Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,6 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
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GRZ O
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i,
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Anderungsbereich3
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51
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LEOPOLDSHOHE
GEMEINDE
4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/05"Zentrum-Ost"
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Stand:frühzeitigeBeteiligungder Öffentlichkeitund
der Behörden sowie der sonstigen Träger
öffentlicherBelange(September2005)
- qq-
4. AnderungdesBebarungsplanes
Nr. 06/05,,Zentrum_Ost,. Vor-Entwurf Seprember2005
-+s-
2005
Vor Entwurf September
ost"
Nr' 06/05,,Zenturm
4. AnderrngdcsBebauurgsplanes
des
4. Anderung
Nr' 06/05
BebauungsPlanes
,,Zentrum-Ost"
Leopoldshöhe
GrenzedesAnderungsgebietes
des
4. Anderung
Nr.
Bebauungsplanes
06/05,,Zentrum-Ost"
Übersichtskarte
Gemeinde
Leopoldshöhe
ausderDGK
Ausschnitt
1:5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
- t'tdt -
4. ÄnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/05,,Zentrum,Osr,. Vor-EntwurfSeptember
2005
Präambel
Aufgrunddes S 1 Abs.3 unddesg 10 des BaugeseLbuches
(BauGB)und g 86 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
j_V. mit S 41 der
(BauO NRW)
'Leopoldshöhe
Gemeindeordnung
NRW(GONRW)hatder Ratder cemeinde
dae4.
Anderung des BebauungsplanesNr.06/05 ,,Zentrum_Ost.,
bestehend aus der
Planzeichnung und den texflichen Festsetzungen sow'e den örflichen
Bauvorschriften,
als Satzungbeschtossen.
Leopoldshöhe.
Bürgermeister
B
*Lt7 -
:" .o
'
-/&'i:&{iwf4.'"i::i';iJfu
""
: ,- .trF,?AEaütffitir,:rs,' jriiH,;!:.;\ /
N
I
t
I
4. Anderung
des
Bebauungsplanes
Nr.06/05
m-Ost"
,Zentru
Planzeichnung
B-Plan
M 1:1500
Vor-Entwurf
Gemeinde
Leopoldshöhe
c
-48
Planzeichenerklärung
@
@
Wohnbauflächen
Fl
ÖffenilicheParkftäche
M
VerkehrsberuhigterBereich
O
Anpflanzung
Bäume
Sondergebiete
Baugrenze
**
Elt.Freileitung
mitSchutzstreifen
-=_
Geh-/Fahr-/Leitungsrechte
*--
Abgrenzung
unterschiedl.
Nutzung
Anderungsbereich
des B-planes
.*
m
ffi
mmn
Mischgebiete
Kerngebiete
SonstigeSondergebiete
ffi
ffi
ÖrtlicheVerkehrsflächen
Verkehrsfl.
bes.Zweckbestimmung
D
-trc-
4. AnderungdesBebauungsplancs
Nr. 06/05,,Zentrum-Ost" Vor-EntwurfSeptember
2005
TextlicheFestsetzungen
lArt und Maßder baulichenNutzung
Art und Maß der baulichenNuizungsind in der Planzeichnung
eingetragen.
gelten
Ergänzend
dazu
folgende
Festsetzungen:
l.l Mischgebiete
Zulässig
sind:
. Wohngebäude,
. GeschäftsundBürogebäude,
. Einzelhandelsbetriebe,
Schank-und Speisewirtschaften
sowieBetriebedes
Beherbergungsgewerbes,
. sonstigeGewerbebetriebe,
. AnlagenfürVeMaltungensowiefür kirchliche,
kulturelle,
soziale,
gesundheitliche
undspoftlicheZwecke.
Unzulässig
sind:
. Gartenbaubetriebe,
. Tankstellen,
. Vergnügungsstätten,
. Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesentlichstörenden
Gewerbebetriebe.
l.ll Kerngebiete
Zulässig
sind:
. Geschäfts-,
Büro-undVeMaltungsgebäude,
. Einzelhandelsbetriebe,
Schank-und Speisewirtschaften,
Betriebedes
Beherbergungsgewerbes,
. sonstigenichtwesentlichstörendeGewerbebetriebe,
. Anlagenfürkirchliche,
gesundheitliche
kulturelle,
soziale,
undsportliche
Zwecke,
. Wohnungen
für Aufsichts-und Bereitschaftspersonen
sowiefür
Betriebsinhaber
und Betriebsleiter,
. sonstige
Wohnungen
Ausgeschlossen
sind:
. Vergnügungsstätten,
. Tankstellen,
. Sex-Shopsals Unterartder Einzelhandelsbetriebe,
. Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesentlichstörenden
Gewerbebetriebe.
E
- 50--
4. AndenngdesBebauuDgsp)anes
Nr. 06/05,,Zenrrum-Ost" Vor EntwurfSeptember2005
l.lll SondergebietEinkaufzentrum
zutasslqstno:
Einzelhandeisbetriebe
Ausgeschlossen
sind:
. vergnügungsstätten,
. Tankstellen,
. Sex-Shops
als Unterart
der Einzelhandelsbetriebe,
o Bordelleals Unterartder sonstioennichtwesen ichstörenden
Gewerbebetriebe.
ll Nebenanlagenfür Elektrizität,Gas,Wärme,Abwasser,Fernmeldetechnikund
erneuerbare
Energien
Soweii keine besonderen Flächen festgesetztsind, werden oben genannte
jeweilszugelassen,sofernsie dem Nutzungszweck
Nebenanlagen
der festgese?ten
BaugebieteselbstdienenundderenEigenartennichtwidersprechen.
lll Überbaubareund nicht überbaubarecrundstücksflächen
1.
