Daten
Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
29.06.11, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
171/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2009
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.06.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 171/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
16.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters
der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2009
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling
GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung
-
den Jahresabschluss 2009 in der vorgelegten Form festzustellen,
-
entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu beschließen,
-
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu erteilen.
Sachdarstellung:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH – Ausübung des Stimmrechtes des
Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2009
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH hat, wie durch § 15 des Gesellschaftsvertrages gefordert, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und dem vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Saarbrücken, vorgelegt.
Nach Eingang des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss
zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers der Stadt als Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses und gleichzeitig dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Prüfung
vorgelegt.
Herrn Bürgermeister Ditgens als dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung und den Fraktionen liegen jeweils der vollständige Bericht der Abschlussprüfer sowie der Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht – jeweils zum 31.12.2009 – vor.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Schlusserklärung und den – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk wie folgt abgegeben:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Firma Stadtwerke Wesseling GmbH für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Bericht des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung, der der Gesellschafterversammlung vorzulegen ist, ist anliegend abgedruckt.
Der Aufsichtsrat hat danach aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt und den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss gebilligt.
a) Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist es nach § 13 des Gesellschaftsvertrages nunmehr,
-
den Jahresabschluss festzustellen,
über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen und
über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu entscheiden.
b) Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss
2009 wie vorgelegt festzustellen.
Die Bilanz der Stadtwerke Wesseling GmbH zum 31.12.2009 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von
524.568,25 € (Vorjahr 488.314,88 €) aus.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2009 genehmigt und sich dem Vorschlag der Geschäftführung
angeschlossen, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
-
Ausschüttung an die Stadt Wesseling
Einstellung in die Gewinnrücklage
498.960,51 €
25.607,74 €
Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen, Geschäftsführung und Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2009 zu erteilen.
Die Verwaltung schließt sich diesen Vorschlägen an.
Nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Vertreter der Stadt als Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung zur Ausübung des Stimmrechtes eines vorherigen Beschlusses des Rates der Stadt.
Der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussentwurf ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen.