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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 41/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,6 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

\it i,..:9 { ( E c n r sk t?i FTt 6E R l?- fLa,y i\,11i GRZ O F,t i, SD j" go r" Anderungsbereich3 mr 51 ^<l',2 r LEOPOLDSHOHE GEMEINDE 4. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/05"Zentrum-Ost" Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begründung Umweltbericht Stand:frühzeitigeBeteiligungder Öffentlichkeitund der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicherBelange(September2005) - qq- 4. AnderungdesBebarungsplanes Nr. 06/05,,Zentrum_Ost,. Vor-Entwurf Seprember2005 -+s- 2005 Vor Entwurf September ost" Nr' 06/05,,Zenturm 4. AnderrngdcsBebauurgsplanes des 4. Anderung Nr' 06/05 BebauungsPlanes ,,Zentrum-Ost" Leopoldshöhe GrenzedesAnderungsgebietes des 4. Anderung Nr. Bebauungsplanes 06/05,,Zentrum-Ost" Übersichtskarte Gemeinde Leopoldshöhe ausderDGK Ausschnitt 1:5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) - t'tdt - 4. ÄnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/05,,Zentrum,Osr,. Vor-EntwurfSeptember 2005 Präambel Aufgrunddes S 1 Abs.3 unddesg 10 des BaugeseLbuches (BauGB)und g 86 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen j_V. mit S 41 der (BauO NRW) 'Leopoldshöhe Gemeindeordnung NRW(GONRW)hatder Ratder cemeinde dae4. Anderung des BebauungsplanesNr.06/05 ,,Zentrum_Ost., bestehend aus der Planzeichnung und den texflichen Festsetzungen sow'e den örflichen Bauvorschriften, als Satzungbeschtossen. Leopoldshöhe. Bürgermeister B *Lt7 - :" .o ' -/&'i:&{iwf4.'"i::i';iJfu "" : ,- .trF,?AEaütffitir,:rs,' jriiH,;!:.;\ / N I t I 4. Anderung des Bebauungsplanes Nr.06/05 m-Ost" ,Zentru Planzeichnung B-Plan M 1:1500 Vor-Entwurf Gemeinde Leopoldshöhe c -48 Planzeichenerklärung @ @ Wohnbauflächen Fl ÖffenilicheParkftäche M VerkehrsberuhigterBereich O Anpflanzung Bäume Sondergebiete Baugrenze ** Elt.Freileitung mitSchutzstreifen -=_ Geh-/Fahr-/Leitungsrechte *-- Abgrenzung unterschiedl. Nutzung Anderungsbereich des B-planes .* m ffi mmn Mischgebiete Kerngebiete SonstigeSondergebiete ffi ffi ÖrtlicheVerkehrsflächen Verkehrsfl. bes.Zweckbestimmung D -trc- 4. AnderungdesBebauungsplancs Nr. 06/05,,Zentrum-Ost" Vor-EntwurfSeptember 2005 TextlicheFestsetzungen lArt und Maßder baulichenNutzung Art und Maß der baulichenNuizungsind in der Planzeichnung eingetragen. gelten Ergänzend dazu folgende Festsetzungen: l.l Mischgebiete Zulässig sind: . Wohngebäude, . GeschäftsundBürogebäude, . Einzelhandelsbetriebe, Schank-und Speisewirtschaften sowieBetriebedes Beherbergungsgewerbes, . sonstigeGewerbebetriebe, . AnlagenfürVeMaltungensowiefür kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche undspoftlicheZwecke. Unzulässig sind: . Gartenbaubetriebe, . Tankstellen, . Vergnügungsstätten, . Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesentlichstörenden Gewerbebetriebe. l.ll Kerngebiete Zulässig sind: . Geschäfts-, Büro-undVeMaltungsgebäude, . Einzelhandelsbetriebe, Schank-und Speisewirtschaften, Betriebedes Beherbergungsgewerbes, . sonstigenichtwesentlichstörendeGewerbebetriebe, . Anlagenfürkirchliche, gesundheitliche kulturelle, soziale, undsportliche Zwecke, . Wohnungen für Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowiefür Betriebsinhaber und Betriebsleiter, . sonstige Wohnungen Ausgeschlossen sind: . Vergnügungsstätten, . Tankstellen, . Sex-Shopsals Unterartder Einzelhandelsbetriebe, . Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesentlichstörenden Gewerbebetriebe. E - 50-- 4. AndenngdesBebauuDgsp)anes Nr. 06/05,,Zenrrum-Ost" Vor EntwurfSeptember2005 l.lll SondergebietEinkaufzentrum zutasslqstno: Einzelhandeisbetriebe Ausgeschlossen sind: . vergnügungsstätten, . Tankstellen, . Sex-Shops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe, o Bordelleals Unterartder sonstioennichtwesen ichstörenden Gewerbebetriebe. ll Nebenanlagenfür Elektrizität,Gas,Wärme,Abwasser,Fernmeldetechnikund erneuerbare Energien Soweii keine besonderen Flächen festgesetztsind, werden oben genannte jeweilszugelassen,sofernsie dem Nutzungszweck Nebenanlagen der festgese?ten BaugebieteselbstdienenundderenEigenartennichtwidersprechen. lll Überbaubareund nicht überbaubarecrundstücksflächen 1. Anlehngewächshäuserund verglasteWintergärten Innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Anlehngewächshäuser und Wintergärtendann zulässig,wenn sie in das Hauptgebäude einbezogen wordensind, 2. Bodenbefestigungvon Freiflächen,Stellplätzenund Zufahrten lm Mischgebietist die Versiegelungvon Freiflächenund Stellplätzenmjt Materialien wie Asphalt oder Beton unzulässig. Für anzulegende Pflasterflächen ist ein Betonunterbau nichtzulässig-Stellplätzeund Zufahrten zu Stellplätzensind in wasserdurchlässiger Bauweisewie Schotterrasen, wassergebundene Decken,Rasenpflaster mit einerFugenbreite von mind.2,s cm Breiteherzustellen. 3. Gestaltungnicht überbaubarerGrundstücksflächen Gewerbegebiete GE, SO undMischgebiet 1 30 % der nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sind mit standortgerecnren, heimischenLaubbäumen oderSträuchern zu begrünen: Je 100qm 1 Hochstamm und2 Sträucher. Entlangder ostwärtigencrundstücksgrenzen im Bereichder L7S1 neu ist jeweils ein mindestens3m breiter Geländestreifen mit standortgerechten, einheimischen Sträuchern zu bepflanzen. 4. Stellplätzefür Kraftfahrzeuge-Pl(W / LKW Je 5 begonneneStellplätze ist ein standortgerechter Laubbaumanzupflanzen. Entlangder öffentlichen Verkehrs-und Fußwegesind im nichtüberbaubaren BereichangeordneteStellplätzemit bodendeckender Vegetation(cehölze, Stauden, Kletterpflanzen)und mit standortgerechterLaubbaum- uno Strauchpflanzungen zu umgrünen. E 4. Anderüngd€sBebä mgsplanes Nr. 06/05,,Zentlum-Ost" Vor-EnrwurfSeptembe.2005 lV AußereGestaltungder Baukörper 'l Trauf- und Firsthöhen bei eingeschossiger Ausnutzung: TH 4,00m FH 9,50m bei zweigeschossiger Ausnutzung: TH 6,75m 2. Dachneigung Ml 20 - 60 crad 3. Fassadengestaltung Bei unverglasten Fassadenflächen sindprolaufender5 m eineKletterpflanze anzusetzen. 4. Dachaufbauten sindab 30 - 40 GradDachneigung flachabgedeckt, über40 GradalsSchlepp-, Giebel-oderWalmgaube zulässig. AllgemeineGestaltung6und AusführungsvorausseCungen: . Der seitlicheGaubenabstand vom Ortgangmussmindestens1,50m betragen. . ZwischenEinzelgauben sindmindestens1,50m Abstandeinzuhalten. . Die Höheder Dachgauben, gemessenvomDachaustritt bis Unterkante Gaubeneindeckung, darfnichtgrößerals1,50m sein. . Als Gaubenlänge istmaximal1/2derGebäudelänge zulässig. . Es sindmindestens zwei Dachziegelreihen zwischenTraufeund Dachgaube vorzusenen. . Es sindmindestens1,00m AbstandzwischenDachfirstund oberem Dachgaubenabschluss einzuhalten. . ln der Gaubenvorderfront sindnur Fensterflächen einschließlich ihrcr konstruktiven Bauteilezulässig.GrößereWandflächen nebenden caubenfenstern sindnichtzulässig. V Verkehrsflächenu. Geh,Fahr-und Leitungsrechte Der Bebauungsplan setztdie Grenzender öffentlichen Verkehrsflächen fest. Profile der Verkehrsflächen werdenvom Baulastträqer erst beim Ausbauder Straßenund Wegeexaktfestgelegt. ZugunsteneinzelnerPazellen werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für eine ordnungsgemäße Erschließung festgesetzt. G 4 AnderurgdosBebauurgsptanes Nr_06/05,,Zent]un_Osf. Vor-EntwurfSeplember 2005 Hinweise Bodenaushub GemäßS3a der Satzungüberdie Abfallentsorgung im KreisLippe(21.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub soäusgebaut, zwischengelageri und transportiertwerden,dass vermischungenmit Baus;hutt,Bausteflenabfäfien und anderenAbJallstoffen unterbleiben. Soweitmöglich,solite daher Bodenaushub jnnerhalb desPlangebietes verbrachr weroen. Dachflächenwasserversickeruno Aufgrunddes $ 5l a Abs. 1 Landes;assergesetzes ist Niederschlagswasser von crundstücken,die nach dem .1.Januar1996erstmalsbebaut,befesiiit ooer an die öff€ntlicheKanalisation angeschlossen werden,vor Ort zu veisickern]zuverrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,sofern dies unter lVlal3gabe der Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des wohrs der Aügemeinne"it mcigtictr ist. Diesbezüglich ist im EinzelfallRücksprache mit dem AbwasseMerkder Gemeinde Leopoldshöhe zu führen und die Enh.Mässerungssatzung der cemeinde - insbesondereS 9 Abs. 6 _ 17.t2.10S6 / i.d. Fu."rng u. lvom 19".p^"9lqh" 2'l.12.2001\ zu beücksichtigen. Denkmalschutz Wenn bei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichfliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, l\4etallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien;entdeckt werden, ist nach SS 15 und 16 des Denkmaischutzgesetzäs Oi- eÄtOectung unvezüglichder Gemeindeoderdem.Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftragl LippischesLandesmuseum Detmold,Tel.: 0523.1/9925_0, anäuzeijenund die Entdeckungsstätte dreiWerktagein unverändertem Zustandzu belasse"n DeutscheTelekom lm Planungsbereich befinden sich Telekommunjkationsanlagen der Deutschen TelekomAG. zur vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderrich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom BezirksbüroNetzeBielefetd,Beckhausstraße gO,in ASO1 t Bielefetd, Teiefon (05 21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in die genaueLagederAnlageneinweisän ür"en, Für den rechtzeitigen Ausbaudes Telekommunikationsnetzes und der Koordinierung mit demStraßenbau undden Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger isf ei notvvendig, daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahme-n iri planbereich unserem ProduktionsbüroBielefeld,.Herforder Straße 14, 33602 Bielefetd, mrndestens 3 Monatevor Baubeginnschriftlich angezeigtwerden- EonWestfalen WeserGmbH befindensich Antagender Firma Eon Westfalen JlfrhaLb 9T Planungsgebietes WesercmbH. zur vermeidung von.Beschädigungen dieserAnragenist es erforderrich, sich vor r'auausrunrung IndteI agedieserAnlagen einweisen zu lassen. lhr Ansprechpartner hierfürist das ServiceCenterLaoe: Pivitsheider Str.11,3279'tLage,fet:05232/9536-0 H c.t - ' 4 .Anderung desBebauungsplanes Nr. 06/05,.Zentrum,Ost Vor-EntMrrfSeprenrber 2005 Gewässer Innerhalbdes Plangebietes beflndensichkeineGewässer. Örtliche Bauvorschriften Gem. g 86 Landesbauordnung NRW (BauO NR\,/) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text,,örtliche Bauvorschriften" erlassen.Mit ihrerAufnahmein den Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des BebauungsplanesVerstöße gegen die gestalterischen geltenals Ordnungswidrigkeit Festsetzungen gem. S 84 BauONRW. Hochspann ungsleitung lm Südendes Planungsgebietes befindetsicheine220 KV Leitung. Der Schutzstreifen ist zu beachten. Bei Bauarbeitenunter oder in unmittelbarerNähe der Leitungsind die jeweils geltendenSicherheitsbestimmungen zu beachten. I >t- Verfahrensvermerkö Eindeurigkeit Aufstellung Austegung Die Darsrellung des Es rvird bescheinigr, dass Dieser Plan ist gernäß S 2 D e r gegenwärtigen Zuständes die Festsetzungen der Hochbau und des BaugesetzbDches durch Plänungsausschüss rter siädlebaülichen Phnung Beschlüss des Hochbäü, G e m e i n d eL e o p o t d s b a j hher t i n Kätrsterllnterlagen überejn. g e o m e t r i s c he i n d e ü t i gs i n d . ünd Planungsausschusses ---a". G e m e i n d e dem r.t""rr Leopoldshöhe Bebauüngsplanes zugestimrnt D i e P l a n u n t e r l a g e nf ü r d e n aufgestelltund _öffeniliche Geltungsbereich des Ptr.es Ausr€gung gem. aüf der crundtage der 3 Abs.2 BaücB $ beschlossen. FlDrkarte Der Aufstellungsbeschtuss Ort und Daüer der öffenflichen Aüslegune lvurden ortsüblich M r:1000 entsprechen dem Strnd v. oitsüblich bekanntgem"cht. Detmold, Leopoldshöhe, Lippe D€r Landrat,KreisLippe Vermessungund Krraster Satzungsbeschluss Kreis lm Aüftrag Lippe Geneinde Leopoldshöhe Der Landrat, Kreis Lippe (schelnmel) Vermessungund Karaster (BürserrD€ister) gem. g 3Abs. 2 '----_BaUGB öffenflich aüsgetegen. Leopoldshöh€r Gemeinde Leopotdshöhe (schemmel) (ßüreerlneister) In kIäfttreten Dieser Bebäüüngsplan ist gern. Dieser Bebauungsplanist Der Entwürf des vom gemäß$ l0 (3) BruGB am Bebruungsplanesisr S 10 desBaügesetzbuches vom Rät der cemeirde Bauamt d€r cem€inde Leopoldshöhe i. ernr"ltutt a"" Xr"i""" Leopoldshöhe ausgearbeitet als Lippe bekanntgemaclt Satzüngbeschlossen ryorden. Der Bebauungsptan ist daInft rechtsverbindlich Leopoldshöhe, GemeindeLeopotdshöhe (schenmel) (Bürgermeister) der