Anlehngewächshäuserund verglasteWintergärten
Innerhalb der
nicht
überbaubaren Grundstücksflächen sind
Anlehngewächshäuser
und Wintergärtendann zulässig,wenn sie in das
Hauptgebäude
einbezogen
wordensind,
2.
Bodenbefestigungvon Freiflächen,Stellplätzenund Zufahrten
lm Mischgebietist die Versiegelungvon Freiflächenund Stellplätzenmjt
Materialien wie Asphalt oder Beton unzulässig. Für anzulegende
Pflasterflächen
ist ein Betonunterbau
nichtzulässig-Stellplätzeund Zufahrten
zu Stellplätzensind in wasserdurchlässiger
Bauweisewie Schotterrasen,
wassergebundene
Decken,Rasenpflaster
mit einerFugenbreite
von mind.2,s
cm Breiteherzustellen.
3.
Gestaltungnicht überbaubarerGrundstücksflächen
Gewerbegebiete
GE, SO undMischgebiet
1
30 % der nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
sind mit standortgerecnren,
heimischenLaubbäumen
oderSträuchern
zu begrünen:
Je 100qm 1 Hochstamm
und2 Sträucher.
Entlangder ostwärtigencrundstücksgrenzen
im Bereichder L7S1 neu ist
jeweils ein mindestens3m breiter Geländestreifen
mit standortgerechten,
einheimischen
Sträuchern
zu bepflanzen.
4.
Stellplätzefür Kraftfahrzeuge-Pl(W / LKW
Je 5 begonneneStellplätze
ist ein standortgerechter
Laubbaumanzupflanzen.
Entlangder öffentlichen
Verkehrs-und Fußwegesind im nichtüberbaubaren
BereichangeordneteStellplätzemit bodendeckender
Vegetation(cehölze,
Stauden, Kletterpflanzen)und mit standortgerechterLaubbaum- uno
Strauchpflanzungen
zu umgrünen.
E
4. Anderüngd€sBebä mgsplanes
Nr. 06/05,,Zentlum-Ost" Vor-EnrwurfSeptembe.2005
lV AußereGestaltungder Baukörper
'l Trauf- und Firsthöhen
bei eingeschossiger
Ausnutzung:
TH 4,00m FH 9,50m
bei zweigeschossiger
Ausnutzung:
TH 6,75m
2. Dachneigung
Ml 20 - 60 crad
3. Fassadengestaltung
Bei unverglasten
Fassadenflächen
sindprolaufender5 m eineKletterpflanze
anzusetzen.
4. Dachaufbauten
sindab 30 - 40 GradDachneigung
flachabgedeckt,
über40
GradalsSchlepp-,
Giebel-oderWalmgaube
zulässig.
AllgemeineGestaltung6und AusführungsvorausseCungen:
. Der seitlicheGaubenabstand
vom Ortgangmussmindestens1,50m
betragen.
. ZwischenEinzelgauben
sindmindestens1,50m Abstandeinzuhalten.
. Die Höheder Dachgauben,
gemessenvomDachaustritt
bis Unterkante
Gaubeneindeckung,
darfnichtgrößerals1,50m sein.
. Als Gaubenlänge
istmaximal1/2derGebäudelänge
zulässig.
. Es sindmindestens
zwei Dachziegelreihen
zwischenTraufeund Dachgaube
vorzusenen.
. Es sindmindestens1,00m AbstandzwischenDachfirstund oberem
Dachgaubenabschluss
einzuhalten.
. ln der Gaubenvorderfront
sindnur Fensterflächen
einschließlich
ihrcr
konstruktiven
Bauteilezulässig.GrößereWandflächen
nebenden
caubenfenstern
sindnichtzulässig.
V Verkehrsflächenu. Geh,Fahr-und Leitungsrechte
Der Bebauungsplan
setztdie Grenzender öffentlichen
Verkehrsflächen
fest. Profile
der Verkehrsflächen
werdenvom Baulastträqer
erst beim Ausbauder Straßenund
Wegeexaktfestgelegt.
ZugunsteneinzelnerPazellen werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
für eine
ordnungsgemäße
Erschließung
festgesetzt.
G
4 AnderurgdosBebauurgsptanes
Nr_06/05,,Zent]un_Osf.
Vor-EntwurfSeplember
2005
Hinweise
Bodenaushub
GemäßS3a der Satzungüberdie Abfallentsorgung
im KreisLippe(21.11.1993)
soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
soäusgebaut,
zwischengelageri
und
transportiertwerden,dass vermischungenmit Baus;hutt,Bausteflenabfäfien
und
anderenAbJallstoffen
unterbleiben.
Soweitmöglich,solite daher Bodenaushub
jnnerhalb
desPlangebietes
verbrachr
weroen.
Dachflächenwasserversickeruno
Aufgrunddes $ 5l a Abs. 1 Landes;assergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
crundstücken,die nach dem .1.Januar1996erstmalsbebaut,befesiiit ooer
an die
öff€ntlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor Ort zu veisickern]zuverrieseln
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,sofern dies unter lVlal3gabe
der
Bodenverhältnisse
und ohne Beeinträchtigung
des wohrs der Aügemeinne"it
mcigtictr
ist.
Diesbezüglich
ist im EinzelfallRücksprache
mit dem AbwasseMerkder Gemeinde
Leopoldshöhe zu führen und die Enh.Mässerungssatzung
der cemeinde
- insbesondereS 9 Abs. 6 _
17.t2.10S6
/
i.d. Fu."rng u.
lvom
19".p^"9lqh"
2'l.12.2001\
zu beücksichtigen.
Denkmalschutz
Wenn bei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichfliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
l\4etallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien;entdeckt
werden, ist nach SS 15 und 16 des Denkmaischutzgesetzäs
Oi- eÄtOectung
unvezüglichder Gemeindeoderdem.Amt für Bodendenkmalpflege,
hier im Auftragl
LippischesLandesmuseum
Detmold,Tel.: 0523.1/9925_0,
anäuzeijenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerktagein unverändertem
Zustandzu belasse"n
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befinden sich Telekommunjkationsanlagen
der Deutschen
TelekomAG.
zur vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderrich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
BezirksbüroNetzeBielefetd,Beckhausstraße
gO,in ASO1
t Bielefetd,
Teiefon
(05
21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in die genaueLagederAnlageneinweisän
ür"en,
Für den rechtzeitigen
Ausbaudes Telekommunikationsnetzes
und der Koordinierung
mit demStraßenbau
undden Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
isf ei
notvvendig,
daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahme-n
iri planbereich
unserem ProduktionsbüroBielefeld,.Herforder Straße 14, 33602 Bielefetd,
mrndestens
3 Monatevor Baubeginnschriftlich
angezeigtwerden-
EonWestfalen
WeserGmbH
befindensich Antagender Firma Eon Westfalen
JlfrhaLb 9T Planungsgebietes
WesercmbH.
zur vermeidung
von.Beschädigungen
dieserAnragenist es erforderrich,
sich vor
r'auausrunrung
IndteI agedieserAnlagen
einweisen
zu lassen.
lhr Ansprechpartner
hierfürist das ServiceCenterLaoe:
Pivitsheider
Str.11,3279'tLage,fet:05232/9536-0
H
c.t -
'
4 .Anderung
desBebauungsplanes
Nr. 06/05,.Zentrum,Ost
Vor-EntMrrfSeprenrber
2005
Gewässer
Innerhalbdes Plangebietes
beflndensichkeineGewässer.
Örtliche Bauvorschriften
Gem. g 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NR\,/) werden mit einzelnen
Festsetzungen
im Text,,örtliche
Bauvorschriften"
erlassen.Mit ihrerAufnahmein den
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des BebauungsplanesVerstöße
gegen die gestalterischen
geltenals Ordnungswidrigkeit
Festsetzungen
gem. S 84
BauONRW.
Hochspann
ungsleitung
lm Südendes Planungsgebietes
befindetsicheine220 KV Leitung.
Der Schutzstreifen
ist zu beachten.
Bei Bauarbeitenunter oder in unmittelbarerNähe der Leitungsind die jeweils
geltendenSicherheitsbestimmungen
zu beachten.
I
>t-
Verfahrensvermerkö
Eindeurigkeit
Aufstellung
Austegung
Die
Darsrellung des Es rvird bescheinigr, dass Dieser Plan
ist gernäß S 2 D e r
gegenwärtigen Zuständes
die
Festsetzungen der
Hochbau
und
des BaugesetzbDches
durch Plänungsausschüss
rter
siädlebaülichen Phnung Beschlüss des Hochbäü,
G e m e i n d eL e o p o t d s b a j hher t i n
Kätrsterllnterlagen überejn. g e o m e t r i s c he i n d e ü t i gs i n d .
ünd Planungsausschusses
---a".
G e m e i n d e dem
r.t""rr
Leopoldshöhe
Bebauüngsplanes zugestimrnt
D i e P l a n u n t e r l a g e nf ü r d e n
aufgestelltund
_öffeniliche
Geltungsbereich des Ptr.es
Ausr€gung
gem.
aüf der crundtage der
3
Abs.2
BaücB
$
beschlossen.
FlDrkarte
Der Aufstellungsbeschtuss
Ort und Daüer der öffenflichen
Aüslegune lvurden ortsüblich
M r:1000 entsprechen
dem
Strnd v.
oitsüblich
bekanntgem"cht.
Detmold,
Leopoldshöhe,
Lippe
D€r Landrat,KreisLippe
Vermessungund Krraster
Satzungsbeschluss
Kreis
lm Aüftrag
Lippe Geneinde Leopoldshöhe
Der Landrat, Kreis Lippe (schelnmel)
Vermessungund Karaster (BürserrD€ister)
gem. g 3Abs. 2
'----_BaUGB öffenflich aüsgetegen.
Leopoldshöh€r
Gemeinde Leopotdshöhe
(schemmel)
(ßüreerlneister)
In kIäfttreten
Dieser Bebäüüngsplan
ist gern. Dieser Bebauungsplanist Der
Entwürf
des
vom gemäß$ l0 (3) BruGB am Bebruungsplanesisr
S 10 desBaügesetzbuches
vom
Rät
der
cemeirde
Bauamt d€r cem€inde
Leopoldshöhe
i. ernr"ltutt a"" Xr"i""" Leopoldshöhe
ausgearbeitet
als Lippe
bekanntgemaclt
Satzüngbeschlossen
ryorden.
Der Bebauungsptan ist
daInft
rechtsverbindlich
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopotdshöhe
(schenmel)
(Bürgermeister)
der
bis
Detmold,
Kreis
Iln Auftrag
Der
Entwürf
Bebauungsplanes und
Begründüng habeü
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeiDde
Leopotdshöhe
Gelneind€Leopotdshöhe
(schemmel)
(Bürs€rrneisier)
(scheJnmel)
(Bürgermeister)
,
Nr. 06/05,,ZentumOsr
4 AnderungdesBebauungsplanes
2005
Vor-Entwüf Seplember
Begründung
I Allgemeines
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitdes Bebauungsplanes
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfolgt das Ziel, in ihren zwei
zu
eine zeitgemäßeVersorgungder Wohnbevölkerung
Siedlungsschwerpunkten
gewährleisten.
hat sich in den letzien Jahren eine dynamische
lm ortsteil Leopoldshöhe
vollzogen.Auf den FlächennÖrdlichder neuen
im Einzelhandel
Enh,vicklung
kleinereGewerbebetriebe
die ursprünglichfür Handwerksbetriebe,
Ortsumgehung,
waren, haben sind überwiegend
vorgesehenen
und Dienstleistungsunternehmen
angesiedelt.
Einzelhandelsunternehmen
dar und
stellensich daherals Einkaufszentrum
GroßeTeiledes Anderungsgebietes
und genutzt.
auchso angenommen
werdenvon der Bevölkerung
zukünftig
des
die Flächeninnerhalb Anderungsbereiches
Die Gemeindebeabsichtigt
vozusehen.
bevozugtfür EinzelhandelsnutTungen
mussdaherangepasstwerden
Planungsrecht
Das bestehende
bisherige/ künftige
2. Entwicklungaus dem Flächennützungsplan,
Darstellung
sind im gÜltigen
Die Flächen innerhalb des Anderungsbereiches
als gewerblicheBauflächenund
der GemeindeLeopoldshöhe
Flächennutzungsplan
Nr'
Anderung
des Bebauungsplanes
Parallelzur 4.
ausgewiesen.
als Mischflächen
Ziel
des Flächennutzungsplanes.
läuftdas Anderungsverfahren
06/05"Zentrum-Ost'
ist
es,
Leopoldshöhe
der
Gemeinde
der 16. Anderungdes Flächennutzungsplanes
festgesetäist,eineenlsprechende
für die Fläche,die im B-Planals Sonderbaufläche
zu erreichen.DieAnfragegemäßS 32 LPIGist
Darstellungim Flächennutzungsplan
gestellt.
soll
Anderungdes Flächennutzungsplanes
Durchdie von der Gemeindeangestrebte
die Übereinstimmungder Festsetzungendes Bebauungsplanesmit dem
werden.
erreicht
Flächennutzungsplan
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
lm cEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen als Allgemeiner
dargestellt.
Siedlungsbereich
gem.
EineAnfrage
S 32 LPIGist gestellt.
Die Gemeindegehtdavonaus,dassder regionaleKonsensdesVorhabensgegeben
rst.
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
wiefolgtumgrenzt:
wird im Einzelnen
Der Geltungsbereich
.
.
.
.
die an die
Misch-undGewerbegebiete
im Westendurchfestgesetzte
angrenzen
Hauptstraße
Straße
durch
die Mitteder Schötmarschen
im Norden
Straßemit dem im anschließenden
im Ostendurchdie Krentruper
ächen
Gewerbefl
festgesetzten
Bebauungsplan
landwirtschaftlichen
im Südendurchdie L 751-neuunddie angrenzenden
Flächen
1
-56 -
4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr- 06/05,,Zenrrun-Osf.
Vor-EntwurfSeplember2005
Dergesamte
Anderungsbereich
umfasst
eineFlächengröße
vonca.61.500m,.
Ein Planausschnitt
der Deuischen
Grundkarte
(DGK)ist aufSeiteA bejgeiügt.
Der celtungsbereich
wird mii der frühzeitigen
Beteiligung
verkleinert.
Innerhalbder 4. Anderungdes Bebauungspran."
r.r"r.
oälos ,,1ä"ti"m-ost. befinden
srch
..besondersdie Flächen, die für die staOteOäufichen
Ziele (hier:
Einzelhandersentwickrung)
der Gemeindeim ortskern '."tuurni"ini und rnnerharb
des Bebauungsplanes
Nr.06/05,,Zentrum_Ost',
liegen.
ll GegenwärtigeRahmenbedingungen
1. Lageim G..emeindegebiet
/ Gelänäeve-rhältnisse
/ Baugrundund
Bodenverhältnisse
p"f A3!9tyng*g91"ich.
liegtunmiftelbar
am historisch
gewachsenen
Ortskern
von
Leopoldshöhe.
Nördlichdes Anderungsgebietes
befindänsich de; MarKptatz,die
evangetische
KircheLeopoldshöhe
und das Rathausder C"r"inä".'i, Anschluss
hieranbefindetsich nördlichder Herforderstran. unJ oei
6ciäürärscnen strage
zunächsleinenochgemischteNutzungdanachübeMiegenO
WonnOeüauung.
lm Süden schtießensich nach der süOticnenO'rtsumgunrii-"tr
ZSt_nuul
landwirtschaft
licheFlächenan.
lm Westenund Osten des Anderungsgebietes
schließensich bereitsbestehende
Bebauungenan, lm Westen erfolgtdie NuEung zu Wonnä""iu1..,'"*,"
uu"n ru
gewerblichen
Zwecken.lm Ostendominieridie geirerblicheNrü;;;.
Das Geländeim Anderungsbereich
fällt von Norden (Marktplatz)nach Süden hin
leichtab
Gemäßder Bodenkarte.herausoegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW 1gg3,
letzteFortführung
1999, steht'i;
j.oouiJ'-oär"äoäffi p''
e"uuoogr.y_
.c"rtun
Parabraunerde
bzw. pseudogreyan. Die
Bodinartwird J;;"h ;; Ä;fi",'' Lehmanteil
der Bödengeprägt.
