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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
277 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9117/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 52 10 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.10.2014 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2015 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird, b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien, c) den Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. sowie den Antrag des Tennisclubs Kaster 75 e.V. im Hinblick auf den derzeit initiierten `runden Tisch Sport´ bis auf Weiteres zurückzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004, die der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügt sind. a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt; dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v.H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2014 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2014 sind insgesamt sechs Anträge zu Ziffer 5 form-und fristgerecht eingegangen. Der Tennis-Club Kaster e.V. hat form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Bedburger Tennisclub Rot Weiss für das Jahr 2014 keinen Antrag gestellt hat. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (1.609,20 € / im Vorjahr 3.029,40 €). Verein Tennis-Club Kaster e.V. Mitglieder 298 Zuschuss 1.609,20 € 1.609,20 € Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.390,80 € wird hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (2,29 €/ im Vorjahr 1,73 € je Person) sowie der Übungsleiter (50,00 €/ im Vorjahr 36,92 € je Person/ Trainer) herangezogen. Die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Verein 1 2 3 4 5 6 29,77 € 0 0 ,00€ Gesamtsumme 50,00 € 285 652,65 € 9 450,00 € 1.102,65 € SC Borussia KasterKönigshoven Sportverein Kaster 1993 e.V. Tennis-Club Kaster 75 e.V. 416 952,64 € 16 800,00 € 1.752,64 € 56 128,24 € 2 100,00 € 228,24 € 76 174,04 € 6 300,00 € 474,04 € Turnvereinigung Bedburg e.V. 527 1.206,83 € 30 1.500,00 € 2.706,83 € Gesamt: 1373 3.144,17 € 63 3150,00 € 6.314,40 € Bedburger Fischereiverein e.V. DLRG Bedburg-Kaster e.V. Beschlussvorlage WP9-117/2014 Jugendl. Mitglieder 13 Betrag Trainer Betrag Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/ Organisationen Investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind bei der Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen; angemerkt wird, dass die Ausschlussfrist – 01.06. – verbindlich festgelegt wurde, damit im Rahmen der Haushaltsberatungen ggf. erforderliche zusätzliche Mittel eingestellt werden können. Aktuell liegen der Verwaltung Anträge des Bedburger Tennisclubs Rot Weiss von 1948 e.V. und des Tennisclubs Kaster 75 e.V. vor; die Anträge sind dieser Vorlage als Anl. 1 und 2 beigefügt. Zu den Anträgen wird folgendes angemerkt: Der Tennisclub Rot Weiss Bedburg hat seinen Antrag unter Datum vom 23.01.2014 (Posteingang) und damit verfristet gestellt, der Antrag des Tennisclubs Kaster 75 e.V. ist unter Datum 27.06.2013 (Posteingang) eingereicht worden; zur Begründung der Anträge wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Die geltend gemachten Gesamtkosten belaufen sich auf 28.250,- € (TC Rot-Weiss Bedburg) bzw. 27.000,- € (TC Kaster 75 e.V.); andere Zuschussmöglichkeiten nach Ziffer 7.5 der Sportförderungsrichtlinien bestehen nicht. Aufgrund der Einbringung eines Doppelhaushaltes in 2013 wurden für das aktuelle Haushaltsjahr 2014 keinerlei Mittel für eine derartige Investitionsförderung in den Haushalt eingestellt; angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass jedoch bereits in 2013/14 Investitionszuschüsse i.H.v. 3.346,01 € an den TC Rot-Weiss Bedburg (für Erhaltungsarbeiten an den Tennisplätzen) sowie i.H.v. 5.865,28 € an den TC Kaster (u.a. für Pflasterarbeiten) ausgezahlt wurden. Im Hinblick auf die v.g. Ausführungen und den derzeit initiierten `runden Tisch Sport´ Stichwort Erarbeitung von strategischen Zielen für die Vereine, Finanzierungsmöglichkeiten ggf. in Form von Bürgschaften, Vernetzung Vereine/ Schulen … - schlägt die Verwaltung aus Gleichbehandlungsgrundsätzen vor, die Entscheidung über die v.g. Anträge zunächst zurückzustellen und zu gegebener Zeit im Gesamtzusammenhang zu entscheiden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Möcker Sachbearbeiterin ----------------------------------Koehl Geschäftsbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Brabender-Lipej Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-117/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-117/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4