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Beschlussvorlage (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
08.04.11, 07:06
Beschlussvorlage (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832) Beschlussvorlage (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832) Beschlussvorlage (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 37/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.02.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 37/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 14.02.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße) die in dem als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird. Die vorbezeichnete Wegefläche wird daher gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen. Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Sachdarstellung: 1. Problem Die vorgenannte Teilfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 a und ist dort als Teil der „öffentlichen Verkehrsfläche“ festgesetzt. Für die straßenbautechnische Herstellung des Pfauenweges wurde diese Teilfläche seinerzeit nicht benötigt, so dass hier eine Grünfläche angelegt wurde. Die Eigentümerin des benachbarten Hausgrundstückes Pfauenweg 13 ist nunmehr mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, diese Teilfläche zu erwerben. Planungsrechtlich ist eine Bebauung der Teilfläche ausgeschlossen. Gegen eine Veräußerung der Fläche und ihre Einbeziehung in die private Gartenfläche ist aus Sicht der Verwaltung nichts einzuwenden. Für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke wird die Fläche nicht benötigt. 2. Lösung Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 beschlossen, die vorbezeichnete Teilwegefläche einzuziehen und die Verwaltung angewiesen, die Einziehungsabsicht öffentlich bekannt zu machen. Diese Absicht ist im städtischen Amtsblatt vom 10. November 2010 veröffentlicht. Einwendungen hierzu sind im Rahmen des Vorverfahrens nicht vorgetragen worden. Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Einnahmen aus Grundstücksverkauf.