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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße"; hier: Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße";
hier: Beschlussfassung zur  Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 14.06.2005 TOP Betreff 8.3. Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“; hier: Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 77/2004 1. Ergänzung Beschluss: „Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen