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Beschlussvorlage (Familienpass)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
05.03.11, 06:42
Aktualisiert
10.03.11, 06:45
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 55/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Familienpass Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.02.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 55/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Harald Albert 28.02.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Familienpass Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der Vorlage 245/2010 –Ergänzung des Haushaltssicherungskonzeptes- wurde dem Hauptausschuss vom Kämmerer als denkbare Maßnahme zur Entlastung des Zuschussbedarfes für den Bereich 50 u.a. der Wegfall der freiwilligen Leistung „Familienpass“ aufgelistet. Aufgrund eines Sachstandsberichtes des Bereiches 50 zu dieser freiwilligen Leistung der Stadt Wesseling wurde im Hauptausschuss am 01.02.2011 mehrheitlich folgendes beschlossen: - die Gewährung des Familienpasses nur an Familien mit mindestens 3 Kindern, - die Deckelung der jährlichen Ausgaben für den Familienpass auf 1.000 €, Entwicklung der derzeitigen Regelungen für die Ausgabe von Familienpässen: Der Sozialausschuss der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 10.01.2001 dem Hauptausschuss empfohlen, unter Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle 20.000,00 DM für die Einführung eines "Familienpasses" bereitzustellen. Im Hauptausschuss am 16.01.2001 und im Rat am 30.01.2001 wurde im Anschluss einstimmig die Bereitstellung der Mittel für die Einführung des Familienpasses beschlossen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept hinsichtlich der Kriterien für anspruchsberechtigte Familien zu entwickeln und dem Sozialausschuss vorzulegen. Im Sozialausschuss wurden dann am 9.05.2001 die Kriterien für den neuen Familienpass festgelegt und die Einführung des Passes nach den Sommerferien ab 20.08.2001 beschlossen. Den Familienpass erhielten alle Familien und Alleinerziehende mit mindestens 3 Kindern einkommensunabhängig. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen/Vergünstigungen jedoch nur von den Kindern in Anspruch genommen werden können. Als Vergünstigungen wurden die Übernahme der Nutzungsgebühren für das Internetcafé NetZwerg, die gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden und Kinderausweisen, die Beteiligung an den Kosten der Jugendmusikschule und der Volkshochschule, eine Ermäßigung der Kosten für die Kinderbetreuung in den Schulen sowie eine kostenlose Benutzung des Stadtbusses (Linie 721) beschlossen. Im Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales wurde dann am 17.11.2005 beschlossen, ab 2006 den Anspruch auf Familien mit 2 Kindern – wiederum einkommensunabhängig - auszuweiten. Weil das Internetcafé NetZwerg inzwischen geschlossen war, hatte sich die Übernahme der Nutzungsgebühren für dieses Internetcafé erübrigt. Herausgenommen wurde die Übernahme der Kosten für die freie Benutzung der Stadtbuslinie 721. Durch diese Streichung der kostenlosen Nutzung der Stadtbuslinie von der Liste der Vergünstigungen im Familienpass wurden im Folgejahr rd. 18.000,00 € eingespart. Bis zum Beschluss des Hauptausschusses vom 1.02.2011 waren folgende Richtlinien für den Erhalt des Familienpasses gültig: Anspruch auf einen Familienpass haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Wesseling mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester (jetzt geändert auf 3 Kinder), unabhängig von dessen/deren Alter und Wohnsitz. Die Anspruchsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erhalten den Familienpass unter Vorlage eines amtlichen Ausweises im Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen. Der Familienpass ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig. Der