bis Detmold, Kreis Iln Auftrag Der Entwürf Bebauungsplanes und Begründüng habeü Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeiDde Leopotdshöhe Gelneind€Leopotdshöhe (schemmel) (Bürs€rrneisier) (scheJnmel) (Bürgermeister) , Nr. 06/05,,ZentumOsr 4 AnderungdesBebauungsplanes 2005 Vor-Entwüf Seplember Begründung I Allgemeines 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitdes Bebauungsplanes Die Gemeinde Leopoldshöhe verfolgt das Ziel, in ihren zwei zu eine zeitgemäßeVersorgungder Wohnbevölkerung Siedlungsschwerpunkten gewährleisten. hat sich in den letzien Jahren eine dynamische lm ortsteil Leopoldshöhe vollzogen.Auf den FlächennÖrdlichder neuen im Einzelhandel Enh,vicklung kleinereGewerbebetriebe die ursprünglichfür Handwerksbetriebe, Ortsumgehung, waren, haben sind überwiegend vorgesehenen und Dienstleistungsunternehmen angesiedelt. Einzelhandelsunternehmen dar und stellensich daherals Einkaufszentrum GroßeTeiledes Anderungsgebietes und genutzt. auchso angenommen werdenvon der Bevölkerung zukünftig des die Flächeninnerhalb Anderungsbereiches Die Gemeindebeabsichtigt vozusehen. bevozugtfür EinzelhandelsnutTungen mussdaherangepasstwerden Planungsrecht Das bestehende bisherige/ künftige 2. Entwicklungaus dem Flächennützungsplan, Darstellung sind im gÜltigen Die Flächen innerhalb des Anderungsbereiches als gewerblicheBauflächenund der GemeindeLeopoldshöhe Flächennutzungsplan Nr' Anderung des Bebauungsplanes Parallelzur 4. ausgewiesen. als Mischflächen Ziel des Flächennutzungsplanes. läuftdas Anderungsverfahren 06/05"Zentrum-Ost' ist es, Leopoldshöhe der Gemeinde der 16. Anderungdes Flächennutzungsplanes festgesetäist,eineenlsprechende für die Fläche,die im B-Planals Sonderbaufläche zu erreichen.DieAnfragegemäßS 32 LPIGist Darstellungim Flächennutzungsplan gestellt. soll Anderungdes Flächennutzungsplanes Durchdie von der Gemeindeangestrebte die Übereinstimmungder Festsetzungendes Bebauungsplanesmit dem werden. erreicht Flächennutzungsplan 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung lm cEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen als Allgemeiner dargestellt. Siedlungsbereich gem. EineAnfrage S 32 LPIGist gestellt. Die Gemeindegehtdavonaus,dassder regionaleKonsensdesVorhabensgegeben rst. 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches wiefolgtumgrenzt: wird im Einzelnen Der Geltungsbereich . . . . die an die Misch-undGewerbegebiete im Westendurchfestgesetzte angrenzen Hauptstraße Straße durch die Mitteder Schötmarschen im Norden Straßemit dem im anschließenden im Ostendurchdie Krentruper ächen Gewerbefl festgesetzten Bebauungsplan landwirtschaftlichen im Südendurchdie L 751-neuunddie angrenzenden Flächen 1 -56 - 4. AnderungdesBebauungsplanes Nr- 06/05,,Zenrrun-Osf. Vor-EntwurfSeplember2005 Dergesamte Anderungsbereich umfasst eineFlächengröße vonca.61.500m,. Ein Planausschnitt der Deuischen Grundkarte (DGK)ist aufSeiteA bejgeiügt. Der celtungsbereich wird mii der frühzeitigen Beteiligung verkleinert. Innerhalbder 4. Anderungdes Bebauungspran." r.r"r. oälos ,,1ä"ti"m-ost. befinden srch ..besondersdie Flächen, die für die staOteOäufichen Ziele (hier: Einzelhandersentwickrung) der Gemeindeim ortskern '."tuurni"ini und rnnerharb des Bebauungsplanes Nr.06/05,,Zentrum_Ost', liegen. ll GegenwärtigeRahmenbedingungen 1. Lageim G..emeindegebiet / Gelänäeve-rhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse p"f A3!9tyng*g91"ich. liegtunmiftelbar am historisch gewachsenen Ortskern von Leopoldshöhe. Nördlichdes Anderungsgebietes befindänsich de; MarKptatz,die evangetische KircheLeopoldshöhe und das Rathausder C"r"inä".'i, Anschluss hieranbefindetsich nördlichder Herforderstran. unJ oei 6ciäürärscnen strage zunächsleinenochgemischteNutzungdanachübeMiegenO WonnOeüauung. lm Süden schtießensich nach der süOticnenO'rtsumgunrii-"tr ZSt_nuul landwirtschaft licheFlächenan. lm Westenund Osten des Anderungsgebietes schließensich bereitsbestehende Bebauungenan, lm Westen erfolgtdie NuEung zu Wonnä""iu1..,'"*," uu"n ru gewerblichen Zwecken.lm Ostendominieridie geirerblicheNrü;;;. Das Geländeim Anderungsbereich fällt von Norden (Marktplatz)nach Süden hin leichtab Gemäßder Bodenkarte.herausoegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1gg3, letzteFortführung 1999, steht'i; j.oouiJ'-oär"äoäffi p'' e"uuoogr.y_ .c"rtun Parabraunerde bzw. pseudogreyan. Die Bodinartwird J;;"h ;; Ä;fi",'' Lehmanteil der Bödengeprägt. BeideBodentypen dürftenaufqrundder bereits. erfolgtenNutzung(aufder crundlage des Bebauungsptanes Nr. 06i05,,zentrum_osf) stari ;nih;;podn'ii"ärrt "uin. Auf GJUndder bereitserfolgtenBebauung,kanndavon"usg"-gangen werden, dass eineEignung desBodensals Baugrund gegebenist. 