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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
229 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.02.11, 06:38
Aktualisiert
15.02.11, 06:38
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011.) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011.) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011.) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011.) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 27/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.02.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 27/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 01.02.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2011. Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt: Gruppenformen nach KiBiz 2011-2012 Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung (Fett=beinhaltet neue U3 Plätze) 1. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 0 20 20 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 0 20 20 3. Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Weidenweg 1 4. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 5. Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Im Stockental 24 6. Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Entenfangstraße 60 7. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Lahnstraße 8. Kindertagesstätte Waldstraße Waldstr. 102 9. Kindertagesstätte Taunusstraße Taunusstraße 1 10. Kindertagesstätte Westring Zwischensumme städt. Kitas Strasse Ia Ib IIa IIb 4 IIc 20 11 7 10 10 IIIa 0 22 65 12 11 45 25 20 75 20 20 40 20 5 45 28 48 20 40 15 55 7 17 26 7 129 178 534 9 3 20 2 3 17 20 Westring 81 116 1 4 15 Plätze gesamt 20 95 IIIc 3 2 1 IIIb 25 6 19 0 2 Ic Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung 11. Ev. Kindergarten "Apfelbaum" Strasse Alfterstraße 2 Ia Ib 3 12. Ev. Kindertagesstätte "Arche Kastanienweg 52 Noah" Ic IIa IIb 17 IIIa Kronenweg 151 0 2 14. Kath. Kindergarten St. Thomas I Rheinstraße 197 15. Kath. Kindergarten St. Andreas In der Flecht 53 16. Kath. Kindergarten St. Andreas II Cranachstraße 65 17. Kath. Kindertagesstätte St. Germanus Am Neuen Garten 14a 18. Kath. Kindertagesstätte St. Josef Kastanienweg 52 19. Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter Sternenstraße 4 0 20 20 20. AWO-Kindertagesstätte "Farbkleckse" Fuchsweg 6 2 18 20 21. AWO-Kindertagesstätte "Tummelkiste" Bachstraße 22 20 20 1 4 18 19 22 3 45 0 19 26 65 0 35 1 16 27 64 2 11 24 37 13 12 45 4 21 35 16 8 64 30 70 19 60 177 355 565 1099 10 1 0 1 0 10 4 25 gesamt IIIc 45 16 2 68 150 5 149 266 IIIb 18 7 20 13. Ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" Zwischensumme freie Träger Summe gesamt IIc 4 154 11 283 35 U 3 Plätze: *incl.. 8 heilpädagogische Plätze Kommunal: 80 Freie Träger 74 integrative Gruppen Gesamt: 154 20 neue U3 Gruppe* * die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden bis zu 6 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen. Gruppenform I = Kinder von 2 bis 6 Jahre II = Kinder von 0 bis 2 Jahre III = Kinder von 3 bis 6 Jahren a = 25 Stunden b = 35 Stunden c = 45 Stunden 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben bis zum 07.01.2011 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt. Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung: Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2011 einen Platz in einer der 21 Einrichtungen erhalten, hat ergeben, dass ein Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr besteht. Um zusätzliche Belastungen des städtischen Haushaltes zu vermeiden, wurden nach Eingang der Meldungen unverzüglich alle Einrichtungen aufgefordert einen 45- Stundenplatz nur unter folgenden Bedingungen zu vergeben: beide Eltern sind berufstätig, das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt, wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers – Anschließend wurden die Einrichtungen per Mail gebeten den tatsächlichen Bedarf mitzuteilen. Das Ergebnis der Abfrage: Innerhalb der städtischen Einrichtungen werden insgesamt genau so viele 45-Stunden Plätze vergeben wie 2010. Die Einrichtungen der freien Träger melden einen Mehrbedarf für 2011/2012 von insgesamt 23 Plätzen: AWO: Diakonie: kath.Kitas: 0 +1 +22 Plätze Platz Plätze Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Absprachen innerhalb der Trägerkonferenz am 20.01.2011 werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Gesamtnettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von etwa 4.422.439 € auf ca. 4.560.699 €. Dies ist eine Steigerung um etwa 138.260 € (3,1 %). Davon werden 5/12 (ca 57.600 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil im Kalenderjahr darauf. Im Haushalt 2011 ist die Mehrausgabe bereits berücksichtigt. Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen: Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine Steigerung von etwa 66.350 €. Durch die gesetzlich geforderte Schaffung von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren und den vermehrten Bedarf bei 45-Stundenplätzen ergibt sich die verbleibende Steigerung des Zuschussbedarfs in Höhe von etwa 71.900 € Noch nicht berücksichtigt ist in dieser Rechnung eine mögliche Einnahmeverbesserung bei den Elternbeiträgen durch das veränderte Platzangebot (der Elternbeitrag steigt bei längerer Betreuungszeit).