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Beschlussvorlage (Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
25.02.11, 06:51
Beschlussvorlage (Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 64/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 21.02.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 64/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 21.02.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule Beschlussentwurf: Die Stadt Wesseling unterstützt als Schulträger den Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 unter der Voraussetzung, dass die zu beantragenden Bundesmittel bewilligt werden. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Schulkonferenz der Fröbelschule hat in einer Sitzung am 01.02.2006 einstimmig beschlossen, dass die Schulleitung einen Antrag auf Umwandlung der Fröbelschule in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 an den Schulträger stellen soll. Der entsprechende Antrag der Schule mit der Konzeption des gebundenen Ganztags und eines Raumkonzepts ist in der Anlage beigefügt. 2. Lösung Für diese Umwandlung ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich. Der Verwaltungsvorstand unterstützt den Wunsch der Schule. Die Fröbelschule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt –Lernen- und hat z.Z. 87 Schüler/innen. Als erste Schule in Wesseling ist sie seit dem Schuljahr 2004/2005 Offene Ganztagsschule mit einer Gruppe von 12 Schulkindern. Das hier vorgelegte Ganztagskonzept der Schule, das Bestandteil des Schulprogramms ist, ist von der Schulkonferenz so beschlossen worden. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder in Düsseldorf werden nur 1/10 der Förderschulen im Regierungsbezirk Köln (also 4-5) Ganztagsschule werden können. Der entsprechende Erlass über das Genehmigungsverfahren für einen gebundenen Ganztag im Förderschulbereich liegt erst in Kürze vor. Der Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung der Schule in einen gebundenen Ganztag und Bewilligung von investiven Fördermitteln ist bis zum 30.04.06 an die Bezirksregierung Köln zu stellen. Die Offene Ganztagsschule wird in der Primarstufe neben dem gebundenen Ganztag zunächst parallel weiterlaufen. Vision ist, auch den offenen Ganztag der Primarstufe in den gebundenen Ganztag zu überführen. Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen für die Durchführung des Ganztagsbetriebs erhält der Schulträger nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel ähnlich wie bei der Offenen Ganztagsschule Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung“. Fördermittel werden im einzelnen gewährt für - Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 EUR, - Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 EUR, - Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 EUR für jeweils 12 Schulkinder in Förderschulen. Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für die Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorzusehen. Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls mit zusätzlicher Aussstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten dazu einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger; die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten. TUIV 08/1998 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind unter Punkt 2 beschrieben. TUIV 08/1998