Daten
Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
25.02.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
64/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
21.02.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 64/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
21.02.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Beschlussentwurf:
Die Stadt Wesseling unterstützt als Schulträger den Antrag der Fröbelschule auf Umwandlung in eine
gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 unter der Voraussetzung, dass die zu beantragenden Bundesmittel bewilligt werden.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Schulkonferenz der Fröbelschule hat in einer Sitzung am 01.02.2006 einstimmig beschlossen,
dass die Schulleitung einen Antrag auf Umwandlung der Fröbelschule in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 an den Schulträger stellen soll.
Der entsprechende Antrag der Schule mit der Konzeption des gebundenen Ganztags und eines
Raumkonzepts ist in der Anlage beigefügt.
2. Lösung
Für diese Umwandlung ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich.
Der Verwaltungsvorstand unterstützt den Wunsch der Schule.
Die Fröbelschule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt –Lernen- und hat z.Z. 87 Schüler/innen. Als erste Schule in Wesseling ist sie seit dem Schuljahr 2004/2005 Offene Ganztagsschule
mit einer Gruppe von 12 Schulkindern.
Das hier vorgelegte Ganztagskonzept der Schule, das Bestandteil des Schulprogramms ist, ist von der
Schulkonferenz so beschlossen worden.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder in Düsseldorf werden nur 1/10
der Förderschulen im Regierungsbezirk Köln (also 4-5) Ganztagsschule werden können.
Der entsprechende Erlass über das Genehmigungsverfahren für einen gebundenen Ganztag im Förderschulbereich liegt erst in Kürze vor.
Der Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung der Schule in einen gebundenen Ganztag und Bewilligung von investiven Fördermitteln ist bis zum 30.04.06 an die Bezirksregierung Köln zu stellen.
Die Offene Ganztagsschule wird in der Primarstufe neben dem gebundenen Ganztag zunächst parallel
weiterlaufen. Vision ist, auch den offenen Ganztag der Primarstufe in den gebundenen Ganztag zu
überführen.
Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen für die Durchführung des Ganztagsbetriebs erhält der
Schulträger nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel ähnlich wie bei der Offenen Ganztagsschule
Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung“.
Fördermittel werden im einzelnen gewährt für
- Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern
sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an
Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 EUR,
- Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 EUR,
- Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 EUR
für jeweils 12 Schulkinder in Förderschulen.
Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel
einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen.
Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für die Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und
Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorzusehen.
Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls
mit zusätzlicher Aussstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden
Ausstattung zur Verfügung gestellt werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu
ermöglichen. Die Räumlichkeiten dazu einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung
sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger; die Erziehungsberechtigten tragen in der
Regel die Kosten für die Mahlzeiten.
TUIV 08/1998
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind unter Punkt 2 beschrieben.
TUIV 08/1998