Daten
Kommune
Bedburg
Größe
178 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9111/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
- Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung wird der Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster im Bereich
der Jahnstraße im Ortsteil Königshoven vor. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster,
2. Änderung sieht für diesen Bereich ursprünglich die Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vor.
Hintergrund war, dass hier entsprechend des Bedarfs die Umsiedlung der Landwirte aus
Königshoven (Alt) erfolgen sollte. So sind im Zuge der Umsiedlung Königshovens vor einigen
Jahrzenten einzelne Landwirte in diesen Bereich umgesiedelt worden. Das in Rede stehende
Grundstück wurde bisher nicht in Anspruch genommen und diente bisher als Reservefläche, falls
doch noch eine weitere Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt wird.
Nunmehr zeigt sich, dass diese Fläche dauerhaft nicht mehr für die Unterbringung eines
landwirtschaftlichen Betriebs benötigt wird. Daher soll die Umplanung der Fläche zu
Wohnbauzwecken erfolgen. Eine vergleichbare Überplanung wurde im Jahr 2007 für eine südlich
der Jahnstraße liegende Teilfläche vorgenommen (BP 28 / Kaster, 12. Änderung). Ähnlich dieser
Planung soll ein kurzer Erschließungsstich von der Jahnstraße aus in die Fläche gelegt werden,
um den sich die einzelnen Wohnbaugrundstücke gruppieren. Insgesamt sollen so acht
freistehende Häuser errichtet werden. Der angrenzende Landwirt steht der Planung positiv
gegenüber. Für die entsprechende städtebauliche Steuerung ist die Anpassung des bestehenden
Baurechts erforderlich.
Der Grundstückseigentümer hat sich zur Übernahme der Planungskosten bereit erklärt. Zur
Einleitung des Planverfahrens soll entsprechend der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Da
die Fläche innerhalb der Ortslage liegt, soll das Planverfahren als beschleunigte Änderung nach
§ 13a BauGB durchgeführt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur
Stabilisierung der sozialen Strukturen im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 18.09.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-111/2014
Seite 2