Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
41/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
federführendes Amt:
60 Bauamt
Planungsausschusses
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und parallele 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
1. September 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2004 die 4. Änderung des o.g.
Bebauungsplanes, parallel mit der notwendigen 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, beschlossen.
Am 07.04.2005 wurde dem Rat zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre empfohlen, die
mittlerweile beschlossen und rechtskräftig ist.
Anfang August hat ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung, der IHK, dem Einzelhandelsverband
OWL und dem Kreis Lippe stattgefunden. Nach Einschätzung aller Teilnehmer hat sich der Bereich nördlich
der neuen Ortsumgehung (L751-neu) zu einem Einkaufszentrum entwickelt. Die Festsetzung eines
Sondergebietes Einkaufszentrum ist auf Grund dieser städtebaulichen Entwicklung und der Lage am
Ortsrand erforderlich. Die Planungskonzeption berücksichtigt das Ergebnis des Abstimmungsgespräches.
Die Sondergebietsflächen stehen nur für eine Einzelhandelsnutzung zur Verfügung. Diese Flächen
schließen alle Flächen ein, die bereits jetzt nur von Einzelhandelsunternehmen genutzt werden.
Die nördlich des LIDL liegende Fläche wird als Mischgebiet festgesetzt (Mischgebiet1). Die ursprünglich
vorgesehenen Dienstleistungsunternehmen und nicht störende Gewerbetreibenden bleiben hier
planungsrechtlich weiter zulässig. Ggf. kann diese Fläche auch für ein weiteres Einzelhandelsunternehmen
genutzt werden. Unerwünschte Nutzungen (z.B. Spielstätten) im Kerngebiet und im Mischgebiet wurden in
den textlichen Festsetzungen ausgeschlossen.
Alle weiteren Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Gestaltungsvorschriften) wurden übernommen.
Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des o. g.
Bebauungsplanes wurde an den jetzigen Planungsstand angepasst (Reduzierung vom Geltungsbereich der
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ nur auf das Sondergebiet und den Teil des
Gewerbegebietes, der als Mischgebiet festgesetzt ist (Mischgebiet1)).
-2-
Beschlussvorschlag:
1.) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Unterlagen zustimmend
zur Kenntnis.
2.) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
öffentlicher Belange für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und die 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Schemmel
Anlagen
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes)