Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.01.2005
TOP
Betreff
8.
Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau
Vorlage: 103/2004
Beschluss:
„1.
In der Eifelstraße wird hinter der Einmündung „Frohbenden“ beidseitig VZ 267
StVO aufgestellt. Gleichzeitig wird sowohl der bestehende Radweg als auch die
Teileinbahnstraßenregelung aufgehoben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine
entsprechende Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, am Einmündungsbereich Hauptstraße/Im Hirnfeld
vor und nach Öffnung der Eifelstraße eine Verkehrszählung durchzuführen, um
festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Maße eine nicht gewollte
Verkehrsverlagerung in die Straße „Im Hirnfeld“ erfolgt. Hierüber ist dem
zuständigen Fachausschuss und dem Rat der Gemeinde Kreuzau ein Bericht und
erforderlichenfalls ein Beschlussvorschlag über evtl. zusätzliche verkehrsrechtliche
Maßnahmen am Einmündungsbereich Eifelstraße/Im Hirnfeld vorzulegen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen