Daten
Kommune
Bedburg
Größe
888 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
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Stadt Bedburg
Städtebauliches Konzept „Zwischen den Lindchen“
Bericht
22. September 2014
Inhaltsverzeichnis
1
VORBEMERKUNGEN / PLANUNGSANLASS ...........................................3
2
ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES................3
2.1
Lage und Abgrenzung ......................................................................................... 3
2.2
Bestand / Umgebung des Plangebietes .............................................................. 4
3
RAHMENBEDINGUNGEN UND PLANUNGSZIELE ..................................5
3.1
Planungsrechtliche Situation ............................................................................... 5
3.2
Planungsziele und Vorgaben............................................................................... 5
4
BEBAUUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPTION ..........................6
5
FLÄCHENBILANZ ......................................................................................8
6
INHALT DES BEBAUUNGSPLANES ........................................................8
7
SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN ...........................9
7.1
Orts- und Landschaftsbildes / Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ..................... 9
7.2
Umweltschutz, Natur und Landschaftspflege ...................................................... 9
7.3
Immissionen ....................................................................................................... 10
7.4
Bombenblindgänger / Kampfmittel .................................................................... 10
7.5
Bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen ................................................... 11
7.6
Sonstige Planungsbelange ................................................................................ 11
8
AUSBLICK ............................................................................................... 11
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1
VORBEMERKUNGEN / PLANUNGSANLASS
Am westlichen Siedlungsrand von Bedburg, südlich des Leitweges, ist die Entwicklung eines
Wohngebietes geplant. Das Gebiet (ca. 2,36 ha, Gemarkung Bedburg, Flur 2, Flurstück 517) ist
bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Außerdem besteht für diesen
Bereich der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 17 aus dem Jahr 1970, der zwischenzeitlich
mehrfach geändert wurde und Allgemeines Wohngebiet ausweist. Der Bebauungsplan wird den
heutigen Planungsanforderungen und Wohnansprüchen nicht mehr gerecht.
In
einem
städtebaulichen
Konzept
sind
daher
Erschließungsansätze
und
Bebauungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die dem Anspruch eines qualitativ hochwertigen
Wohngebietes gerecht werden. Dabei sind insbesondere die umgebende Bebauung, die
mögliche Einbindung des östlich angrenzenden Wohngebietes sowie Erweiterungsmöglichkeiten in westlicher Richtung zu berücksichtigen. Die Erschließung soll über den
Leitweg und die Brucknerstraße erfolgen.
2
2.1
ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES
Lage und Abgrenzung
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Bedburg, zwischen der Pro 8
Pflegeeinrichtung, dem Leitweg und einem dazu annähernd parallel verlaufenden Feldweg.
Östlich grenzt die Wohnbebauung um die Offenbachstraße / Bruckner Straße an, westlich
landwirtschaftlich genutzter Flächen. Das Plangebiet umfasst das komplette Flurstück 517 aus
Flur 2, Gemarkung Bedburg.
Abb. 1:
Übersicht Plangebiet
„Zwischen den Lindchen“,
Quelle: Geobasisdaten Land
NRW, Bonn u. RWE Power
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2.2
Bestand / Umgebung des Plangebietes
Das Plangebiet wird heute ackerbaulich genutzt. Im südöstlichen Teil besteht ein Spielplatz.
Das Gelände fällt von ca. 76 Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN) im Bereich des
Leitweges auf ca. 75 m ü. NHN in der südwestlichen Bereich bzw. ca. 73 m ü. NHN im
südöstlichen Bereich ab.
Foto 1: heutige Nutzung des Plangebietes
Foto 2: bestehender Spielplatz im Plangebiet
Die Umgebung ist durch Wohnbebauung geprägt. So grenzt nördlich des Leitweges ein aus
überwiegend Einfamilienhäusern bestehendes Wohngebiet an. Die Wohnhäuser sind
überwiegend eingeschossig mit ausgebautem Dach („1 1/2-geschossig“) errichtet, westlich der
Buchholzer Straße auch zweigeschossig mit ausgebautem Dach.
Südlich des Leitweges, im Bereich des Grundstücks 516 und somit unmittelbar an das
Plangebiet angrenzend, befindet sich der ein- bis zweigeschossige Gebäudekomplex der Pro 8,
eine Pflegeeinrichtung für Menschen mit Demenz. Die Einrichtung wurde 2008 eröffnet.
Im Osten befindet sich der mehrgeschossige Wohnsiedlungsbau der Brucknerstraße.
Nordöstlich besteht eine stark bewachsene Grünbrache (Parzelle 512).
Südlich und westlich ist der Planbereich von weiteren Ackerflächen umgeben.
In Plangebietsnähe sind keine störenden gewerblichen Nutzungen vorhanden. In ca. 270m
Entfernung befindet sich die A 61, die jedoch durch einen Wall abgeschottet ist.
Foto 3: Leitweg – Buchholzer Straße
Foto 4: Bebauung Bruckner Straße mit
dahinterliegender Grünbrache
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3.1
RAHMENBEDINGUNGEN UND PLANUNGSZIELE
Planungsrechtliche Situation
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist das Plangebiet als
Wohnbaufläche dargestellt.
Im Bereich des Plangebietes bestehen der Bebauungsplan Nr. 17 sowie die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17.
Der Bebauungsplan Nr. 17 ist seit 1970 rechtskräftig und zwischenzeitlich mehrfach geändert
worden. Er setzt für den Planbereich allgemeines Wohngebiet fest mit einer zwingenden 3Geschossigkeit bzw. zwingenden 4-Geschossigkeit. Zudem ist im Planbereich eine
Verkehrsfläche (Planstraße B) festgesetzt, die in Ost-West-Richtung verlaufend in der
Ursprungsplanung das Gebiet erschließen sollte.
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung, GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ
(Geschossflächenzahl) wurde im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes mit Rechtskraft
vom 31.12.1974 entsprechend den Höchstwerten des § 17 BauNVO in der geltenden Fassung
der Bekanntmachung vom 26.11.1968 festgesetzt.
Zudem besteht für den oberen Planbereich die im Jahr 2010 rechtswirksam gewordene 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17. Ziel dieser Änderung war neben der Anpassung an die
geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der städtebaulichen Situation durch die
maximale Zweigeschossigkeit auch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur
Errichtung einer bedarfsgerechten Wohnanlage für Senioren und Menschen mit
Behinderungen. Die Planung wurde jedoch nicht umgesetzt.
Im Jahr 2007 wurde unmittelbar an den jetzigen Planbereich angrenzend die
Bebauungsplanänderung rechtskräftig, die die Voraussetzungen schaffte für den Bau der
Pflegeeinrichtung der Pro 8 Lebensqualität für Menschen GmbH (Bebauungsplan Nr. 17 /
Bedburg, 3. Änderung).
3.2
Planungsziele und Vorgaben
Entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben, der Nachfrage an Wohngrundstücken und
der umgebenden Bebauung ist die Entwicklung eines Wohngebietes in dem beschriebenen
Bereich weiterhin Planungsabsicht. Dabei ist aufgrund der Lage am Siedlungsrand eine lockere
Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern beabsichtigt.
Zur Einbindung in die umgebende Bebauung sind geneigte Dächer im nördlichen und östlichen
Bereich vorzusehen, zum Landschaftsraum sind auch moderne Dachformen (z. B. Flachdach)
städtebaulich begründet. Im späteren Bebauungsplan ist angedacht, für bestimmte Bauformen
(Stadtvilla, Bungalow) unterschiedliche Zonierungen vorzusehen.
Die Haupterschließung erfolgt vom Leitweg aus, der die Verbindung zum Ortskern herstellt.
Zusätzlich soll eine Anbindung zum Wohngebiet um die Brucknerstraße erfolgen.
Da gemäß Planungsrecht (FNP und BP Nr. 17) auch die westlich gelegenen
landwirtschaftlichen Flächen als Wohnbauflächen / Wohngebiet ausgewiesen sind, ist zudem
eine Anbindung nach Westen vorzusehen.
Im Plangebiet ist optional ein Spielplatz vorzusehen.
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Falls möglich, ist das von Dach-, Hof- und Straßenflächen ablaufenden Niederschlagswasser im
südlichen Bereich zu versickern. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im weiteren
Verfahren zu untersuchen.
4
BEBAUUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPTION
Gemäß den oben genannten Vorgaben wurde nach Prüfung mehrerer Erschließungsvarianten
folgendes Städtebauliches Konzept entwickelt:
Erschließung:
Ausgehend vom Leitweg wird das Gebiet über eine 6,0 m
breite Verkehrsfläche erschlossen, die im Südosten die
Anbindung an die Bruckner Straße ermöglicht und im
Westen
die
Anbindung
an
die
möglichen
Erweiterungsflächen berücksichtigt.
Die Haupterschließung wird als Mischverkehrsfläche mit
höhengleichem Ausbau vorgesehen. In Teilbereichen sind
einseitig Parkstreifen möglich, die mit Laubbäumen
einzufassen sind.
