Daten
Kommune
Bedburg
Größe
286 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9144/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
04.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die
Kosten,
die
der
Stadt
Bedburg
aus
der
Entsorgung
von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für
häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu
erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für
diese Leistungen betragen 18,56 €/m³, zzgl. Mehrwertsteuer und liegen somit bei
22,09 €/m³.
Klärschlammbehandlung:
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen ab dem 01.01.2015:
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert
2.000 mg/l
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis
einschließlich 30.000 mg/l
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Chemietoiletten
1,91 €/m³
19,41 €/m³
38,39 €/m³
60,17 €/m³
Verwaltungskosten:
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten
erhoben.
Somit ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l bis einschließlich
30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP9-144/2014
22,09
1,91
24,00
1,20
25,20
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,41
41,50
2,08
43,58
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
22,09
38,39
60,48
3,02
63,50
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,17
82,26
4,11
86,37
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 15.10.2014
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-144/2014
Seite 3