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Beschlussvorlage (Abwasserreinigungsanlage Rodderweg/Einlaufgebäude hier: Fassadensanierung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
13.07.2011
Erstellt
28.06.11, 06:33
Aktualisiert
08.07.11, 06:42
Beschlussvorlage (Abwasserreinigungsanlage Rodderweg/Einlaufgebäude
hier: Fassadensanierung) Beschlussvorlage (Abwasserreinigungsanlage Rodderweg/Einlaufgebäude
hier: Fassadensanierung) Beschlussvorlage (Abwasserreinigungsanlage Rodderweg/Einlaufgebäude
hier: Fassadensanierung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 134/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Abwasserreinigungsanlage Rodderweg/Einlaufgebäude hier: Fassadensanierung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - 16.06.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 134/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Geyer-Hehl 16.06.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Abwasserreinigungsanlage Rodderweg/Einlaufgebäude hier: Fassadensanierung Beschlussentwurf: Die Fassade des Einlaufgebäudes der Abwasserreinigungsanlage Rodderweg wird saniert. Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Im Zuge der Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Rodderweg in 1980/81 wurde der Einlaufbereich, bestehend aus Rechenanlage und Sandfang, mit einer sogenannten Einlaufhalle umbaut. Die Fassadenplatten der Einlaufhalle sind in einem schlechten Zustand, so dass Reparaturen unwirtschaftlich geworden sind. Die Fassadenplatten sind asbesthaltig. 2. Lösung Die gesamte asbesthaltige Fassadenverkleidung wird entsprechend der „Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519“ fachgerecht abgebaut und entsorgt. Eine neue Wandverkleidung wird auf die bauseits vorhandene noch intakte Unterkonstruktion montiert. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. Bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist die „Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519“ anzuwenden. Daher werden einzelne kleinere Sanierungsmaßnahmen auf Dauer teurer als eine komplette Sanierung mit ordnungsgemäßer Entsorgung der Asbestzementplatten. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Sanierung der Fassadenverkleidung des Einlaufgebäudes auf der Abwasserreinigungsanlage Rodderweg sind Mittel in Höhe von 50.000 € erforderlich. Mittel für die Sanierung sind im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling vorhanden.