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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der Hilfe zur Erziehung gemäß § 39 Absatz 3 SGB VIII für Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
03.05.11, 06:39
Aktualisiert
18.05.11, 13:11
Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der Hilfe zur Erziehung gemäß § 39 Absatz 3 SGB VIII für Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der Hilfe zur Erziehung gemäß § 39 Absatz 3 SGB VIII für Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der Hilfe zur Erziehung gemäß § 39 Absatz 3 SGB VIII für Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 85/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der Hilfe zur Erziehung gemäß § 39 Absatz 3 SGB VIII für Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.04.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 85/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Querbach 12.04.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der Hilfe zur Erziehung gemäß § 39 Absatz 3 SGB VIII für Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) Beschlussentwurf: Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gem. § 39 Absatz 3 SGB VIII wird als Richtlinie für FBB mit Wirkung ab 01.06.2011 der in der Anlage beigefügte Leistungskatalog beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Bereich der Familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) ist in Wesseling, aber auch im Rhein-Erft-Kreis viel in Bewegung. Dies liegt daran, dass die FBB eine geeignete Krisenhilfe für Kleinkinder in Notsituationen ist und somit den steigenden Inobhutnahmezahlen und Kosten entgegen gewirkt werden kann. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Bereitschaftspflegestellen sich anderen Kommunen zur Verfügung stellten, da dort mehr Leistungen erbracht wurden als in Wesseling. Um dem entgegen zu wirken, hat sich im Rhein-Erft-Kreis ein Arbeitskreis mit dem Namen „Kinder in Pflege“ (KIP) gebildet, der verbindliche Absprachen zwischen den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises schaffen soll. Neben dem erhöhten Erziehungssatz (siehe Vorlage 84/2011) sollten auch die gewährten Beihilfen nach §39 Absatz 3 SGB VIII kreisweit einheitlich geregelt werden. 2. Lösung Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gem. § 39 Absatz 3 SGB VIII wird als Richtlinie für FBB mit Wirkung ab 01.06.2011 der in der Anlage beigefügte Leistungskatalog beschlossen. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Mit jeder Unterbringung in einer FBB spart die Stadt Wesseling pro in Anspruch genommenen Tag mindestens 100,00 Euro. Die eventuell entstehende Mehrausgabe könnte daher durch eingesparte Mittel auf dem Produktsachkonto der Inobhutnahmen gedeckt werden.