Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
08.04.11, 07:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
37/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück
1832
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.02.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 37/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
14.02.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße) die in dem
als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den
Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird.
Die vorbezeichnete Wegefläche wird daher gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen.
Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt
zu machen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die vorgenannte Teilfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 a und ist dort als Teil der
„öffentlichen Verkehrsfläche“ festgesetzt. Für die straßenbautechnische Herstellung des Pfauenweges wurde
diese Teilfläche seinerzeit nicht benötigt, so dass hier eine Grünfläche angelegt wurde.
Die Eigentümerin des benachbarten Hausgrundstückes Pfauenweg 13 ist nunmehr mit dem Wunsch an die
Stadt herangetreten, diese Teilfläche zu erwerben. Planungsrechtlich ist eine Bebauung der Teilfläche ausgeschlossen. Gegen eine Veräußerung der Fläche und ihre Einbeziehung in die private Gartenfläche ist aus
Sicht der Verwaltung nichts einzuwenden. Für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke wird die Fläche nicht benötigt.
2. Lösung
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 beschlossen, die vorbezeichnete
Teilwegefläche einzuziehen und die Verwaltung angewiesen, die Einziehungsabsicht öffentlich bekannt zu
machen. Diese Absicht ist im städtischen Amtsblatt vom 10. November 2010 veröffentlicht. Einwendungen
hierzu sind im Rahmen des Vorverfahrens nicht vorgetragen worden. Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Einnahmen aus Grundstücksverkauf.