Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r Beigeordneten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
88 kB
Datum
15.02.2011
Erstellt
01.02.11, 06:35
Aktualisiert
04.02.11, 06:32
Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r  Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r  Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r  Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r  Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r  Beigeordneten)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 22/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Personalausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r Beigeordneten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.01.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 22/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 25.01.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Personalausschuss Rat Betreff: Ausschreibung / Besetzung der Stelle eines/r Beigeordneten Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Durch den Wechsel des bisherigen Stelleninhabers in die Dienste eines anderen öffentlichen Dienstherrn ist die Stelle eines Beigeordneten seit dem 01.01.2011 vakant. Herr Bürgermeister Haupt und Herr Erster Beigeordneter Hadel verfolgen die baldige Wiederbesetzung dieser Stelle, weil auch nach kritischer Betrachtung der Aufgabenstellung der Stadt Wesseling wie der Organisation der Verwaltung der Stadt eine baldige Wiederbesetzung erforderlich ist. Auch die frei gewordene Beigeordneten-Stelle unterliegt der Wiederbesetzungssperre von mindestens einem Jahr, so dass die Besetzung vor Ablauf dieser Frist nur dann vorgenommen werden darf, wenn sie wegen der Durchführung der pflichtigen Aufgaben der Stadt erforderlich ist. Die Stellen der Beigeordneten sind nach § 71 Abs. Satz 3 GO auszuschreiben. 2. Lösung Es bedarf der Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle. Der Verwaltungsspitze ist bewusst, dass die Stadt im Zuge ihres derzeit laufenden Prozesses zur Erarbeitung eines – genehmigungsfähigen – Haushaltssicherungskonzepts auch und besonders die Personalaufwendungen einer strengen Prüfung danach unterziehen muss, ob der Stellenbestand noch erforderlich ist. Ihr ist klar, dass die Aufgabenkritik, die als Daueraufgabe verstanden wird, den Personalbestand bzw. den Aufwand dafür einbeziehen und Konsolidierungserfolge erbringen muss. Deshalb sieht sie das Instrument der Stellenbesetzungssperre (Wiederbesetzungssperre) als geeignetes Instrument an. Die aufgabenkritische Betrachtung hat das Ergebnis gezeitigt, dass insbesondere diese zum pflichtigen Aufgabenbestand gehörenden Handlungsbedarfe der Stadt a) zur Neugestaltung der kompletten Innenstadt, deren Planungen im Rahmen der „Regionale 2010“ staatlich gefördert wurden und werden, weil sich die Neugestaltung nach den fachlichen Sichtweisen als dringend erforderlich erwiesen hat, b) zur dringend notwendigen - machbaren - Neugestaltung des Schulzentrums der Stadt sowie c) zur Erarbeitung eines für den nachhaltigen Haushaltsausgleichs der Stadt tragfähigen Haushaltssicherungskonzepts, eine selbständige Führungskraft im Amt einer/eines Beigeordneten zur Leitung des Dezernats erfordert, in dem die Aufgaben der Stadtentwicklung und der technischen Fachbereiche einen besonderen Stellenwert haben. Benötigt wird nach den beschriebenen Handlungsbedarfen eine Persönlichkeit in der Verwaltungsspitze, die die Arbeit der in ihrer fachlichen Aufgabenstellung unterschiedlichen Organisationseinheiten im Dezernat III zu steuern vermag und als Führungskraft kooperativ mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die benötigten Lösungen zu erarbeiten in der Lage ist. Die Persönlichkeit muss auch selbständig die Arbeitsergebnisse der Verwaltung kompetent vermitteln und zugleich kooperativ in den Sitzungen der Ratsgremien politische Lösungsansätze aufnehmen sowie die Belange der Stadt gegenüber den unterschiedlichen Akteuren in der Öffentlichkeit vertreten und deren berechtigte Interessen aufnehmen. Nicht zuletzt muss die Führungskraft auch anderen Behörden für die Stadt verantwortlich handelnd gegenübertreten und offen sein, deren Sichtweisen bei der Arbeit der Stadt zu würdigen. Die Aufgaben auf der Stelle des Beigeordneten gehören zum Kernbereich des auf die Weiterentwicklung der Stadt gerichteten Handelns. Eine Verteilung der Aufgaben auf die Herren Bürgermeister Haupt und Erster Beigeordneter Hadel als die beiden jetzigen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes ist für einen längeren Zeitraum angesichts ihrer eigenen Aufgabenstellungen, die sich nicht zur Disposition stellen lassen, nicht vertretbar. Die Wiederbesetzung würde auch nach der für den in der Sitzung des Rates am 15. Februar d. J. möglichen Beschlussfassung des Rates zur Ausschreibung der Stelle noch einen längeren Zeitraum auf sich warten lassen: Die Stelle muss – wie ausgeführt – ausgeschrieben werden. Der angemessene Zeitraum für die Abgabe von Bewerbungen muss abgewartet werden. Das Auswahlverfahren erfordert eine Zeitspanne. Die Wahl durch den Rat muss herbeigeführt werden. Die Ausschreibung mit ihrem Ergebnis muss der Aufsichtsbehörde berichtet werden, damit diese die nach § 17 Abs. 2 LBG notwendige Prüfung durchführen kann. Erst dann, wenn die Aufsichtsbehörde die Wahl nicht beanstandet hat, kann mit der gewählten Persönlichkeit ein konkreter Einstellungszeitraum vereinbart werden; er ist möglicherweise von deren längerer Kündigungsfrist des bisherigen Anstellungsverhältnisses, die heute naturgemäß nicht betrachtet werden kann, abhängig. Damit ist beschrieben, dass im Zeitpunkt der Wiederbesetzung bereits etliche Monate verstrichen sind, in denen die Stadt Personalaufwendungen eingespart hat. Die Verwaltung hat die Wiederbesetzung der Stelle vor Ablauf der grundsätzlich geltenden Frist mit der Kommunalaufsicht erörtert. Diese hat keine Bedenken. Im Falle der Stellenbesetzung muss eine überregionale Ausschreibung der Stelle mit einer Bewerbungsfrist von wenigstens drei Wochen erfolgen. Zusätzlich bedarf es der Entscheidung über die Eingruppierung: Nach § 2 der Eingruppierungsverordnung sind sonstige Beigeordnete in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 30.001 und 40.000 in Besoldungsgruppe A 15 bzw. A 16 einzugruppieren. Die Eingruppierung in Besoldungsgruppe A 16 darf unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der Aufgaben nur erfolgen, wenn die Einwohnerzahl 35.000 übersteigt (§ 2 Abs. 3 EingrVO). Nach den amtlichen statistischen Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW war dies am 30.06.2010 mit 35.086 Einwohnern der Fall. Weiterhin wird nach § 6 Abs. 1 EingrVO eine monatliche Aufwandsentschädigung von zurzeit 100 € gewährt. Sofern die Stelle ausgeschrieben werden soll, wird folgender Ausschreibungstext vorgeschlagen: Bei der Stadt Wesseling ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Beigeordneten zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete soll einen Geschäftsbereich (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist die unmittelbare Zuordnung der Bereiche 1. Immobilienmanagement 2. Bauaufsicht und Bauverwaltung 3. Stadtplanung 4. Verkehrsflächen Änderungen des Geschäftsbereiches bleiben vorbehalten. Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit fundierten fachlichen und methodischen Kenntnissen, die über Organisationsgeschick und die Fähigkeit der Mitarbeitermotivation verfügt. Der Bewerber / Die Bewerberin muss über eine ausreichende Erfahrung verfügen, die ihn/sie in die Lage versetzt, in einer Stadtverwaltung das Amt einer Führungskraft mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen erfolgreich wahrzunehmen. Ein abgeschlossenes Studium in den Fachbereichen Bauingenieurwesen, Archi- tektur bzw. Stadtplanung oder eine ausgeübte Tätigkeit im Endamt des gehobenen Dienstes bzw. die Befähigung für die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes ist Voraussetzung. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 14. März 2011 an Bürgermeister der Stadt Wesseling Zentrales Management z.H. Frau Schmieden Rathaus Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling Die Stadt Wesseling ist bestrebt, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen besonders berücksichtigt. 3. Alternativen Sind beschrieben. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel sind im Haushalt 2011 eingeplant.