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand Die öffentlichenVerkehrsflächen befindensich im Eigentumder Gemernde.Der übrigeGebäudebestand ist im Besitzvon privatpersonei. Die vorhandene Bebauungdes Gebietesstelt sich mit ihremArtersowiedem Bausrir heterogendar. Entlangder Schötmarschen Straßeund der Hauptstraßeist die -ölt Bebauungdurch mehrgeschossige cebäude mit Satteldächerngäpragt. An Ju, -Bebau-ung otrur""n"n Straßeentsleht der Eindrucj( einergeschlossenen -Hauptstraße ute Gebaudeenflangder Schötmarschen Straßeund der zählenzum historischen Ortskern. Ausnahmen hiervon bildennur ejnigefi"äüürrt.", dje in den letzten10 Jahrenerrichtetwordensind. 2 Nr. 06/05,Zentrum-Osf 4. Anderung desBebauungsptanes 2005 Vor-EntwurfSeptember befinden sich Gebäude die lm mittlefensüdlichenTeil des Anderungsgebieis größtenteilserst nach Rechtskraftdes Bebauungsplaneserrichtetwurden (ab 1998). Gewerbebauten. Hier überwiegen eingeschossige 3. Nutzung/ lmmissionsbelastung und Die Flächenwerden übeMiegendfür Handel (besondersEinzelhandel) sind auch genutzt. Teil des Anderungsgebietes lm nördlichen Dienstleistungen Nutzungen Gewerbeund öffentliche vorhanden.Produzierendes Wohnnutzungen vofhanden. sindnurvefeinzelt Entlang der SchötmarschenStraße befinden sich in den Erdgeschossen Geschossen dieserGebäude Ladenlokale, in den darüberliegenden übenviegend auchWohnnutzungen. und SchötmarscheStraße An der StraßeneckeBürgermeister-Brinkmann-Weg Geschäftshaus sindweilerhineine Volksbank. lm selben befindetsich die Filialeder ansässig. Tahnarztpraxis undeineApotheke Das Wohn- und Geschäftshausan der Ecke Hauptstraßeund Bürgermeisterwird im Obergeschossüberwiegendzu Wohnzweckengenutzt. Brinkmann-Weg lm Mittelteilbefindensich befindensichzwei Gaststätten. Direktan der Hauptstraße Der direkt an der zentralen weitere Gastronomieund Dienstleistungsnutzungen. gelegene Teil des Gebäudeswird von einem Parkflächedes Anderungsgebietes genutzt. und einemSportstudio Bekleidungsgeschäft der Gebäudefort. setztsichdie Mischnutzung Entlangder Hauptstraße große Parkflächen. Um dieseherum befindensich lm Zentrumdes Planungsgebietes mit Verkaufsflächen von habensich in den leEten JahrenEinzelhandelsnutzungen (vorwiegend Lebensmitteldiscounter und mindestens 500 qm angesiedelt Bekleidungsgeschäfte). Nutzungenstellt die Bibliolhekdes Eine Ausnahmevon den beschriebenen (südlich Volksbank) dar. der OrtsteilesLeopoldshöhe lm Bereich der Krentruper Straße stehen drei freistehendeWohngebäude (KrentruperStraße14, 20a und 20b).Hier befindensich auch zwei Gewerbe-bzw. (Druckereiund Massagepraxis). Dienstleistungsbetriebe (Lbefindetsich die Umgehungsstraße Am südlichenRanddes Anderungsgebietes gehen Von beiden 751 neu) und eine 220 KV Hochspannungsfreileitung. aus. lmmissionsbelastungen Planungsrecht 4. Bestehendes Nr. 06i05 ,,Zentrum-Ost" im hat den Bebauungsplan Die cemeindeLeopoldshöhe Jahr 1998 als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplansetzt l\4ischgebiete, Gewerbeflächen fest. lm Flächennutzungsplan sind Kerngebiete und eingeschränkte gemischte als des Bebauungsplanes entsprechend die Flächenden Festsetzungen ausgewiesen. Bauflächen undals gewerbliche Bauflächen Art und Maßder Nutzunqenerqibisichau derfoloendenTabelle Geschosse GRZ GFZ Art 2.O 1.0 MK tl 0.6 1,2 MI (E) 1.6 0 . 