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Antrag B90/Grüne (Antrag auf Unterzeichnung der Resolution "Atomkraftwerk Tihange schnellstmöglich abschalten" und Bitte um Information zum Katastrophenschutz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
37 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
09.06.11, 04:05
Aktualisiert
09.06.11, 04:05
Antrag B90/Grüne (Antrag auf Unterzeichnung der Resolution "Atomkraftwerk Tihange schnellstmöglich abschalten" und Bitte um Information zum Katastrophenschutz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Antrag B90/Grüne (Antrag auf Unterzeichnung der Resolution "Atomkraftwerk Tihange schnellstmöglich abschalten" und Bitte um Information zum Katastrophenschutz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Datum: A 58/2011 01.06.2011 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Antrag auf Unterzeichnung der Resolution "Atomkraftwerk Tihange schnellstmöglich abschalten" und Bitte um Information zum Katastrophenschutz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, hiermit bitten wir Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen: Resolution „Atomkraftwerk Tihange, Belgien, schnellst möglich abschalten“. Der Kreis Euskirchen bittet die belgische Regierung mit Nachdruck, das über 26 Jahre alte Atomkraftwerk Tihange schnellstmöglich abzuschalten. Auf keinen Fall darf es, wie 2009 angekündigt, eine Verlängerung der Laufzeiten um 10 Jahre geben. Bitte beantworten Sie auch die folgenden Fragen zu „Katastrophenschutzplänen“ im Kreis Euskirchen bei nuklearen Unfällen 1. Welche Pläne gibt es, um mit einer Reaktorkatastrophe z.B. im Kraftwerk Tihange, umzugehen? a. auf Kreisebene b. auf Ebene der Bezirksregierung c. auf Landesebene 2. Welche Ausrüstung liegt im Kreis vor, um mit einem nuklearen Unfall umzugehen (z.B. Schutzanzüge, Dekontaminationsfahrzeuge, …)? -2- 3. Wie viele Jodtabletten werden vorgehalten, um im Katastrophenfall für die Bevölkerung einen Minimalschutz der Schilddrüse zu gewährleisten? 4. Wie schnell können die Tabletten verteilt werden? 5. Welche Pläne gibt es, um ggf. eine Evakuierung der Bevölkerung durchzuführen? 6. Wie viele Rettungskräfte (im Kreis) sind im Umgang mit nuklearen Unfällen geschult? 7. Wie oft und in welchem Umfang wurden in den letzten zehn Jahren Katastrophenübungen zur Schulung der Rettungskräfte durchgeführt? 8. Welche messtechnischen Einheiten für Strahlung gibt es? 9. Wie hoch werden die Kosten für die Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen und der Rettungskräfte für atomare Unfälle im Kreis Euskirchen geschätzt und wie viel davon tragen die Energiekonzerne, die die Atomkraftwerke betreiben? Begründung Der Unfall in Japan hat wieder einmal gezeigt, dass die Atomkraft keine sichere Technologie ist - sicher ist nur das Risiko. Das Kraftwerk Tihange ist der Eifelregion/ dem Rheinland näher als alle deutschen Kraftwerke. Ein Unfall beträfe die Menschen hier in der Region mit als Erste. Wie u.a. Untersuchungen der Universität für Bodenkunde Wien ergeben haben, kann ein Super-GAU dazu führen, dass viele Gemeinden in Deutschland für Jahrzehnte unbewohnbar werden. Auch der Kreis Euskirchen gehört dazu. Er ist z.B. nur 75 (Grenze bei Hellenthal) bis 115 (Weilerswist) km vom Kraftwerk Tihange entfernt. Die Reaktorblöcke sind mit 26, 29 und 36 Jahren bereits sehr alt. Mit erhöhtem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls durch Verschleiß der Bauteile. Zusätzlich hat es in dem Kraftwerk bereits einen Unfall der Stufe 2 auf der INES-Skala gegeben. Die Erdbebensicherheit des Kraftwerks ist ebenfalls anzuzweifeln. Die von der Atomaufsichtsbehörde angegebene Sicherheit bis Beben von 5,9 auf der Richterskala ist in Anbetracht des Bebens von 1992 in Roermond, nur 90 km vom AKW Tihange entfernt, mit eben diesem Wert nicht zufriedenstellend. Zuständig für den Katastrophenschutz sind primär die Kreise. Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk ist zusätzlich damit zu rechnen, dass große Gebiete betroffen sind und eine Hilfe von außerhalb (Land, Bund) nicht schnell genug vor Ort sein kann. Daher ist es von unmittelbarer Bedeutung, dass der Katastrophenschutz vor Ort, auch bei einer nuklearen Katastrophe, alleine handlungsfähig ist. Mit freundlichem Gruß gez. Jörg Grutke -FraktionsvorsitzenderFür die Richtigkeit; gez. Conny Schmid -Fraktionssektretärin- gez. Angela Kalnins -stellv. Fraktionsvorsitzende-