Daten
Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9105/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Kaster und den
umliegenden Straßen
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zum 01.07.2014 wurde auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster eine Parkscheibenpflicht mit
einer Zeitschiene von zwei Stunden eingeführt. Auf den umliegenden Straßen Am Rathaus und
Adenauerstraße wurde eine Zeitbegrenzung von einer Stunde angeordnet. Der Bereich zwischen
der Grünen Apotheke und der Werbeagentur „rhein erft“ war bisher bereits mit einer
Parkscheibenregelung von einer Stunde versehen.
Bei Einführung der Parkscheibenregelung haben die Beschäftigten des Rathauses Kaster einen
Parkausweis erhalten, da in der damaligen Baugenehmigung die Anlage von 70 Parkplätzen für
Mitarbeiter und Besucher gefordert wurde
Nunmehr ist es verstärkt zu Beschwerden aus der umliegenden Bevölkerung und Geschäftswelt
gekommen. Diese fordern auch einen Parkausweis, wie es die Beschäftigten des Rathauses
erhalten haben. Es wären ansonsten unverhältnismäßig weite Wege für die Anwohner und
Mitarbeiter zurückzulegen. Teilweise wird auch angeführt, dass der Zeitrahmen von zwei Stunden
zu knapp bemessen ist für einen Arzt- oder Friseurbesuch.
Die schriftlich eingereichten Beschwerden sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Es ist zu beobachten, dass der Parkplatz nach Einführung der Parkscheibenpflicht kaum von den
Bürgern genutzt wird. Überwiegend werden dort nur noch die PKW der Beschäftigten geparkt.
Ob durch die Einführung der Parkscheibenpflicht eine Steigerung des Umsatzes in den
umliegenden Geschäften erfolgt ist, kann nicht gesagt werden.
Um den Vorgaben aus der Baugenehmigung für das Rathaus gerecht zu werden, wäre es
denkbar, einen Teil des Parkplatzes abzutrennen und diesen nur für die Beschäftigten der
Verwaltung vorzuhalten. Der Rest des Parkplatzes könnte dann öffentlich ohne Regelung genutzt
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-105/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-105/2014
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3