Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9110/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Ausschussvorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen
und nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die
sachkundigen Bürger und die Mitglieder mit beratender Stimme bekunden durch Erheben von den
Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des
Stadtentwicklungsausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des
Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom
Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Harad Schreier
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-110/2014
Seite 2