Erschließung des nördlichen und südlichen Bereiches über
Wohnstiche („Wohnhöfe“). Aufgrund der kurzen Erschließungsstrecke (< 50 m) sind im
Bereich der südlichen Wohnhöfe keine Wendeanlagen erforderlich, die Wendeanlage am
nördlichen Erschließungsast
übernimmt neben der
Verkehrsfunktion auch
Aufenthaltsfunktionen.
Schaffung eines Quartiersplatzes im „Gelenk“ der Haupterschließung
Fußwegeverbindung zwischen neuem Wohngebiet und Gebiet „Bruckner Straße“
Ruhender Verkehr: zusätzlich zu den Stellplätzen im Bereich der privaten Grundstücke
sind innerhalb der Verkehrsfläche (einseitige Parkstreifen, die auch gleichzeitig zur
Verkehrsberuhigung beitragen) und an konzentrierter Stelle Besucherparkplätze
vorgesehen.
Bebauung / Grundstücksaufteilung:
freistehende Einfamilienhausbebauung.
Die Konzeption und der anschließende Bebauungsplan ermöglichen jedoch eine flexible
Grundstückseinteilung, so dass auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf die
tatsächliche Nachfrage reagiert werden kann.
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Grün / Aufenthaltsflächen:
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist vor
Ort zu versickern. Aufgrund der vorhandenen
Geländesituation bietet sich für die Anlage eines
Versickerungsbeckens der südöstliche Bereich an, der
heute als Spielplatz genutzt wird.
Als Ersatz wird in zentraler Lage ein neuer Spielplatz
vorgesehen, der sowohl vom neuen Wohngebiet über den
geplanten Wohnstich als auch vom bestehenden
Wohngebiet Bruckner Straße aus gut zu erreichen ist.
Ausbildung eines Quartiersplatzes mit Aufenthaltsfunktion
im Gelenk der Haupterschließung
Lineare Grünstrukturen durch Bepflanzungen zwischen den
(festzusetzende Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen)
Ortsrandeingrünung entlang der westlichen Plangebietsgrenze
Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen)
Grundstücken
(festzusetzende
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5
FLÄCHENBILANZ
Wohnbaufläche:
ca. 18.800 qm
Einfamilienhaus:
37 Grundstücke
Erschließungsfläche:
Spielplatz:
Versickerungsfläche:
6
ca. 3.100 qm
ca. 600 qm
ca. 1.200 qm
INHALT DES BEBAUUNGSPLANES
Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist Grundlage für den aufzustellenden
Bebauungsplanentwurf. Zur Umsetzung der beschriebenen Planungsabsichten, geordneten
städtebaulichen Entwicklung und Einfügung der Neubebauung in die Umgebung sind folgende
Festsetzungen vorgesehen, die im weiteren Verfahren noch detailliert werden:
6.1.1
Art der baulichen Nutzung
Die Festsetzungen des Wohngebietes erfolgt als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
und orientieren sich an der beabsichtigten Entwicklung und der heutigen Prägung der
unmittelbaren Umgebung.
6.1.2
Maß der baulichen Nutzung / Bauweise
Zur Einfügung in die umgebende Bebauung und Lage am Ortsrand werden folgende
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen: max. II Vollgeschosse, GRZ 0,4 und
Beschränkung auf Einzel- und Doppelhäuser.
Es ist angedacht, für bestimmte Bauformen (Stadtvilla, Bungalow) unterschiedliche
Zonierungen vorzusehen, die durch entsprechende Festsetzungen (zwingend zweigeschossig,
Trauf- und Firsthöhe bzw. eingeschossig, Trauf- und Firsthöhe) zum einen der Nachfrage nach
diesen Bauformen gerecht werden, zum anderen aber eine Nebeneinander stark abweichender
Bauhöhen verhindert.
Aus städtebaulicher Sicht ist die zwingende Zweigeschossigkeit im Übergang zur
mehrgeschossigen Bebauung an der Bruckner Straße vorzusehen, eingeschossige
Bungalowbebauung eher im Übergang zum Landschaftsraum.
6.1.3
Verkehrsflächen
Die Erschließungsstraßen im Plangebiet werden als Verkehrsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 11
BauGB festgesetzt.
6.1.4
Ver- und Entsorgung
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Es ist vorgesehen, das unbelastete
Niederschlagswasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen in eine herzustellende
Versickerungsanlage zu leiten. Hierzu wird auch ein Bodengutachten erstellt, welches die
Möglichkeit der Versickerung prüft. Die im südlichen Plangebiet hierfür vorgesehene Fläche
wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB als Fläche für die Rückhaltung und Versickerung
von Niederschlagswasser festgesetzt.