8 tl GE 3 *54 * 4. Anderüg desBebaüüngsptanes Nr 06/05,,Zenhxm_Osf. Vor FnMxrf September2005 Die überbaubaren FlächensinddurchBaugrenzen festgesetzt. -BauGB WeiterebereitsbestehendeFestseizungen gemäßS g sind: o Offentliche Verkehrsflächen . Parkflächen . Einfahrtsbereiche . Offentlichecrünflächen . Flächen für lvlaßnahmen zumAusgleich vonEingriffen in Naturund Landschafl . Pflanzbindungen Gestalterische Festsetzungen wurdenauf Grundlageder Landesbauordnung in den Bebauungsplan aufgenommen. Unteranderemsind hierdurch Dachneigungen und Formenfestgesetzt. Ill WesentlicherInhalt und zu envartendeAuswirkungen der Planung 1. Belange desUmweltschutzes, desNaturschutzes undder Landschaftspflege 1.1Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen ute mtt der 4. AnderungüberplantenFlächensind bereitsversiegeltoder auf Grund des rechtskräffigen Bebauungsplanes bebaubar.Bereitsmjt där Aufste ung des Bebauungsplanes Nr. 06/05'Zentrum-Ost, ist eineAbwägungder Belangevon t,tatur und_Landschafterfolgt.Die Eingriffein Natur und fan'Osc-nat wurdln rn diesem Venahrentereitserrechnet undkompensiert. '1.2Eingriffsregelung Die-Gemeindehatden Umfangdes Ejngriffesin Naturund Landschaftberefs mit der Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 06/0b"Zentrum_Ost', emittelt. Das Maß der - das mit der 4. Anderungdes Bebauungsplanes möglichenVersiegelung festgesetä wird - gehtnichtüberdas hinaus,welchesder Ur_planOereitserÄti!licht Eine zusätzliche Kompensation ist dahernichtnotwendig. 1.3 Sparsamerund schonender Umgangmit Grund und Boden unter der Bodenversiegelung,Wiedernutzbarmachungvon P.-..ST"nrulS Flächen, Beachtungder Aspekte zur Nachverdichtungund lnnenentwicklung,Aussagen zu Al asten / Bodensch-utz / Bodenaushub und Bodenentsorgung Der Grundsatzdes schonenden Umgangs mit Grund und Boden ($ 1a (2) BaucB) unter Begrenzung_derBodenversiegelungwird berücksichtigt, indem die Erschtießungund die crundflächenzahtäuf Oäs notwendige t/täß beschränktbleibt. Die Flächeninanspruchnahme sowie .das Maß.derNutzungist in einem Umfang festgeiegtworden,das nichtüberbereits vorhandene Baurecftehinausqent. Die Dimensionierung der verkehrsfrächenorientiertsich ausschrieß]rcn an dem örtlichenBedarfund der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE).DieVersiegelung wird dadurchso geringwie mdglichgeplant. 4 - <r2 4. Anderu.gdesBebaümgsplanes Nr. 06/05.,Zentrum-Ost" Vor-EntwurfSeptember2005 EineBeanspruchung des Bodensistgrundsätzlich bereitsmit derGenehmigung des Bebauungsplanes Nr. 06/05"Zentrum-Ost' efolgt. Der vorliegende Planverändert Nutzungen. nur die zulässigen Die vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächenerfolgtmit der vorliegenden Planungnicht. werden aber Neue,zusälzlicheFlächenversiegelungen nichtermöglicht. gilt ebenfalls,dass Für den Aspektder Naehverdichtung und Innenentwicklung Planungkeinezusätzlichen Flächenversiegelungen die vorliegende ermöglicht. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches liegenkeinelnformationen überAltablagerungen undAltlasten vor. Der Aspektder Begrenzungder Bodenversiegelungwurdebeachtet,indemdurch Bauflächen und Erschließungsanlagen die vorliegende Planungkeinezusätzlichen (hierinsbesondere werden. die Zuwegung)geschaffen Der Erhalt schutzwürdigerBöden ist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde hat jetzt bis keine schulzwürdigenBöden mitgeteilt. Gemäß der Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983,letze Fortführung'1999, der BodentypPseudogley-Parabraunerde bzw. Pseudogley steht im Geltungsbereich an, Beide Bodentypendürften aufgrundder trereitserfolgtenNutzung (auf der Grundlagedes Bebauungsplanes Nr. 06/05)starkanthropogen überformtsein. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m die Abfallentsorgung im 3 a Abs. 2 der Satzung über Kreis Lippe der Bodenaushub S verbracht,soweitdies technischmöglichist. Innerhalb innerhalbdes Plangebietes des Plangebietesist kein räumlicher Spielraumfür die Unterbringungdes Bodenaushubsvorhanden. Der Bodenaushubist daher abzufahren und entsprechend zu entsorgen. 1.4 Wechselwirkungenzwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutzes Die Wechselwirkungen werdenvon der Gemeindemit dem Umweltbericht ermittelt und ggi im weiterenVerfahrenberücksichtigt. 1.6 Ergebnis des Umweltberichtes werden,wenn dieser im weiterenVerfahren Die Ergebnissedes Umweltberichtes erstelltwird,in die Abwägungmit eingestellt. 