Familienpass der Stadt Wesseling berechtigt derzeit zur Inanspruchnahme folgender Leistungen: - Gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden (gegenstandslos – mangels Geburten in Wesseling) und Kinderausweisen (eigentliche Gebühr 13 €) in Wesseling - Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Metronom in Wesseling um 2,50 € pro Monat (20 Musikschüler im Jahr 2010) - Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung an Wesselinger Schulen um 5,50 € pro Monat (Hinweis: Keine OGS). - Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Volkshochschule, Zweckverband Rhein-Erft um 10,00 € pro Kurs (2010 wurden keine Anträge für diese Ermäßigung gestellt). Insgesamt wurden im Vorjahr 302 Familienpässe ausgegeben und Leistungen in Höhe von 5.494 € durch den berechtigten Personkreis in Anspruch genommen. 2. Lösung Durch die im Hauptausschusses am 1.02.2011 beschlossene Änderung, dass nur noch Familien mit 3 Kindern Leistungen des Familienpasses in Anspruch nehmen können, verringert sich die Zahl der in Betracht kommenden Kinder in Wesseling von 1.622 Familien mit 3.244 Kindern auf 414 Familien mit 1.242 Kindern. Im Jahr 2011 wurden bisher 8 Familienpässe ausgestellt und 11 Kinderreisepässe aufgrund der Regelungen für diese Familienpässe gebührenfrei ausgestellt (Stand Ende Februar 2011). Auf der Grundlage der bisherigen Nutzerzahlen der Angebote ergeben sich aufgrund der Erhöhung der Kinderzahl auf von 2 auf 3 pro Familie folgende Kalkulationen: a) Im Jahr 2010 erhielten Familienpassberechtigte in 340 Fällen einen gebührenfreien Kinderausweis, für den der Bereich 50 durch interne Verrechnung einen Betrag von 4.420,00 € an das Bürgeramt (Bereich 32) erstattete. Unter der Annahme, dass wie bisher ca. 10 % der in Frage kommenden Kinder das Angebot annehmen, kann für 2011 mit ca. 120 Antragstellern gerechnet werden. Hierdurch würden Kosten in Höhe von rd. 1.500 € entstehen. b) Für den Besuch der Jugendmusikschule wurden 2010 Ermäßigungen in Höhe von 507,50 € gewährt. Im Jahr 2011 sind für die Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Kosten in Höhe von rd. 150 € zu kalkulieren. c) Im Jahr 2010 wurde eine Kostenerstattung für die Kurzbetreuung von 8 bis 13 Uhr für 11 Schüler der Goetheschule und 5 Schüler der Schillerschule gewährt. Die Kurzbetreuung von Kindern wurde im Jahr 2010 mit 566,50 € bezuschusst. Für die Kurzbetreuung im Jahr 2011 sind rd. 250 € einzuplanen. Insgesamt würden im Jahr 2011, unter Berücksichtigung der Erhöhung der Kinderzahl von 2 auf 3, bei Beibehaltung der derzeitigen Richtlinien kalkulierte Kosten in Höhe von 1.900 € entstehen. Weil der Verwaltung aufgrund der Beschlusslage lediglich 1.000 € zur Verfügung stehen, müssten die Richtlinien für den Erhalt von Leistungen des Familienpasses geändert werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Regelung hinsichtlich der gebührenfreien Ausstellung von Kinderreisepässen ab dem 2. Quartal 2011 bis auf weiteres auszusetzen. Erfahrungsgemäß werden in den Hauptreisezeiten (Schulferien) die meisten Kinderpässe beantragt. Für eine solche Regelung spricht, dass Kinderreisepässe für Urlaubsreisen benötigt werden, welche sozialschwache Familien in der Regel nicht durchführen können. Bei einem entsprechenden Beschluss wären die bisherigen Aufwendungen für den Besuch der Jugendmusikschule und die Kurzbetreuung von Kindern zu finanzieren. Es wäre sogar möglich den Kreis der Anspruchberechtigten wieder auf Familien mit 2 Kindern auszuweiten. 3. Alternativen Die freiwillige Leistung „Familienpass“ wird aufgrund der Haushaltslage der Stadt Wesseling temporär eingestellt. 4. Finanzielle Auswirkungen Sollten die bisherigen Regelungen für die Ausgabe von Familienpässen beibehalten werden, sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1.000 € im Jahr 2011 nicht ausreichend.