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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 35/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
61 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.02.11, 06:38
Aktualisiert
15.02.11, 06:38
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 35/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 35/2011)

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Inhalt der Datei

Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wesseling, vertreten durch den Bürgermeister, Alfons-MüllerPlatz, 50389 Wesseling, nachfolgend Stadt genannt, dem Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) Wesseling, vertreten durch Guido Plötzke, nachfolgend CVJM genannt. und der evangelischen Kirchengemeinde Wesseling, vertreten durch den Vorsitzenden des Presbyteriums Präambel Der CVJM leistet in Wesseling einen Beitrag zur offenen Jugendarbeit. Er ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII. Regelmäßig wird Wesselinger Kindern und Jugendlichen in den Räumlichkeiten der Apostelkirche eine warme Mahlzeit angeboten, Hausaufgabenbetreuung organisiert und eine Freizeitgestaltung vorgehalten. Die Angebote sind niederschwellig und können ohne Einschränkung von allen Kindern genutzt werden. Mit dieser Vereinbarung erkennt die Stadt Wesseling die gute und notwendige Arbeit die dort geleistet wird an und möchte diese als festen Bestandteil im Stadtgebiet etablieren. §1 Beginn und Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung beginnt am 01. Januar 2011 für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf von einem der Kooperationspartner gekündigt wird. §2 Übernahme von Personal- und Sachkosten Der CVJM hält regelmäßig außerhalb der Schulferien an fünf Tagen in der Woche von 12:30 – 17:00 Uhr ein Angebot mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und einer offenen Tür vor. Die Stadt Wesseling erstattet dem CVJM dafür Aufwendungen für Personal- und Sachkosten in Höhe von 21.100,00 Euro jährlich. §3 Kostenlose Bereitstellung der Räumlichkeiten Die Kirchengemeinde überlässt dem CVJM die Räumlichkeiten in der Apostelkirche unentgeltlich. Die Räume im Begegnungszentrum an der Apostelkirche können ebenfalls, nach Absprache, unentgeltlich genutzt werden, soweit keine anderen Termine dagegen sprechen. Mietkosten entstehen nicht. Auch die Unterhaltskosten der Räumlichkeiten werden durch die Kirchengemeinde getragen und nicht in Rechnung gestellt. §4 Betreuung von Kindern Der CVJM verpflichtet sich im Gegenzug, das Angebot für 10 vom ASD benannte Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Benennung erfolgt im Einvernehmen mit dem CVJM. Gleichzeitig wird ein regelmäßiger Austausch zwischen einer Fachkraft des ASD und des CVJM diesbezüglich vereinbart. §5 Sonstige Vereinbarungen Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, wird sie im Sinne der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien ersetzt. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird das Amtsgericht Brühl als Gerichtsstand vereinbart. Wesseling, Der Bürgermeister Im Auftrag Bürgermeister Verwaltungsdirektorin Wesseling, Christlicher Verein Junger Menschen Vorsitzender Wesseling, evangelische Kirchengemeinde Vorsitzender Ausfertigungen: CVJM, Kirchengemeinde, Stadt Wesseling. Presbyter