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Beschlussvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
23.10.14, 18:01
Aktualisiert
23.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015) Beschlussvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015) Beschlussvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015) Beschlussvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9133/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.11.2014 Betreff: Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachbereichs IV im Kalenderjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ziffer 3.5, zweiter Spiegelstrich der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg“ vom 02.09.2014 (in Kraft getreten am 02.09.2014) sieht vor, dass die jeweils zuständigen Ausschüsse „nach Möglichkeit“ über beabsichtigte Ausschreibungen im Vorfeld zu informieren sind. Im Vorfeld eine Kurzübersicht über die Ausschreibungsverfahren zur besseren Veranschaulichung, welche sicher nicht den Anspruch erheben kann und auch die Absicht verfolgt, tiefer in die Komplexität des Vergaberechts einzutauchen; deutlich weiter in die Tiefe gehende Informationen zu den Vergabeverfahren sind bei Bedarf der Sitzungsvorlage WP849/2013 zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 09.04.2013 unter dem TOP 3 „Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung“ zu entnehmen. Kurzübersicht der Verfahrensarten: Ausschreibungen finden grundsätzlich im Rahmen folgender Verfahrensarten statt: I. Bauleistungen nach VOB: Beschränkte Ausschreibung Hierunter fallen Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis  300.000 € im Tiefbau  150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und  75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen (nationales Recht i. V. mit vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) „Öffentliche“ Ausschreibung (national): Hierunter fallen Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswerten oberhalb der oben genannten Summen (nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) „Eu-Ausschreibung“ Ab einem geschätzten Auftragswert von 5.186.000 € (aktueller Wert gemäß EU-Verordnung) II. Lieferungen und Leistungen nach VOL: Beschränkte Ausschreibung Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis 50.000 € Beschlussvorlage WP9-133/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 (nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) Öffentliche Ausschreibung Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der o. g. Summe. (nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) „Eu-Ausschreibung“ Ab einem geschätzten Auftragswert von 207.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung) III. Sogenannte „Freiberufliche Leistungen“ nach VOF: EU-Ausschreibung: Ab einem geschätzten Auftragswert von 207.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung; unterhalb dieses Wertes ist die VOF nicht einschlägig). Sämtliche genannte Wertgrenzen verstehen sich als Netto-Beträge, d. h. ohne Mehrwertsteuer. Die aktuell bekannten, beabsichtigten Ausschreibungen des FB IV im Kalenderjahr 2015 sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Inwieweit diese Ausschreibungen tatsächlich durchgeführt werden / werden können, ist von diversen Umständen abhängig, wovon insbesondere zwei Faktoren zu benennen sind:  Politische Entscheidungen / Verabschiedung des Haushaltes 2015 mit Genehmigung dieser Mittel unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Gesamthaushaltes.  Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltes 2015 (soweit der Haushalt 2015 erst spät in Kraft treten sollte, ist die Zeitschiene, innerhalb der die Maßnahmen ausgeschrieben und durchgeführt werden können, entsprechend kürzer, so dass die „Zeitschiene“ evtl. die Durchführung diverser Maßnahmen nicht ermöglicht) Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Entfällt, da es sich hier um eine reine Information handelt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-133/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-133/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4