Das Schmutzwasser wird der Kanalisation in der Brucknerstraße zugeführt.
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SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN
7.1
Orts- und Landschaftsbildes / Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
Die Festsetzungen im Ursprungsbebauungsplan BP-Nr. 17 bezüglich der Mehrgeschossigkeit
von 3 bis zu 4 Geschossen spiegeln den Städtebau der 60er Jahre wider. Gemäß den heutigen
Ansprüchen an Wohnbebauung und der daraus resultierenden Nachfrage belegen hier einen
Bedarf nach anderen Wohnformen, die sich aufgrund ihrer Dimensionierung zudem harmonisch
in die Umgebung und Landschaft einfügen. Eine Bebauungsplanänderung ist hier also
insbesondere auch aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, um einen verträglichen Übergang
zwischen der bestehenden 4-geschossigen Bebauung östlich des Planbereichs und der
nördlich gelegenen 1- bis 2-geschossigen Bebauung zu gewährleisten. Dies war bereits
Planungsziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, deren Umsetzung allerdings nicht
erfolgte.
7.2
7.2.1
Umweltschutz, Natur und Landschaftspflege
Eingriffe in Natur und Landschaft
Ein Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Bebauungsplanänderung nicht vorbereitet,
da bereits eine bauliche Inanspruchnahme nach altem Bebauungsplan möglich war: Gem. § 1a
Abs. 3 S. 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der
planerischen Entscheidung zulässig waren.
Durch die bauliche Entwicklung einer bereits bebaubaren und ökologisch wenig hochwertigen
Fläche wird gleichzeitig der sonstige Freiraum durch Nichtinanspruchnahme alternativer
ökologisch und landschaftspflegerisch wertvoller Standorte geschont.
Die geplante Bebauungsplanänderung des BP Nr. 17 führt bezüglich einer möglichen
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sogar zu einer Verbesserung. Das Vorhaben fügt sich
in die benachbarte vorhandene Bebauung ein, schafft einen verträglichen Übergang zur
Landschaft und verringert insbesondere an diesem Standort (Ortsrand) die Fernwirkung durch
Rücknahme der ursprünglichen Festsetzungen einer 3-4-geschossigen Bebauung.
7.2.2
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Das Plangebiet wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Gem. § 1a (2) BauGB S. 4 ist die
Notwendigkeit der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche zu begründen. Dabei
sind insbesondere Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung (Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken, sonstige Nachverdichtungsmöglichkeiten) zugrunde zu legen.
Für den Planbereich besteht bereits heute Baurecht in Form des BP Nr. 17 bzw. der 4.
Änderung. Er ist bereits von Bebauung umgeben und stellt somit eine städtebaulich verträgliche
Arrondierung des Siedlungsrandes dar. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum eines
landwirtschaftlichen Betriebes, im Umfeld sind ausreichend weitere landwirtschaftliche Flächen
vorhanden.
Alternative Nachverdichtungspotentiale für die nachgefragten Wohnformen in integrierten Lagen
stehen in Bedburg nicht zu Verfügung. Zwar bestehen einige wenige Brachflächen, diese
eignen sich aufgrund der Restriktionen (Altlasten, Umgebungsbebauung) jedoch nicht für die
beabsichtigten Wohnnutzungen oder führen aufgrund der hohen Erschließungskosten dazu,
dass der Wohnraum für z.B. junge Familien mit Kindern nicht bezahlbar ist.
Die Zahl der Baulücken ist durch die bauliche Entwicklung in den letzten Jahren in Bedburg
zurückgegangen. Zwar stehen im Siedlungsgefüge Baulücken nach § 34 BauGB theoretisch für
eine Bebauung zur Verfügung. Gegenläufige Eigentümerinteressen (Immobilienspekulationen/
Familienvorhaltung,
Eigenbedarf
für
gärtnerische
Nutzungen),
eingeschränkte
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Nutzungsmöglichkeit durch Restriktionen und Belastungen aus dem Umfeld, teilweise zu hoher
Erschließungsaufwand, erschwerte Erschließungsvoraussetzungen, unattraktive Grundstückszuschnitte und nicht nachfragegerechte Lage im Stadtgebiet führen allerdings dazu, dass
Baulückenreserven für eine bauliche Entwicklung oftmals nicht verfügbar sind.