BeideBodentypen
dürftenaufqrundder bereits.
erfolgtenNutzung(aufder crundlage
des Bebauungsptanes
Nr. 06i05,,zentrum_osf)
stari ;nih;;podn'ii"ärrt
"uin.
Auf GJUndder bereitserfolgtenBebauung,kanndavon"usg"-gangen
werden,
dass
eineEignung
desBodensals Baugrund
gegebenist.
2. Eigentumsstruktur
/ baulicher
Bestand
Die öffentlichenVerkehrsflächen
befindensich im Eigentumder Gemernde.Der
übrigeGebäudebestand
ist im Besitzvon privatpersonei.
Die vorhandene
Bebauungdes Gebietesstelt sich mit ihremArtersowiedem
Bausrir
heterogendar.
Entlangder Schötmarschen
Straßeund der Hauptstraßeist die -ölt
Bebauungdurch
mehrgeschossige
cebäude mit Satteldächerngäpragt.
An Ju,
-Bebau-ung
otrur""n"n
Straßeentsleht
der Eindrucj(
einergeschlossenen
-Hauptstraße
ute Gebaudeenflangder Schötmarschen
Straßeund der
zählenzum
historischen
Ortskern.
Ausnahmen
hiervon
bildennur ejnigefi"äüürrt.", dje in den
letzten10 Jahrenerrichtetwordensind.
2
Nr. 06/05,Zentrum-Osf
4. Anderung desBebauungsptanes
2005
Vor-EntwurfSeptember
befinden sich Gebäude die
lm mittlefensüdlichenTeil des Anderungsgebieis
größtenteilserst nach Rechtskraftdes Bebauungsplaneserrichtetwurden (ab 1998).
Gewerbebauten.
Hier überwiegen
eingeschossige
3. Nutzung/ lmmissionsbelastung
und
Die Flächenwerden übeMiegendfür Handel (besondersEinzelhandel)
sind
auch
genutzt.
Teil
des
Anderungsgebietes
lm nördlichen
Dienstleistungen
Nutzungen
Gewerbeund öffentliche
vorhanden.Produzierendes
Wohnnutzungen
vofhanden.
sindnurvefeinzelt
Entlang der SchötmarschenStraße befinden sich in den Erdgeschossen
Geschossen
dieserGebäude
Ladenlokale,
in den darüberliegenden
übenviegend
auchWohnnutzungen.
und SchötmarscheStraße
An der StraßeneckeBürgermeister-Brinkmann-Weg
Geschäftshaus
sindweilerhineine
Volksbank.
lm
selben
befindetsich die Filialeder
ansässig.
Tahnarztpraxis
undeineApotheke
Das Wohn- und Geschäftshausan der Ecke Hauptstraßeund Bürgermeisterwird im Obergeschossüberwiegendzu Wohnzweckengenutzt.
Brinkmann-Weg
lm Mittelteilbefindensich
befindensichzwei Gaststätten.
Direktan der Hauptstraße
Der direkt an der zentralen
weitere Gastronomieund Dienstleistungsnutzungen.
gelegene
Teil
des
Gebäudeswird von einem
Parkflächedes Anderungsgebietes
genutzt.
und einemSportstudio
Bekleidungsgeschäft
der Gebäudefort.
setztsichdie Mischnutzung
Entlangder Hauptstraße
große
Parkflächen.
Um dieseherum
befindensich
lm Zentrumdes Planungsgebietes
mit Verkaufsflächen
von
habensich in den leEten JahrenEinzelhandelsnutzungen
(vorwiegend
Lebensmitteldiscounter
und
mindestens 500 qm angesiedelt
Bekleidungsgeschäfte).
Nutzungenstellt die Bibliolhekdes
Eine Ausnahmevon den beschriebenen
(südlich
Volksbank)
dar.
der
OrtsteilesLeopoldshöhe
lm Bereich der Krentruper Straße stehen drei freistehendeWohngebäude
(KrentruperStraße14, 20a und 20b).Hier befindensich auch zwei Gewerbe-bzw.
(Druckereiund Massagepraxis).
Dienstleistungsbetriebe
(Lbefindetsich die Umgehungsstraße
Am südlichenRanddes Anderungsgebietes
gehen
Von
beiden
751 neu) und eine 220 KV Hochspannungsfreileitung.
aus.
lmmissionsbelastungen
Planungsrecht
4. Bestehendes
Nr. 06i05 ,,Zentrum-Ost"
im
hat den Bebauungsplan
Die cemeindeLeopoldshöhe
Jahr 1998 als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplansetzt l\4ischgebiete,
Gewerbeflächen
fest. lm Flächennutzungsplan
sind
Kerngebiete
und eingeschränkte
gemischte
als
des Bebauungsplanes
entsprechend
die Flächenden Festsetzungen
ausgewiesen.
Bauflächen
undals gewerbliche
Bauflächen
Art und Maßder Nutzunqenerqibisichau derfoloendenTabelle
Geschosse GRZ GFZ
Art
2.O
1.0
MK
tl
0.6
1,2
MI
(E)
1.6
0
.
8
tl
GE
3
*54 *
4. Anderüg desBebaüüngsptanes
Nr 06/05,,Zenhxm_Osf. Vor FnMxrf September2005
Die überbaubaren
FlächensinddurchBaugrenzen
festgesetzt.