2. Belangedes Verkehrs/ der Erschließung lm Süden besteht ein direkter Anschlussan die L-751 neu. lm Osten des Anderungsgebietes bestehtweiterhindie Möglichkeit, die KrentruperStraßefür die An- undAbfahrtzu benutzen. lm NordenbleibtdieAnbindung überden Bürgermeister-Brinkmann-Weg zur Haupt-, Schötmarschenund HerforderStraßebestehen. lnsbesonderedurch den Anschlussan die L-751neu bestehtein leistungsfähiger Verkehraufnehmenkann. Sowohl Verkehrsanschluss, der alleinden motorisierten der überörtliche und regionale motorisierte der innerörtliche wie auch Pl(W und LK\ l anqeschlossen. Verkehrsindan dasVerkehrsnetz 5 -ea - 4 Andetung des BebaüDngsplanes Nr. 06/05 ,.ZeDtrum-Osi'. Vor EnrMrrf Seprember2005 ln das Netz des öffenflichen personennahverkehrs ist das planungsgebtet eingebunden. ln unmittelbarer Näheliegi die Haltestelle Leopoldshöhe mär[t. Oie hier haltendenLinien bieten mittelbarenund unmittelbaren Anschlussan dle umliegenden cemeinden.l\,4it dem,,pendel Leo,,bietet sichauchdie Möglichkeit die andefenOrtsteile desGemeindegebietes zu erreichen. Die Belangedes Fuß, und Radverkehres sindausreichend gewürdigt. Die bisher vorhandenen Wege undWegeverbindungen bleibenerhalten. BeideVerkehrsarten könnensich innerhalb des planungsgebietes ungefährdet und getrennivon den anderenVerkehrsarten bewegenund das Fuß_und Radwegenetz im Gemeindegebiet ungefährdet erreichen. DieinnereundäußereErschließung desAnderungsgebietes istgesichert. 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes Innerhalb desAnderungsbereiches befinden sichkeineBaudenkmale. An das Anderungsgebiet schließtsich im Nordender Markplatzdes Ortteilesmit der denkmalgeschützten evangelischenKirche an. Die vofliegendeplanung führt zu keinen negativenAuswirkungenauf den denkmalgeschützten Bereich und das Ortsbild.Diegestalterischen Festsetzungen des Urplaneswerdenübernommen. 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. Mit wild abfließendem Wasservon angrenzendenlandwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen Situationund den bisheigenErfahrungswerten nicht gerechnet. F,ürdie Abwasserbeseitigung kann das bereitsim Anderungsbereich vorhandene Kanalnetzgenutztwerden,diesesist ausreichend dimensioniert. Die.Kläranlagein Heipkeist entsprechend der gemeindlichen Entwicklungausgeoaur und entsprichtden allgemeinanerkannten Regelnder Technik. lm (Bebauungentlang der Schötmarschen-und der Hauptstraße)des ,Norden Anderungsgebietes liegt eine Mischkanalisation. Der verbleibendeBereich des GebieteswirddurcheineTrennkanalisation entsorgt. Aufgrund des S 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befesti-gt oder an die öffentlicheKanalisationangeschlossen werden,vor Ort zu versickernlzuverrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,soferndies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheitmöglichist. Dem entsprechendkann auf den bereits bebautenGrundstückenan der Schötmarschen Straßeund der HerforderStraße keine Versickerung mehr gefordertwerden(Anschlussder Grundstückebereitsvor 1s96). Entsprechend der Grundstückszuschnitteund den Festsetzungen oes Bebauungsplanes ist mit einerhohenAusnutzungder Grundstücke zu rechnen. Durch verschiedeneBodengutachten,im Auftrage des AbwasserwerKesder Gemeinde Leopoldshöhe,ist festgestelltworden, dass die im Gemeindeqebiet 6 *lar- Vor-EntMrf Scplember2005 Nr. 06/05 ,,ZeDtmm-Ost" 4. Ändernng desBebauungsplanes ist auf weisen.Damitverbunden einenhohenLehmanieil Bodentypen anstehenden dasseine Es ist daherdavonauszugehen, Durchlässiqkeitsbeiwert. ein ungünstiger Grundsiücke, realisierbar ist. Für die Baugrundstücken nicht auf den Versickefung sind, kann daher ebenso keine angeschlossen die an die Trennkanalisation Versickerunggefordertwerden. eine da im Anderungsgebiet ist nichterforderlich, Eine Regenwasserbehandlung vorhanden ist. Bebauung Wohn-undwohnbauähnliche ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Die Frischwasserversorgung dimensioniert. undausreichend einwandfrei Leitungen sindtechnisch für Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme (siehe Hinweise) ist möglich. Telekommunikation