Aus diesen Gründen ist nach sachgerechter Abwägung die Inanspruchnahme der Fläche für die
Umsetzung der aktuellen Planungsabsichten gerechtfertigt.
7.3
Immissionen
Westlich vom Planbereich gelegen in einem Abstand von ca. 240 m befindet sich die Autobahn
A 61. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Autobahn im Bereich des Plangebietes
wurde eine Schalltechnische Stellungnahme von Accon Köln GmbH erstellt. Die wesentlichen
Ergebnisse dieser Stellungnahme sind wie folgt zusammengefasst:
Die Autobahn ist auf der östlichen Seite mit Lärmschutzeinrichtungen (Schallschutzwand auf
Wall) ausgestattet. Aufbauend auf den Ergebnissen der Verkehrszählungen 2010 erfolgte die
Berechnung der Geräuschimmissionen in Form von Lärmkarten und daraus abgeleitet die
Grenzen der Lärmpegelbereiche gem. DIN 18005.
Gem. der Gutachterlichen Stellungnahme werden in den Freibereichen die Orientierungswerte
des Beiblattes 1 zur DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Auch in den oberen
Geschossen ist im überwiegenden Teil des Gebietes von einer Einhaltung der
Orientierungswerte tags auszugehen. Nachts wird der Orientierungswert um bis zu 6 dB(A)
überschritten. Auch unter Berücksichtigung einer Bebauung des Gebietes ist davon
auszugehen, dass nachts an westlich orientierten Fassaden Beurteilungspegel oberhalb von
45 db(A) (bis zu 51 dB(A)) vorliegen.
Davon ausgehend, dass der Innenpegel in einem Raum, in dem ein Fenster zur Lüftung in
Kippstellung geöffnet ist, um ca. 10 db(A) unter dem Außenpegel liegt, werden im Plangebiet
die in der VDI-Richtlinie genannten Anhaltswerte für Innenschallpegel für Schlafräume nachts
überschritten. Aus diesem Grund sind Schlafräume (Schlaf- und Kinderzimmer) mit
schallgedämmten Lüftungssystemen auszustatten.
Insgesamt resultieren für das Plangebiet nur die Anforderungen an die Luftschalldämmung der
Außenbauteile gem. dem Lärmpegelbereich II. Aus gutachterlicher Sicht wird empfohlen, bei
einer weiteren Planung aufgrund der höheren Lärmpegel in der Nacht die Anforderungen des
Lärmpegelbereiches III zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Lärmgutachtens werden im
weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen getroffen.
Zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes werden nach der
gutachterlichen Stellungnahme nicht zu einer wesentlichen Verbesserung beitragen können, da
die Schallschutzwand an der Autobahn bereits zu einer deutlichen Pegelsenkung führt.
Insgesamt ist aus den Ergebnissen der Screening-Untersuchung ablesbar, dass das Plangebiet
aus schalltechnischer Sicht für eine Entwicklung von Wohnbauland geeignet ist.
7.4
Bombenblindgänger / Kampfmittel
Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen früherer Beteiligungen ergab,
dass im Umfeld des Plangebietes Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern /
Kampfmitteln vorliegen. Für den unmittelbaren Planbereich ergeben sich jedoch keine
konkreten Anhaltspunkte. Sollten bei der Baudurchführung außergewöhnliche Verfärbungen
des Erdaushubes festgestellt oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, sind die
Arbeiten
sofort
einzustellen,
die
nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen.
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Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine Tiefensondierung
empfohlen mit vorheriger Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst.
7.5
Bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Bedburg 1“. Nach
den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen
stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus
bedingten
Grundwasserabsenkungen
sowohl
im
„oberen
Grundwasserstock“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den vorliegenden
Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „oberen
Grundwasserstocks“ derzeit bei ca. – 30,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner
ist
nach
Beendigung
der
bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen
ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg
sind
hierdurch
bedingte
Bodenbewegungen
möglich.
Die
Änderung
der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen
und Vorhaben Berücksichtigung finden.
7.6
Sonstige Planungsbelange
Nach
jetzigem
Kenntnisstand
sind
Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
8
sonstige
Planungsbelange
durch
die
AUSBLICK
Der vorliegende städtebauliche
Bebauungsplanentwurf.
Entwurf
ist
Grundlage
für
den
zu
erarbeitenden
Nach heutigem Kenntnisstand sind dabei folgende Fachgutachten zu erstellen und deren
Ergebnisse im Weiteren zu berücksichtigen:
Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1
Versickerungs- und Bodengutachten
Aachen, im September 2014
Planungsgruppe MWM
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