-BauGB
WeiterebereitsbestehendeFestseizungen
gemäßS g
sind:
o Offentliche
Verkehrsflächen
. Parkflächen
. Einfahrtsbereiche
. Offentlichecrünflächen
. Flächen
für lvlaßnahmen
zumAusgleich
vonEingriffen
in Naturund
Landschafl
. Pflanzbindungen
Gestalterische
Festsetzungen
wurdenauf Grundlageder Landesbauordnung
in den
Bebauungsplan
aufgenommen.
Unteranderemsind hierdurch
Dachneigungen
und
Formenfestgesetzt.
Ill WesentlicherInhalt und zu envartendeAuswirkungen
der Planung
1. Belange
desUmweltschutzes,
desNaturschutzes
undder
Landschaftspflege
1.1Grundsätzliche
Aussagen
zu einzelnen
Belangen
ute mtt der 4. AnderungüberplantenFlächensind bereitsversiegeltoder auf
Grund
des rechtskräffigen
Bebauungsplanes
bebaubar.Bereitsmjt där Aufste ung des
Bebauungsplanes
Nr. 06/05'Zentrum-Ost,
ist eineAbwägungder Belangevon t,tatur
und_Landschafterfolgt.Die Eingriffein Natur und fan'Osc-nat
wurdln rn diesem
Venahrentereitserrechnet
undkompensiert.
'1.2Eingriffsregelung
Die-Gemeindehatden Umfangdes Ejngriffesin Naturund Landschaftberefs mit der
Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 06/0b"Zentrum_Ost',
emittelt. Das Maß der
- das mit der 4. Anderungdes Bebauungsplanes
möglichenVersiegelung
festgesetä
wird - gehtnichtüberdas hinaus,welchesder Ur_planOereitserÄti!licht
Eine zusätzliche
Kompensation
ist dahernichtnotwendig.
1.3 Sparsamerund schonender Umgangmit Grund und Boden unter
der Bodenversiegelung,Wiedernutzbarmachungvon
P.-..ST"nrulS
Flächen, Beachtungder Aspekte zur Nachverdichtungund
lnnenentwicklung,Aussagen zu Al asten / Bodensch-utz
/ Bodenaushub
und Bodenentsorgung
Der Grundsatzdes schonenden Umgangs mit Grund und Boden
($ 1a (2) BaucB) unter Begrenzung_derBodenversiegelungwird berücksichtigt,
indem die Erschtießungund die crundflächenzahtäuf Oäs notwendige t/täß
beschränktbleibt.
Die Flächeninanspruchnahme
sowie
.das Maß.derNutzungist in einem Umfang
festgeiegtworden,das nichtüberbereits
vorhandene
Baurecftehinausqent.
Die Dimensionierung
der verkehrsfrächenorientiertsich ausschrieß]rcn
an dem
örtlichenBedarfund der Empfehlungen
für die Anlage von Erschließungsstraßen
(EAE).DieVersiegelung
wird dadurchso geringwie mdglichgeplant.
4
- <r2
4. Anderu.gdesBebaümgsplanes
Nr. 06/05.,Zentrum-Ost" Vor-EntwurfSeptember2005
EineBeanspruchung
des Bodensistgrundsätzlich
bereitsmit derGenehmigung
des
Bebauungsplanes
Nr. 06/05"Zentrum-Ost'
efolgt. Der vorliegende
Planverändert
Nutzungen.
nur die zulässigen
Die
vorrangige
Inanspruchnahme von
Brachflächen bzw.
Wiedernutzbarmachung
von Flächenerfolgtmit der vorliegenden
Planungnicht.
werden
aber
Neue,zusälzlicheFlächenversiegelungen
nichtermöglicht.
gilt ebenfalls,dass
Für den Aspektder Naehverdichtung
und Innenentwicklung
Planungkeinezusätzlichen
Flächenversiegelungen
die vorliegende
ermöglicht.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches
liegenkeinelnformationen
überAltablagerungen
undAltlasten
vor.
Der Aspektder Begrenzungder Bodenversiegelungwurdebeachtet,indemdurch
Bauflächen
und Erschließungsanlagen
die vorliegende
Planungkeinezusätzlichen
(hierinsbesondere
werden.
die Zuwegung)geschaffen
Der Erhalt schutzwürdigerBöden ist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde
hat
jetzt
bis
keine schulzwürdigenBöden mitgeteilt. Gemäß der Bodenkarte,
herausgegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW 1983,letze Fortführung'1999,
der BodentypPseudogley-Parabraunerde
bzw. Pseudogley
steht im Geltungsbereich
an, Beide Bodentypendürften aufgrundder trereitserfolgtenNutzung (auf der
Grundlagedes Bebauungsplanes
Nr. 06/05)starkanthropogen
überformtsein.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
die
Abfallentsorgung
im
3
a
Abs.
2
der
Satzung
über
Kreis
Lippe
der
Bodenaushub
S
verbracht,soweitdies technischmöglichist. Innerhalb
innerhalbdes Plangebietes
des Plangebietesist kein räumlicher Spielraumfür die Unterbringungdes
Bodenaushubsvorhanden. Der Bodenaushubist daher abzufahren und
entsprechend
zu entsorgen.
1.4 Wechselwirkungenzwischenden einzelnenBelangendes
Umweltschutzes
Die Wechselwirkungen
werdenvon der Gemeindemit dem Umweltbericht
ermittelt
und ggi im weiterenVerfahrenberücksichtigt.
1.6 Ergebnis des Umweltberichtes
werden,wenn dieser im weiterenVerfahren
Die Ergebnissedes Umweltberichtes
erstelltwird,in die Abwägungmit eingestellt.
