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Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Kaster und den umliegenden Straßen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Kaster und den umliegenden Straßen) Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Kaster und den umliegenden Straßen) Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Kaster und den umliegenden Straßen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9105/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.09.2014 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Kaster und den umliegenden Straßen Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zum 01.07.2014 wurde auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster eine Parkscheibenpflicht mit einer Zeitschiene von zwei Stunden eingeführt. Auf den umliegenden Straßen Am Rathaus und Adenauerstraße wurde eine Zeitbegrenzung von einer Stunde angeordnet. Der Bereich zwischen der Grünen Apotheke und der Werbeagentur „rhein erft“ war bisher bereits mit einer Parkscheibenregelung von einer Stunde versehen. Bei Einführung der Parkscheibenregelung haben die Beschäftigten des Rathauses Kaster einen Parkausweis erhalten, da in der damaligen Baugenehmigung die Anlage von 70 Parkplätzen für Mitarbeiter und Besucher gefordert wurde Nunmehr ist es verstärkt zu Beschwerden aus der umliegenden Bevölkerung und Geschäftswelt gekommen. Diese fordern auch einen Parkausweis, wie es die Beschäftigten des Rathauses erhalten haben. Es wären ansonsten unverhältnismäßig weite Wege für die Anwohner und Mitarbeiter zurückzulegen. Teilweise wird auch angeführt, dass der Zeitrahmen von zwei Stunden zu knapp bemessen ist für einen Arzt- oder Friseurbesuch. Die schriftlich eingereichten Beschwerden sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Es ist zu beobachten, dass der Parkplatz nach Einführung der Parkscheibenpflicht kaum von den Bürgern genutzt wird. Überwiegend werden dort nur noch die PKW der Beschäftigten geparkt. Ob durch die Einführung der Parkscheibenpflicht eine Steigerung des Umsatzes in den umliegenden Geschäften erfolgt ist, kann nicht gesagt werden. Um den Vorgaben aus der Baugenehmigung für das Rathaus gerecht zu werden, wäre es denkbar, einen Teil des Parkplatzes abzutrennen und diesen nur für die Beschäftigten der Verwaltung vorzuhalten. Der Rest des Parkplatzes könnte dann öffentlich ohne Regelung genutzt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-105/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-105/2014 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3