Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9152/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
04.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf
vorgelegte Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW
2013, S. 133 ff.). Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a. F.
(Regelungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen) gestrichen und in
§ 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtverordnung geschaffen, welche
die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
regelt. Diese Rechtsverordnung (Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und
private Abwasserleitungen – SüwVO Abw NRW 2013) wurde am 17.10.2013 vom Landtag
NRW endgültig beschlossen und ist am 09.11.2013 in Kraft getreten (GV NRW 2013, S.
602 ff.), s. Anlage 1.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat deshalb eine neue Muster-Satzung erarbeitet.
Das Muster ist mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und
mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
NRW sowie der KommunalAgentur NRW abgestimmt.
Die im Entwurf beigefügte Satzung (Anlage 2) wurde seitens des zuständigen
Fachbereiches IV erarbeitet und entspricht weitestgehend der genannten Mustersatzung.
§ 9 Abs. 4 entspricht nicht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, da
für die Stadt Bedburg keine Fristen für die Dichtheitsprüfung festgelegt wurden.
Außerdem verweist § 11 der Mustersatzung auf eine separate Gebührensatzung. Aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurde auf eine solche separate Satzung
verzichtet, die Benutzungsgebühren wurden in § 11 des beigefügten Satzungsentwurfs
geregelt.
Für weitere Fragen hierzu steht der zuständige Fachbereich IV in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche Fallzahl unter zehn liegt.
Aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation ergibt sich ein Änderungsbedarf auch
hinsichtlich der in § 11 der Satzung enthaltenen Gebührensätze.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg auf der Basis der Mustersatzung
des Städte- und Gemeindebundes NRW und der durchgeführten Kalkulation für das Jahr
2015 neu zu fassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-152/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-152/2014
Seite 3