Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 01.02.2005
TOP
Betreff
5.6.
Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau
Vorlage: 103/2004
Beschluss:
„1.
In der Eifelstraße wird hinter der Einmündung „Frohbenden“ beidseitig VZ 267
StVO aufgestellt. Gleichzeitig wird sowohl der bestehende Radweg als auch die
Teileinbahnstraßenregelung aufgehoben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine
entsprechende Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, am Einmündungsbereich Hauptstraße/Im Hirnfeld
und Hauptstraße/Südstraße vor und nach Öffnung der Eifelstraße eine
Verkehrszählung durchzuführen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in
welchem Maße eine nicht gewollte Verkehrsverlagerung in die Straßen „Im Hirnfeld“
und „Südstraße“ erfolgt. Hierüber ist dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat
der Gemeinde Kreuzau ein Bericht und erforderlichenfalls ein Beschlussvorschlag
über evtl. zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen an Einmündungsbereichen
„Eifelstraße/Im Hirnfeld“ und „Eifelstraße/Südstraße“ vorzulegen.“
Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 2 dagegen, 3 Enthaltungen