Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 17.05.2005
TOP
Betreff
3.
Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO
NRW bezüglich Unwetter am 25.04.2005
Vorlage: 36/2005
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzazu genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
26.04.2005 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
1. Die am 25.04.2005 durch den umfassenden Feuerwehreinsatz entstandenen Kosten für
das Leerpumpen von überfluteten Keller- und Wohnräumen werden zur Vermeidung
unbilliger Härten den betroffenen Bürgern nicht in Rechnung gestellt.
2. Im Rahmen einer einmaligen Hilfsaktion wird am 28.04.2005 eine konzentrierte
Sperrmüllabfuhr für die Geschädigten durchgeführt. Auf die Erhebung der Sperrgutgebühr
wird verzichtet:“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen