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Beschlussvorlage (Vorberatung der Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Vorberatung der Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung der Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung der Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9152/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 133 ff.). Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a. F. (Regelungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen) gestrichen und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung (Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasserleitungen – SüwVO Abw NRW 2013) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW endgültig beschlossen und ist am 09.11.2013 in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 602 ff.), s. Anlage 1. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat deshalb eine neue Muster-Satzung erarbeitet. Das Muster ist mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der KommunalAgentur NRW abgestimmt. Die im Entwurf beigefügte Satzung (Anlage 2) wurde seitens des zuständigen Fachbereiches IV erarbeitet und entspricht weitestgehend der genannten Mustersatzung. § 9 Abs. 4 entspricht nicht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, da für die Stadt Bedburg keine Fristen für die Dichtheitsprüfung festgelegt wurden. Außerdem verweist § 11 der Mustersatzung auf eine separate Gebührensatzung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurde auf eine solche separate Satzung verzichtet, die Benutzungsgebühren wurden in § 11 des beigefügten Satzungsentwurfs geregelt. Für weitere Fragen hierzu steht der zuständige Fachbereich IV in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche Fallzahl unter zehn liegt. Aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation ergibt sich ein Änderungsbedarf auch hinsichtlich der in § 11 der Satzung enthaltenen Gebührensätze. Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg auf der Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW und der durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2015 neu zu fassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-152/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-152/2014 Seite 3