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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-151/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-151/2014)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Vierunddreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg vom xx.xx.2014 Aufgrund des § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) , der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgende Vierunddreißigste Änderungssatzung erlassen: Artikel I § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte a) für abgeschlossene Wohnungen auf 6,60 € pro Quadratmeter und Monat und b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 201,00 € je Person und Monat festgesetzt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.