Daten
Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
23.10.14, 18:01
Aktualisiert
23.10.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9133/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.11.2014
Betreff:
Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des
Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ziffer 3.5, zweiter Spiegelstrich der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Bedburg“ vom 02.09.2014 (in Kraft getreten am 02.09.2014) sieht vor, dass die jeweils
zuständigen Ausschüsse „nach Möglichkeit“ über beabsichtigte Ausschreibungen im Vorfeld zu
informieren sind.
Im Vorfeld eine Kurzübersicht über die Ausschreibungsverfahren zur besseren
Veranschaulichung, welche sicher nicht den Anspruch erheben kann und auch die Absicht
verfolgt, tiefer in die Komplexität des Vergaberechts einzutauchen; deutlich weiter in die Tiefe
gehende Informationen zu den Vergabeverfahren sind bei Bedarf der Sitzungsvorlage WP849/2013 zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 09.04.2013 unter dem TOP 3 „Beratung
und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung“ zu entnehmen.
Kurzübersicht der Verfahrensarten:
Ausschreibungen finden grundsätzlich im Rahmen folgender Verfahrensarten statt:
I. Bauleistungen nach VOB:
Beschränkte Ausschreibung
Hierunter fallen Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis
300.000 € im Tiefbau
150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit
und ohne Putzarbeiten) und
75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für
Pflanzungen und Straßenausstattungen
(nationales Recht i. V. mit vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
„Öffentliche“ Ausschreibung (national):
Hierunter fallen Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswerten oberhalb der oben
genannten Summen
(nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
„Eu-Ausschreibung“
Ab einem geschätzten Auftragswert von 5.186.000 € (aktueller Wert gemäß EU-Verordnung)
II. Lieferungen und Leistungen nach VOL:
Beschränkte Ausschreibung
Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 €
bis 50.000 €
Beschlussvorlage WP9-133/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
(nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
Öffentliche Ausschreibung
Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der o. g. Summe.
(nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
„Eu-Ausschreibung“
Ab einem geschätzten Auftragswert von 207.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung)
III. Sogenannte „Freiberufliche Leistungen“ nach VOF:
EU-Ausschreibung:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 207.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung;
unterhalb dieses Wertes ist die VOF nicht einschlägig).
Sämtliche genannte Wertgrenzen verstehen sich als Netto-Beträge, d. h. ohne Mehrwertsteuer.
Die aktuell bekannten, beabsichtigten Ausschreibungen des FB IV im Kalenderjahr 2015 sind der
als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Inwieweit diese Ausschreibungen tatsächlich
durchgeführt werden / werden können, ist von diversen Umständen abhängig, wovon
insbesondere zwei Faktoren zu benennen sind:
Politische Entscheidungen / Verabschiedung des Haushaltes 2015 mit Genehmigung
dieser Mittel unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Gesamthaushaltes.
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltes 2015 (soweit der Haushalt 2015 erst spät in
Kraft treten sollte, ist die Zeitschiene, innerhalb der die Maßnahmen ausgeschrieben und
durchgeführt werden können, entsprechend kürzer, so dass die „Zeitschiene“ evtl. die
Durchführung diverser Maßnahmen nicht ermöglicht)
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Entfällt, da es sich hier um eine reine Information handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-133/2014
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-133/2014
Sitzungsvorlage
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