2. Belangedes Verkehrs/ der Erschließung
lm Süden besteht ein direkter Anschlussan die L-751 neu. lm Osten des
Anderungsgebietes
bestehtweiterhindie Möglichkeit,
die KrentruperStraßefür die
An- undAbfahrtzu benutzen.
lm NordenbleibtdieAnbindung
überden Bürgermeister-Brinkmann-Weg
zur Haupt-,
Schötmarschenund HerforderStraßebestehen.
lnsbesonderedurch den Anschlussan die L-751neu bestehtein leistungsfähiger
Verkehraufnehmenkann. Sowohl
Verkehrsanschluss,
der alleinden motorisierten
der
überörtliche
und
regionale
motorisierte
der innerörtliche
wie auch
Pl(W und LK\ l
anqeschlossen.
Verkehrsindan dasVerkehrsnetz
5
-ea -
4 Andetung des BebaüDngsplanes
Nr. 06/05 ,.ZeDtrum-Osi'.
Vor EnrMrrf Seprember2005
ln das Netz des öffenflichen personennahverkehrs
ist das planungsgebtet
eingebunden.
ln unmittelbarer
Näheliegi die Haltestelle
Leopoldshöhe
mär[t. Oie
hier haltendenLinien bieten mittelbarenund unmittelbaren
Anschlussan dle
umliegenden
cemeinden.l\,4it
dem,,pendel
Leo,,bietet
sichauchdie Möglichkeit
die
andefenOrtsteile
desGemeindegebietes
zu erreichen.
Die Belangedes Fuß, und Radverkehres
sindausreichend
gewürdigt.
Die bisher
vorhandenen
Wege undWegeverbindungen
bleibenerhalten.
BeideVerkehrsarten
könnensich innerhalb
des planungsgebietes
ungefährdet
und
getrennivon den anderenVerkehrsarten
bewegenund das Fuß_und Radwegenetz
im Gemeindegebiet
ungefährdet
erreichen.
DieinnereundäußereErschließung
desAnderungsgebietes
istgesichert.
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
Innerhalb
desAnderungsbereiches
befinden
sichkeineBaudenkmale.
An das Anderungsgebiet
schließtsich im Nordender Markplatzdes Ortteilesmit der
denkmalgeschützten
evangelischenKirche an. Die vofliegendeplanung führt zu
keinen negativenAuswirkungenauf den denkmalgeschützten
Bereich und das
Ortsbild.Diegestalterischen
Festsetzungen
des Urplaneswerdenübernommen.
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Mit wild abfließendem
Wasservon angrenzendenlandwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
Situationund den bisheigenErfahrungswerten
nicht
gerechnet.
F,ürdie Abwasserbeseitigung
kann das bereitsim Anderungsbereich
vorhandene
Kanalnetzgenutztwerden,diesesist ausreichend
dimensioniert.
Die.Kläranlagein Heipkeist entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklungausgeoaur
und entsprichtden allgemeinanerkannten
Regelnder Technik.
lm
(Bebauungentlang der Schötmarschen-und der Hauptstraße)des
,Norden
Anderungsgebietes
liegt eine Mischkanalisation.
Der verbleibendeBereich des
GebieteswirddurcheineTrennkanalisation
entsorgt.
Aufgrund des S 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nach dem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befesti-gt
oder an die
öffentlicheKanalisationangeschlossen
werden,vor Ort zu versickernlzuverrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,soferndies ohne Beeinträchtigung
des
Wohls der Allgemeinheitmöglichist. Dem entsprechendkann auf den bereits
bebautenGrundstückenan der Schötmarschen
Straßeund der HerforderStraße
keine Versickerung
mehr gefordertwerden(Anschlussder Grundstückebereitsvor
1s96).
Entsprechend der Grundstückszuschnitteund den Festsetzungen oes
Bebauungsplanes
ist mit einerhohenAusnutzungder Grundstücke
zu rechnen.
Durch verschiedeneBodengutachten,im Auftrage des AbwasserwerKesder
Gemeinde Leopoldshöhe,ist festgestelltworden, dass die im Gemeindeqebiet
6
*lar-
Vor-EntMrf Scplember2005
Nr. 06/05 ,,ZeDtmm-Ost"
4. Ändernng desBebauungsplanes
ist
auf weisen.Damitverbunden
einenhohenLehmanieil
Bodentypen
anstehenden
dasseine
Es ist daherdavonauszugehen,
Durchlässiqkeitsbeiwert.
ein ungünstiger
Grundsiücke,
realisierbar
ist.
Für
die
Baugrundstücken
nicht
auf
den
Versickefung
sind, kann daher ebenso keine
angeschlossen
die an die Trennkanalisation
Versickerunggefordertwerden.
eine
da im Anderungsgebiet
ist nichterforderlich,
Eine Regenwasserbehandlung
vorhanden
ist.
Bebauung
Wohn-undwohnbauähnliche
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Die Frischwasserversorgung
dimensioniert.
undausreichend
einwandfrei
Leitungen
sindtechnisch
für
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
(siehe
Hinweise)
ist
möglich.
Telekommunikation
Elektrizitätund
5. ZukünftigeNutzung
Konzept
5.1Städtebauliches
Die vorliegendePlanungbasiertauf demZielder Gemeinde,im Ortskernund an den
direkt an diesenangrenzendenFlächen,das Ortszentrumzu erhalten,zu stärken
und ggf.auszubauen.
Ein wichtigerPunkt bei der UmsetzungdiesesZiels ist der Erhalt und ggf. die
Diese Betriebe
Neuansiedlungvon Einzelhandels-und Dienstleistungsbetrieben.
