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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 41/2005 zur Sitzung des Hochbau- und federführendes Amt: 60 Bauamt Planungsausschusses Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 1. September 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2004 die 4. Änderung des o.g. Bebauungsplanes, parallel mit der notwendigen 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, beschlossen. Am 07.04.2005 wurde dem Rat zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre empfohlen, die mittlerweile beschlossen und rechtskräftig ist. Anfang August hat ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung, der IHK, dem Einzelhandelsverband OWL und dem Kreis Lippe stattgefunden. Nach Einschätzung aller Teilnehmer hat sich der Bereich nördlich der neuen Ortsumgehung (L751-neu) zu einem Einkaufszentrum entwickelt. Die Festsetzung eines Sondergebietes Einkaufszentrum ist auf Grund dieser städtebaulichen Entwicklung und der Lage am Ortsrand erforderlich. Die Planungskonzeption berücksichtigt das Ergebnis des Abstimmungsgespräches. Die Sondergebietsflächen stehen nur für eine Einzelhandelsnutzung zur Verfügung. Diese Flächen schließen alle Flächen ein, die bereits jetzt nur von Einzelhandelsunternehmen genutzt werden. Die nördlich des LIDL liegende Fläche wird als Mischgebiet festgesetzt (Mischgebiet1). Die ursprünglich vorgesehenen Dienstleistungsunternehmen und nicht störende Gewerbetreibenden bleiben hier planungsrechtlich weiter zulässig. Ggf. kann diese Fläche auch für ein weiteres Einzelhandelsunternehmen genutzt werden. Unerwünschte Nutzungen (z.B. Spielstätten) im Kerngebiet und im Mischgebiet wurden in den textlichen Festsetzungen ausgeschlossen. Alle weiteren Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Gestaltungsvorschriften) wurden übernommen. Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes wurde an den jetzigen Planungsstand angepasst (Reduzierung vom Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ nur auf das Sondergebiet und den Teil des Gewerbegebietes, der als Mischgebiet festgesetzt ist (Mischgebiet1)). -2- Beschlussvorschlag: 1.) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Unterlagen zustimmend zur Kenntnis. 2.) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes. Schemmel Anlagen Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes)