Daten
Kommune
Wesseling
Größe
229 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.02.11, 06:38
Aktualisiert
15.02.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
27/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2011.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.02.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 27/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
01.02.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2011.
Beschlussentwurf:
Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz
(Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt:
Gruppenformen nach
KiBiz
2011-2012
Städtische Einrichtungen
Nr.
Einrichtung
(Fett=beinhaltet neue U3 Plätze)
1.
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn 80
0
20
20
2.
Kindertagesstätte
"Regenbogen"
Bonner Straße 90
0
20
20
3.
Kindertagesstätte
"Zwergenhaus"
Weidenweg
1
4.
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Jahnstraße
5.
Kindertagesstätte "Wilde
Wiese"
Im Stockental 24
6.
Kindertagesstätte
"Entenfangschlösschen"
Entenfangstraße 60
7.
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe" *
Lahnstraße
8.
Kindertagesstätte
Waldstraße
Waldstr. 102
9.
Kindertagesstätte
Taunusstraße
Taunusstraße 1
10. Kindertagesstätte Westring
Zwischensumme städt. Kitas
Strasse
Ia
Ib
IIa IIb
4
IIc
20
11
7
10
10
IIIa
0
22
65
12
11
45
25
20
75
20
20
40
20
5
45
28
48
20
40
15
55
7
17
26
7 129
178
534
9
3
20
2
3
17
20
Westring
81 116
1
4 15
Plätze
gesamt
20
95
IIIc
3
2
1
IIIb
25
6
19
0
2
Ic
Einrichtungen Freier Träger
Nr.
Einrichtung
11. Ev. Kindergarten
"Apfelbaum"
Strasse
Alfterstraße 2
Ia
Ib
3
12. Ev. Kindertagesstätte "Arche Kastanienweg 52
Noah"
Ic IIa IIb
17
IIIa
Kronenweg 151
0
2
14. Kath. Kindergarten St.
Thomas I
Rheinstraße 197
15. Kath. Kindergarten St.
Andreas
In der Flecht 53
16. Kath. Kindergarten St.
Andreas II
Cranachstraße 65
17. Kath. Kindertagesstätte St.
Germanus
Am Neuen Garten 14a
18. Kath. Kindertagesstätte St.
Josef
Kastanienweg 52
19. Kath. Kindergarten
Schmerzhafte Mutter
Sternenstraße 4
0
20
20
20. AWO-Kindertagesstätte
"Farbkleckse"
Fuchsweg 6
2
18
20
21. AWO-Kindertagesstätte
"Tummelkiste"
Bachstraße 22
20
20
1
4
18
19
22
3
45
0
19
26
65
0
35
1
16
27
64
2
11
24
37
13
12
45
4
21
35
16
8
64
30
70
19
60
177
355
565
1099
10
1
0
1
0 10
4 25
gesamt
IIIc
45
16
2 68 150
5 149 266
IIIb
18
7
20
13. Ev. Kindertagesstätte
"Pusteblume"
Zwischensumme freie Träger
Summe gesamt
IIc
4 154
11 283
35
U 3 Plätze:
*incl.. 8 heilpädagogische Plätze
Kommunal:
80
Freie Träger
74
integrative Gruppen
Gesamt:
154
20 neue U3 Gruppe*
* die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden bis zu 6
Kinder unter 3 Jahren aufgenommen.
Gruppenform
I = Kinder von 2
bis 6 Jahre
II = Kinder von 0
bis 2 Jahre
III = Kinder von
3 bis 6 Jahren
a = 25 Stunden
b = 35 Stunden
c = 45 Stunden
20 Kinder
20 Kinder
20 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
25 Kinder
25 Kinder
20 Kinder
(Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden)
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden
Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden
Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin.
2. Lösung
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung
des ganzen Verfahrens.
Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der
Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum
KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten.
Die Einrichtungen haben bis zum 07.01.2011 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem
Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den
Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien
abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt.
Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung:
Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2011 einen Platz in einer der 21 Einrichtungen
erhalten, hat ergeben, dass ein Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden
Kindergartenjahr besteht.
Um zusätzliche Belastungen des städtischen Haushaltes zu vermeiden, wurden nach Eingang der
Meldungen unverzüglich alle Einrichtungen aufgefordert einen 45- Stundenplatz nur unter folgenden
Bedingungen zu vergeben:
beide Eltern sind berufstätig,
das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt,
wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers –
Anschließend wurden die Einrichtungen per Mail gebeten den tatsächlichen Bedarf mitzuteilen.
Das Ergebnis der Abfrage:
Innerhalb der städtischen Einrichtungen werden insgesamt genau so viele 45-Stunden Plätze vergeben wie
2010.
Die Einrichtungen der freien Träger melden einen Mehrbedarf für 2011/2012 von insgesamt 23 Plätzen:
AWO:
Diakonie:
kath.Kitas:
0
+1
+22
Plätze
Platz
Plätze
Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben.
Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Absprachen innerhalb der
Trägerkonferenz am 20.01.2011 werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten
Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen.
Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Gesamtnettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter
Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten
Kindergartenjahr von etwa 4.422.439 € auf ca. 4.560.699 €. Dies ist eine Steigerung um etwa 138.260 €
(3,1 %). Davon werden 5/12 (ca 57.600 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil im Kalenderjahr
darauf. Im Haushalt 2011 ist die Mehrausgabe bereits berücksichtigt.
Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:
Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine
Steigerung von etwa 66.350 €.
Durch die gesetzlich geforderte Schaffung von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren und den
vermehrten Bedarf bei 45-Stundenplätzen ergibt sich die verbleibende Steigerung des Zuschussbedarfs in
Höhe von etwa 71.900 €
Noch nicht berücksichtigt ist in dieser Rechnung eine mögliche Einnahmeverbesserung bei den
Elternbeiträgen durch das veränderte Platzangebot (der Elternbeitrag steigt bei längerer Betreuungszeit).