Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
286 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 286 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9144/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Abfuhrleistung: Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 18,56 €/m³, zzgl. Mehrwertsteuer und liegen somit bei 22,09 €/m³. Klärschlammbehandlung: Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2015: Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert 2.000 mg/l Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Chemietoiletten 1,91 €/m³ 19,41 €/m³ 38,39 €/m³ 60,17 €/m³ Verwaltungskosten: Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Somit ergeben sich die folgenden Gebührensätze: Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Beschlussvorlage WP9-144/2014 22,09 1,91 24,00 1,20 25,20 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 19,41 41,50 2,08 43,58 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Chemietoiletten Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz 22,09 38,39 60,48 3,02 63,50 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 60,17 82,26 4,11 86,37 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 15.10.2014 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-144/2014 Seite 3