Entsprechend
soll
Ortskern
unerlässlich.
und
attraktiven
sind für einenlebendigen
Nutzungen
wefdenund unerwünschte
diesen NutzungendaherVorrangeingeräumt
- soweit möglich - ausgeschlossenwerden. UneMünschte Nutzungen sind
insbesonderedie, von denen Trading-DownEffelde ausgehen können (z.B
Vergnügungsstätten).
Von besondereInteressezur Umsetzungder obengenanntenZielesind hierbeidie
Die ortskernnahenFlächendirekt am
Flächen innerhalbdes Anderungsgebietes.
zentralen Parkplatz nördlich der L-751 neu sollen auf Dauer für eine
gesichert werden. Die als Kern- und Mischgebiete
Einzelhandelsnutzung
Straßekönnenhier nebeneiner
der Schötmarschen
Flächen
südlich
festgesetzten
genutä
werden.
auchfür Dienstleistungen
Einzelhandelsnutzung
5.2 Erläuterungder Festsetzungen
Art der Nutzung
bleibendurch die vorliegende
Bau- und Nutzungsrechte
Die bereitsausgenutzten
Planungbestehen.
(So) passtdas bestehende
an
Planungsrecht
einesSondergebietes
Die Festsetzung
planerischen
Absicht,
die
entspricht
der
die Entwicklungder letztenJahre an und
Nähe des Ortskernesfür die Versorgungdes Ortsteiles
Flächenin unmittelbarer
vorzusehen.Die als SO
Leopldshöhesowie des gesamten Gemeindegebietes
festgesetzten
Bereichesindderzeitals GE(E)und MKfestgesetzt.
Innerhalbdes SO befindensich alle Gebäude,in denen!!I Einzelhandelsnutzungen
und der
der Einzelhandelsbetriebe
betriebenwerden.Auf Grundder Agglomeration
7
'b1
-
4 AndeningdesBebarüngsptanes
Nr. 06/05,,Zentrum-Osr.. Vor_Ent,rrf Seprember2o0s
Wirkungauf die Kunclen,ist die Bezeichnung
Einkaufszenirum
für den tsereich
angebracht.
Außerhalbdieses Gebieteswerden Teile von Gebäuden
ebenso für den
Einzelhandel
genutz. DieseGebäudekönnenaufgrundihrergemischten
ttutzung
*"rdenDie*Festseiz""s";
K;: ;;; Mischsebiet
fl92
(,v,^::i,
uzw. ^?F
rv||,S9,1.-"9:::q!
oreroenoesnatbzu großenTeilenbestehen.
Flächenmäßig
si;d dje
Einzethandetsnutzungen
in denMl ündMK Gebiete"o"rtn"ng;ri"öi ätsdie im So.
Hierüben,l,/iegen
die Diensfleistungsnutzungen
nebendenHan"delsn"utzungen.
Durchdie weiterhinbestehenden
IvlK und Ml Bereichenbleibtdie Möglichkeit
bestehen,nebenEinzethandel
auch Diensfleistungen
in ,n;fttJnärlr Nahe des
Ortskernesanzubieten
Das Ml-Gebietwird geringfügig
erweitert.Das GE(E)ist an dieserstele nrchtmehr
Di. r""tjsiertenNutzungen
auf den Fluritückent+OO,nJiäo+ "ina i. Vtt
::y_"-l!iq,ebensowte
zurasst9,
weitereHandelbetriebe
und Diensfleistungsunternehmen,
Die Nutzungsausschlüsse
verhjndern
Trading-Down
Effekte.FürVergnügungsstätten
und die and€ren ausgeschlossenenNutzungen stehen
im- öe]neindegebiet
ausreichende
Flächenan anderenStellenzur Veiügung.
Maßder baulichenNutzuno
Die Festsetzungdes Maße-sder baulichenNutzungerfolgt
im Wesenüichenauf
crundlageder bereits rechtskräftioen
au"tä"näu'i"ulung"r""n,u
.Festsetzungeri.
auf den Grundstücken
werdenso n-ichtbeerntracirtigi
Die F;"i"ät *ää" hattensich,
bis auf eineAusnahme,an dievon S 17 BauNVOuärg"g"O"n;n
Hä"-h"twerte.
oiese
hoheAusnutzung
der FlächenistdemWert der üb"rpä;;;H;;;;n'g"r""".n
Die Festsetzungder GRZ im nördlichen.Tejl
des Sondergebietes
(Flurstuck1486)
'hinäusleht,
von 10, die über.das.von g 17 BauNVOvorg"""h"ne"ttt"tt
ist aus
besonderenstädtebaulichen
Gründennotwendig.DieseFlächescntieät
-hone
unmittetOar
an die als Kerngebiete
festgesetzten
Bereichedäs ortst<ernes
an. oäi
vaß an
Ausnutzung
von Grund und Bodenist auf diesemFlrr.tü"k;;l;,
Gemeinde
erwünschtundfür die weitereEntwicklung
des Ortszentrums
"*"rO"rfi"f,li.
Die,-F-estsetzung
der GRZ von i,0 e;tspricht ,"0", Oo t"räii" vorhandenen
Bebauunq.
lV Umweltbericht
Die Erstellungdes Umweltberichtes
erfolgtim weiterenVerfahren.
Die Gemeindestellt währendder frühzeiligenBeteiligung
zunächstdje für dje
Abwägungundden Umweltbericht
relevantenlnforrn"tioöniu"-urnrnä
B
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