiv die vielfältigen Belastungen aufgrund der multiplen Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen bzw. Förderbedarfe eines Down-Kindes zu mindern und Entlastung für die Familie zu erreichen. Die Gruppe für junge Schwangere wurde im Februar 2013 eingerichtet, da sich zur gleichen Zeit mehrere minderjährige Schwangere an die Frühen Hilfen gewandt hatten. Dieses Angebot wird zur Zeit nicht benötigt, bei Bedarf wird es jederzeit neu eingerichtet. Ein wöchentliches Elterncafé wurde ab September 2013 angeboten. Da es nicht ausreichend gut genutzt wurde, wurde es Ende Juni 2014 wieder eingestellt. Das Familienberatungs- und Präventionszentrum Zielerreichung im Familienberatungs- und Präventionszentrum Das Ziel der Etablierung als Familienberatungs- und Präventionszentrum wurde deutlich erreicht, mehr noch; eine erhebliche Zunahme der Anmeldungen in der EB pro Jahr seit 2011 wurde verzeichnet. Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass der Standort der Beratungsstelle getrennt von größeren Verwaltungseinheiten und zum ASD sein muss, um ein wichtiges Kriterium für einen einfachen leichten Zugang (Niedrigschwelligkeit) zu einer qualitativ anspruchsvollen Hilfeform zu erfüllen. Der Zugang für Ratsuchende muss auch anonym erfolgen können. Auch MitarbeiterInnen der Stadt Bedburg nutzen die Beratungsstelle, obwohl Anonymität nicht gewährleistet ist. Dies kann als ein Zeichen hoher Wertschätzung gesehen werden. Das Ziel, dass alle Bedburger Familien ab April 2012 einen BBB (Babybegrüßungsbesuch) in den ersten 6 - 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erhalten, wurde und wird erreicht. Wenn eine zeitnahe Betreuung erwünscht oder erforderlich wird, erfolgt auch dieses Angebot zeitnah und in der Regel aufsuchend als Hausbesuch. In manchen Fällen erfolgt die Überweisung durch den ASD, die Frühen Hilfen werden auch flankierend zu anderen HZE-Maßnahmen eingesetzt. Zusätzliche Leistungen in 2013-14, die eine gute Außenwirkung haben: Planung, Mitgestaltung und Durchführung des Bedburger Kinderschutztages 2013 Etablierung des Angebotes Beratung nach SGB VIII, KJHG §8a und §8b Initiierung und Organisation einer Mädchengruppe für Mädchen von 14 – 18 Jahren, die durch Gewalterfahrungen jeglicher Art belastet sind. Durchgeführt wird sie seit Anfang Juni 2014 von 2 Kunsttherapeutinnen des freien Trägers Freio e.V., der auch die Kosten übernommen hat, im Juze Point in Kaster. Angebot eines Schulpraktikums für eine Realschülerin aus Bedburg im August/September 2014 Vätergruppe für alleinerziehende Väter in 2013 2013 und 2014 Trennungs- und Scheidungskindergruppe Regelmäßige offene Sprechstunden in den Familienzentren 14 Kooperation Das Familienberatungs- und Präventionszentrum kooperiert mit nachfolgenden Kooperationspartnern in Bedburg und den Nachbargemeinden: ASD Kinderschutzbund Erziehungsbeistandschaften Familienzentren Kindertagesstätten Offene Ganztagsschulen Sinneswelten Anton-Heinen-Haus AWO Familienbildungsstätten Kirchengemeinden Schulen Schulzentrum mit SchulsozialarbeiterInnen Regionale Schulberatung Bergheim IBZ Bergheim Amtsgericht/ Familiengericht Bergheim JUZEn Frühförderzentrum Niedergelassene Psychotherapeuten und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen Ärzte Gesundheitsamt FachkollegInnen anderer Erziehungs-und Familienberatungsstellen Tageskliniken Caritasrat Caritas Kurberatung Frauenberatungsstelle Frauenhaus Freio e.V. Polizei/ Kripo/ Kriminalprävention/Opferschutz 15 Das Team des Familienberatungs- und Präventionszentrum Alle beratenden MitarbeiterInnen des Familienberatungs- und Präventionszentrum haben eine therapeutische bzw. beraterische Zusatzausbildung absolviert. Diese Zusatzausbildung ist zwingend erforderlich, um die fachliche Qualität zu gewährleisten, die sich aus den vielfältigen Anforderungen und Fragestellungen ergibt. Frau Banerjee Dipl. Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: psychisch kranke Eltern, Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen, Angebote für minderjährige Schwangere und junge Eltern) Frau Hamacher Fach-Kinderkrankenschwester für Pädiatrie und Intensivmedizin, Zusatzausbildung als Familiengesundheitskinderkrankenpflegerin, Schwerpunkte: Betreuung von Familien mit kranken und chronisch kranken Säuglingen; chronisch kranken Eltern, behinderten Säuglingen und Kleinkindern; kindersichere Wohnung zur Unfallvermeidung; Vorbereitung von Geschwisterkindern auf das Neugeborene Frau Klein Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, kollegiale Fallsupervision für KITA-MitarbeiterInnen, Suchtkrankentherapie, Leiterin Familienberatungs- und Präventionszentrum Frau Lindner Verwaltungsfachkraft und Teamassistentin im Sekretariat Frau Severin