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Beschlussvorlage (Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses) Beschlussvorlage (Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9106/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 04.11.2014 Betreff: Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg wählt für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Sascha Solbach, zu dessen Vertreter/in Frau/Herrn __________________________________________________. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung NW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptund Finanzausschuss. Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Für die Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden finden die allgemeinen Bestimmungen des § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NW Anwendung. Demnach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“  Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 17.09.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-106/2014 Seite 2