Daten
Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-96/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung wird der Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
b)
Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung wird der Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bereich hinter dem Gelände der Pro 8 in Bedburg-Blerichen ist im Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg als Wohnbaufläche dargestellt und stellt einen wichtigen Bestandteil der
Siedlungsflächenreserven in diesem Stadtteil dar. Anfang 2010 trat für den hier geltenden
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg die 4. Änderung in Kraft, die eine Erweiterung der Einrichtung
Pro 8 zum Inhalt hatte.
Da inzwischen absehbar ist, dass diese Erweiterung nicht vorgenommen wird, möchte der
Grundstückseigentümer
die
Fläche
wieder
entsprechend
der
Darstellung
des
Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche entwickeln. Da im Umfeld derzeit das Baugebiet an der
Goethestraße zur Realisierung ansteht, ist beabsichtigt, nunmehr diesen Bereich nachfolgend der
Wohnbebauung zuzuführen, um weiterhin attraktives Wohnbauland im Bereich Bedburg /
Blerichen anbieten zu können.
Weder der Ursprungsbebauungsplan Nr 17 / Bedburg, welcher noch eine mehrgeschossige
Wohnbebauung entsprechend der östlichen liegenden Bebauung an der Brucknerstraße /
Offenbachstraße vorsah, noch die 4. Änderung, welche speziell auf das Vorhaben Pro 8
ausgerichtet war, stellen eine geeignete Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung der
Fläche zu Wohnbauzwecken dar. Daher soll in der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 /
Bedburg eine entsprechende Überplanung stattfinden. Das beigefügte städtebauliche Konzept soll
als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung dienen. Eine detaillierte Vorstellung des Konzeptes
lässt sich den Erläuterungen entnehmen und wird in der Sitzung durch das vom
Grundstückseigentümer beauftragte Planungsbüro erläutert.
Zur Einleitung des Verfahrens wird entsprechend empfohlen, die aufgeführten Beschlüsse zu
fassen. Der Abschluss des Planverfahrens ist für 2015 vorgesehen, eine Umsetzung der Planung
ist ab 2015 / 2016 realistisch.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Baulandbereitstellung ist ein wesentlicher Faktor zum Umgang mit den Auswirkungen des demographischen
Wandels. Das Angebot soll sich auch an Familien mit Kindern richten, so dass die Planung zur Stabilisierung
vorhandener sozialer Strukturen beiträgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-96/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 15.09.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-96/2014
Seite 3