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Mitteilungsvorlage (Bildung und personelle Besetzung des Jugendhilfeaussschusses hier: Bestellung der Vertreter der Schulen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
15.10.14, 18:01
Aktualisiert
15.10.14, 18:01
Mitteilungsvorlage (Bildung und personelle Besetzung des Jugendhilfeaussschusses
hier:	Bestellung der Vertreter der Schulen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde) Mitteilungsvorlage (Bildung und personelle Besetzung des Jugendhilfeaussschusses
hier:	Bestellung der Vertreter der Schulen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9132/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.10.2014 Betreff: Bildung und personelle Besetzung des Jugendhilfeaussschusses hier: Bestellung der Vertreter der Schulen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Bestellung der Vertreter der Schulen gem. § 5 AG KJHG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören nach § 5 AG KJHG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg beratende Mitglieder an, die von den zuständigen Institutionen bestellt werden. Zwischenzeitlich liegt die Bestellung der Bezirksregierung Köln vor, die als Anlage 1 der Vorlage beigefügt ist. Die Bestellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Beratendes Mitglied Stellvertreter ein/e Vertreter/in der Schulen, die /der von der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde bestellt wird: Nina Stahlke Arnold-von-Harff-Schule Goethestr. 3, 50181 Bedburg Marcus Wegener Realschule Bedburg Goethestr. 1, 50181 Bedburg Nach § 5 Abs. 2 AG KJHG ist für die genannten beratenden Mitglieder jeweils eine persönliche Stellvertretung zu bestellen. Bestimmte Voraussetzungen für die beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss (Mindestalter oder Wohnsitz in Bedburg) sieht der Gesetzgeber nicht vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 14.10.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-132/2014 Seite 2