Daten
Kommune
Bedburg
Größe
277 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9117/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 52 10 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2015 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18
Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss
i.H.v. 50,00 € gewährt wird,
b) die
Gewährung
der
in
der
Vorlage
aufgeführten
Zuschüsse
der
Sportförderungsrichtlinien,
c) den Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. sowie den Antrag des
Tennisclubs Kaster 75 e.V. im Hinblick auf den derzeit initiierten `runden Tisch Sport´
bis auf Weiteres zurückzustellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004, die der Sitzungsvorlage als Anlage
4 beigefügt sind.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-,
Kultur- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu
bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt;
dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine
mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein
Zuschuss von weniger als 50 v.H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2014 in Höhe von 8.000,00 €
veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2014 sind insgesamt sechs Anträge zu Ziffer 5 form-und
fristgerecht eingegangen. Der Tennis-Club Kaster e.V. hat form- und fristgerecht einen Antrag
nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten
enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb
der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass
der Bedburger Tennisclub Rot Weiss für das Jahr 2014 keinen Antrag gestellt hat.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen
sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse
nach Ziffer 6 (1.609,20 € / im Vorjahr 3.029,40 €).
Verein
Tennis-Club Kaster e.V.
Mitglieder
298
Zuschuss
1.609,20 €
1.609,20 €
Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.390,80 € wird hälftig für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (2,29 €/ im Vorjahr 1,73 € je Person) sowie der
Übungsleiter (50,00 €/ im Vorjahr 36,92 € je Person/ Trainer) herangezogen. Die
Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Verein
1
2
3
4
5
6
29,77 €
0
0 ,00€
Gesamtsumme
50,00 €
285
652,65 €
9
450,00 €
1.102,65 €
SC Borussia KasterKönigshoven
Sportverein Kaster 1993
e.V.
Tennis-Club Kaster 75 e.V.
416
952,64 €
16
800,00 €
1.752,64 €
56
128,24 €
2
100,00 €
228,24 €
76
174,04 €
6
300,00 €
474,04 €
Turnvereinigung Bedburg
e.V.
527
1.206,83 €
30
1.500,00 €
2.706,83 €
Gesamt:
1373
3.144,17 €
63
3150,00 €
6.314,40 €
Bedburger Fischereiverein
e.V.
DLRG Bedburg-Kaster e.V.
Beschlussvorlage WP9-117/2014
Jugendl.
Mitglieder
13
Betrag
Trainer
Betrag
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/ Organisationen
Investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei
Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind bei der
Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen;
angemerkt wird, dass die Ausschlussfrist – 01.06. – verbindlich festgelegt wurde, damit im
Rahmen der Haushaltsberatungen ggf. erforderliche zusätzliche Mittel eingestellt werden
können.
Aktuell liegen der Verwaltung Anträge des Bedburger Tennisclubs Rot Weiss von 1948 e.V.
und des Tennisclubs Kaster 75 e.V. vor; die Anträge sind dieser Vorlage als Anl. 1 und 2
beigefügt.
Zu den Anträgen wird folgendes angemerkt:
Der Tennisclub Rot Weiss Bedburg hat seinen Antrag unter Datum vom 23.01.2014
(Posteingang) und damit verfristet gestellt, der Antrag des Tennisclubs Kaster 75 e.V. ist unter
Datum 27.06.2013 (Posteingang) eingereicht worden; zur Begründung der Anträge wird auf die
entsprechenden Anlagen verwiesen. Die geltend gemachten Gesamtkosten belaufen sich auf
28.250,- € (TC Rot-Weiss Bedburg) bzw. 27.000,- € (TC Kaster 75 e.V.); andere
Zuschussmöglichkeiten nach Ziffer 7.5 der Sportförderungsrichtlinien bestehen nicht.
Aufgrund der Einbringung eines Doppelhaushaltes in 2013 wurden für das aktuelle
Haushaltsjahr 2014 keinerlei Mittel für eine derartige Investitionsförderung in den Haushalt
eingestellt; angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass jedoch bereits in 2013/14
Investitionszuschüsse i.H.v. 3.346,01 € an den TC Rot-Weiss Bedburg (für Erhaltungsarbeiten
an den Tennisplätzen) sowie i.H.v. 5.865,28 € an den TC Kaster (u.a. für Pflasterarbeiten)
ausgezahlt wurden.
Im Hinblick auf die v.g. Ausführungen und den derzeit initiierten `runden Tisch Sport´ Stichwort Erarbeitung von strategischen Zielen für die Vereine, Finanzierungsmöglichkeiten
ggf. in Form von Bürgschaften, Vernetzung Vereine/ Schulen … - schlägt die Verwaltung aus
Gleichbehandlungsgrundsätzen vor, die Entscheidung über die v.g. Anträge zunächst
zurückzustellen und zu gegebener Zeit im Gesamtzusammenhang zu entscheiden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Möcker
Sachbearbeiterin
----------------------------------Koehl
Geschäftsbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Brabender-Lipej
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
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Beschlussvorlage WP9-117/2014
Sitzungsvorlage
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