Daten
Kommune
Wesseling
Größe
61 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.02.11, 06:38
Aktualisiert
15.02.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Kooperationsvereinbarung
zwischen der Stadt Wesseling, vertreten durch den Bürgermeister, Alfons-MüllerPlatz, 50389 Wesseling, nachfolgend Stadt genannt,
dem Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) Wesseling, vertreten durch Guido
Plötzke, nachfolgend CVJM genannt.
und
der evangelischen Kirchengemeinde Wesseling, vertreten durch den Vorsitzenden
des Presbyteriums
Präambel
Der CVJM leistet in Wesseling einen Beitrag zur offenen Jugendarbeit. Er ist
anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII. Regelmäßig wird Wesselinger
Kindern und Jugendlichen in den Räumlichkeiten der Apostelkirche eine warme
Mahlzeit angeboten, Hausaufgabenbetreuung organisiert und eine Freizeitgestaltung vorgehalten. Die Angebote sind niederschwellig und können ohne
Einschränkung von allen Kindern genutzt werden. Mit dieser Vereinbarung erkennt
die Stadt Wesseling die gute und notwendige Arbeit die dort geleistet wird an und
möchte diese als festen Bestandteil im Stadtgebiet etablieren.
§1
Beginn und Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung beginnt am 01. Januar 2011 für ein Jahr und verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6
Monaten vor Ablauf von einem der Kooperationspartner gekündigt wird.
§2
Übernahme von Personal- und Sachkosten
Der CVJM hält regelmäßig außerhalb der Schulferien an fünf Tagen in der Woche
von 12:30 – 17:00 Uhr ein Angebot mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und
einer offenen Tür vor. Die Stadt Wesseling erstattet dem CVJM dafür
Aufwendungen für Personal- und Sachkosten in Höhe von 21.100,00 Euro jährlich.
§3
Kostenlose Bereitstellung der Räumlichkeiten
Die Kirchengemeinde überlässt dem CVJM die Räumlichkeiten in der Apostelkirche
unentgeltlich. Die Räume im Begegnungszentrum an der Apostelkirche können
ebenfalls, nach Absprache, unentgeltlich genutzt werden, soweit keine anderen
Termine dagegen sprechen. Mietkosten entstehen nicht. Auch die Unterhaltskosten
der Räumlichkeiten werden durch die Kirchengemeinde getragen und nicht in
Rechnung gestellt.
§4
Betreuung von Kindern
Der CVJM verpflichtet sich im Gegenzug, das Angebot für 10 vom ASD benannte
Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Benennung erfolgt im Einvernehmen mit dem
CVJM. Gleichzeitig wird ein regelmäßiger Austausch zwischen einer Fachkraft des
ASD und des CVJM diesbezüglich vereinbart.
§5
Sonstige Vereinbarungen
Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die
Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Wenn eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, wird sie im
Sinne der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere
Bestimmung einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien ersetzt. Für alle
Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird das Amtsgericht Brühl als
Gerichtsstand vereinbart.
Wesseling,
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Bürgermeister
Verwaltungsdirektorin
Wesseling,
Christlicher Verein Junger Menschen
Vorsitzender
Wesseling,
evangelische Kirchengemeinde
Vorsitzender
Ausfertigungen:
CVJM,
Kirchengemeinde,
Stadt Wesseling.
Presbyter