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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2009, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
08.04.11, 07:06
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2009, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2009, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2009, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 31/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2009, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.02.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 31/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 07.02.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2009, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2009 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 31/2011 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2009 schließt mit einem Jahresverlust von 2.945.580,32 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 2.784.400,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 von 1.974.139,67 € verbleibende Überschuss von 1.812.959,35 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2009 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2009 schließt mit einem Jahresverlust von 2.945.580,32 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 2.784.400,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 von 1.974.139,67 € konnte der Jahresverlust vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 1.812.959,35 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss für die Finanzierung der noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung sowie zur Finanzierung dringender Sanierungsmaßnahmen nach Maßgabe von Beschlüssen des Rates auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.