Elektrizitätund 5. ZukünftigeNutzung Konzept 5.1Städtebauliches Die vorliegendePlanungbasiertauf demZielder Gemeinde,im Ortskernund an den direkt an diesenangrenzendenFlächen,das Ortszentrumzu erhalten,zu stärken und ggf.auszubauen. Ein wichtigerPunkt bei der UmsetzungdiesesZiels ist der Erhalt und ggf. die Diese Betriebe Neuansiedlungvon Einzelhandels-und Dienstleistungsbetrieben. Entsprechend soll Ortskern unerlässlich. und attraktiven sind für einenlebendigen Nutzungen wefdenund unerwünschte diesen NutzungendaherVorrangeingeräumt - soweit möglich - ausgeschlossenwerden. UneMünschte Nutzungen sind insbesonderedie, von denen Trading-DownEffelde ausgehen können (z.B Vergnügungsstätten). Von besondereInteressezur Umsetzungder obengenanntenZielesind hierbeidie Die ortskernnahenFlächendirekt am Flächen innerhalbdes Anderungsgebietes. zentralen Parkplatz nördlich der L-751 neu sollen auf Dauer für eine gesichert werden. Die als Kern- und Mischgebiete Einzelhandelsnutzung Straßekönnenhier nebeneiner der Schötmarschen Flächen südlich festgesetzten genutä werden. auchfür Dienstleistungen Einzelhandelsnutzung 5.2 Erläuterungder Festsetzungen Art der Nutzung bleibendurch die vorliegende Bau- und Nutzungsrechte Die bereitsausgenutzten Planungbestehen. (So) passtdas bestehende an Planungsrecht einesSondergebietes Die Festsetzung planerischen Absicht, die entspricht der die Entwicklungder letztenJahre an und Nähe des Ortskernesfür die Versorgungdes Ortsteiles Flächenin unmittelbarer vorzusehen.Die als SO Leopldshöhesowie des gesamten Gemeindegebietes festgesetzten Bereichesindderzeitals GE(E)und MKfestgesetzt. Innerhalbdes SO befindensich alle Gebäude,in denen!!I Einzelhandelsnutzungen und der der Einzelhandelsbetriebe betriebenwerden.Auf Grundder Agglomeration 7 'b1 - 4 AndeningdesBebarüngsptanes Nr. 06/05,,Zentrum-Osr.. Vor_Ent,rrf Seprember2o0s Wirkungauf die Kunclen,ist die Bezeichnung Einkaufszenirum für den tsereich angebracht. Außerhalbdieses Gebieteswerden Teile von Gebäuden ebenso für den Einzelhandel genutz. DieseGebäudekönnenaufgrundihrergemischten ttutzung *"rdenDie*Festseiz""s"; K;: ;;; Mischsebiet fl92 (,v,^::i, uzw. ^?F rv||,S9,1.-"9:::q! oreroenoesnatbzu großenTeilenbestehen. Flächenmäßig si;d dje Einzethandetsnutzungen in denMl ündMK Gebiete"o"rtn"ng;ri"öi ätsdie im So. Hierüben,l,/iegen die Diensfleistungsnutzungen nebendenHan"delsn"utzungen. Durchdie weiterhinbestehenden IvlK und Ml Bereichenbleibtdie Möglichkeit bestehen,nebenEinzethandel auch Diensfleistungen in ,n;fttJnärlr Nahe des Ortskernesanzubieten Das Ml-Gebietwird geringfügig erweitert.Das GE(E)ist an dieserstele nrchtmehr Di. r""tjsiertenNutzungen auf den Fluritückent+OO,nJiäo+ "ina i. Vtt ::y_"-l!iq,ebensowte zurasst9, weitereHandelbetriebe und Diensfleistungsunternehmen, Die Nutzungsausschlüsse verhjndern Trading-Down Effekte.FürVergnügungsstätten und die and€ren ausgeschlossenenNutzungen stehen im- öe]neindegebiet ausreichende Flächenan anderenStellenzur Veiügung. Maßder baulichenNutzuno Die Festsetzungdes Maße-sder baulichenNutzungerfolgt im Wesenüichenauf crundlageder bereits rechtskräftioen au"tä"näu'i"ulung"r""n,u .Festsetzungeri. auf den Grundstücken werdenso n-ichtbeerntracirtigi Die F;"i"ät *ää" hattensich, bis auf eineAusnahme,an dievon S 17 BauNVOuärg"g"O"n;n Hä"-h"twerte. oiese hoheAusnutzung der FlächenistdemWert der üb"rpä;;;H;;;;n'g"r""".n Die Festsetzungder GRZ im nördlichen.Tejl des Sondergebietes (Flurstuck1486) 'hinäusleht, von 10, die über.das.von g 17 BauNVOvorg"""h"ne"ttt"tt ist aus besonderenstädtebaulichen Gründennotwendig.DieseFlächescntieät -hone unmittetOar an die als Kerngebiete festgesetzten Bereichedäs ortst<ernes an. oäi vaß an Ausnutzung von Grund und Bodenist auf diesemFlrr.tü"k;;l;, Gemeinde erwünschtundfür die weitereEntwicklung des Ortszentrums "*"rO"rfi"f,li. Die,-F-estsetzung der GRZ von i,0 e;tspricht ,"0", Oo t"räii" vorhandenen Bebauunq. lV Umweltbericht Die Erstellungdes Umweltberichtes erfolgtim weiterenVerfahren. Die Gemeindestellt währendder frühzeiligenBeteiligung zunächstdje für dje Abwägungundden Umweltbericht relevantenlnforrn"tioöniu"-urnrnä B -@6 "