Dipl. Psychologin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: Tiefenpsychologische Diagnostik und therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Cybermobbing, Mobbing, selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, Paarberatung, Konzeptentwicklung und Durchführung TuSCH-Gruppe, kollegiale Fallsupervision für KITA-MitarbeiterInnen Herr Spahr Dipl. Sozialpädagoge, systemischer Familienberater, Schwerpunkte: Paarberatung, Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Trennungs- und Scheidungskindergruppe, Beratung männlicher Jugendlicher, alleinerziehender Väter, Leitung Frühe Hilfen 16 Schlussfolgerungen für den Jugendhilfeausschuss Aufgrund der erheblichen Zunahme an Anmeldungen seit 2011 ist der Stellenbedarf im Erziehungsberatungs- und Präventionszentrum zu überprüfen; die neuen Aufgaben - Beratung nach FamFG, nach SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b Bundeskinderschutzgesetz zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung etc. pp. bedeuten neue, zusätzliche Klienten, d.h. steigende Anmeldungen. Hierbei handelt es sich gem. SGB VIII, § 28 KJHG und BKSchG um pflichtige und förderrelevante Aufgaben. Beratungen nach FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - sind in der Praxis vom Familiengericht vor Gericht vereinbarte Beratungen von i.d.R. mittel- bis hochstrittigen Ex-Partnern, die gemeinsame Kinder haben. Diese Beratungen sind sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv. So stellt sich hier für die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle oft die Aufgabe, in Vorgesprächen die Bereitschaft zu gemeinsamen Terminen und Beratungsthemen erst einmal zu erarbeiten. Die Überweisung durch das Amtsgericht wird von den Klienten häufig als Zwangskontext angesehen. Die RichterInnen versuchen die Einvernehmlichkeit der beiden Ex-Partner vor Gericht zu erzielen; dennoch stellt sich in der Beratung oft eine Scheinzustimmung heraus, die entweder anwaltlich angeraten wurde, und/ oder erfolgte, um bei richterlichen Entscheidungen eine bessere Position zu haben: Jemand, der sich einer Beratung und damit möglichen gemeinsamen Lösungen verschließt, wirkt eher nicht kooperativ und muss daher eher mit richterlichen Entscheidungen rechnen. Den richterlichen Aufträgen, beispielsweise - Erarbeiten von Kompromissen bei der Umgangsgestaltung oder Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern - steht in der Regel das unversöhnliche Gegeneinander der Eltern entgegen. Dieser Widerspruch muss in mühevoller, kleinschrittiger Beratung bearbeitet werden. Die Beratung nach FamFG wird grundsätzlich zu zweit durchgeführt; diesen Fällen liegen oft sehr komplexe Wirkmuster zugrunde, so dass eine Beratung im Team sehr viel effektiver, schneller, kompetenter erfolgen kann. Diese Sitzungen sind oft sehr konflikthaft, die Gefahr der Eskalation ist hoch, zu zweit kann hier effektiver begrenzt und gerahmt werden. Auch um Loyalitätskonflikten vorzubeugen, erhalten die strittigen Ex-Partner ein/e BezugstherapeutIn. Die Beratung als Beraterduo ermöglicht darüber hinaus besonders geeignete Interventionstechniken wie z.B.- Reflecting Team. Bei diesen Beratungen zeichnet sich zunehmend eine weitere Aufgabenstellung ab: der Bedarf nach Besuchsanbahnungen. Wenn ein Kind längere Zeit keinen Umgang zu einem Elternteil hatte, würden dann - mit der Zielrichtung, die Besuchsregelung in Eigenregie zu organisieren – maximal 3 Termine zur Besuchsanbahnung angeboten. Die Komplexität der Aufgaben erfordert strukturelle Anpassung in der Struktur- und Leitungsebene: angedacht ist in einem ersten Schritt die Aufstockung einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle; rd. 0,2 Stellen. Auch um die vom fördernden Ministerium geforderte Netzwerkkoordination respektive den Aufbau eines kommunalen Netzwerkes Frühe Hilfen in Bedburg zu leisten ist dies angezeigt. Die jetzige Leitung des Familienberatungs- und Präventionszentrum sollte entlastet werden, um die originäre Versorgung der Klienten mit qualifizierter Beratung im Sinne des SGB VIII mit kurzen Wartezeiten zu gewährleisten; Krisen dulden keinen Aufschub. Eine strukturelle Besonderheit in Bedburg besteht bei ratsuchenden Familien mit Sprachproblemen und/ oder Migrationshintergrund. Bei asylsuchenden Klienten mit Neugeborenen oder Kleinkindern kommen die MitarbeiterInnen der Frühen Hilfen an die Grenzen der leistbaren Unterstützung. In großen Städten stehen beispielsweise Integrationsdienste, -lotsen, Dolmetscher etc. pp. zur unterstützenden Verfügung; diese sind in Bedburg nicht vorhanden. Um dauerhaft die Qualität und Quantität der Arbeit des Familienberatungs- und Präventionszentrums zu gewährleisten, sind sicherlich weitere Maßnahmen angezeigt, über die zeitnah im Fachausschuss berichtet wird.