Daten
Kommune
Wesseling
Größe
306 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 06:33
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
121/2011
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kosten des Winterdienstes im Jahre 2010 und im ersten Halbjahr 2011
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 121/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Esser
06.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
Kosten des Winterdienstes im Jahre 2010 und im ersten Halbjahr 2011
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem:
1.1 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
Die Wintermonate zu Beginn und zum Ende des vergangenen Jahres 2010 haben enorme
Aufwendungen für den Winterdienst erfordert. Die Winterdienstkosten des Jahres 2010
belaufen sich auf 305.000 € und fallen somit rund 160.000 € höher aus als im Jahr 2009.
Die Entgeltkalkulation für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Haushaltsjahr 2010 hatte einen solchen Winterdienst nicht erwarten können. Zum Zeitpunkt der
Kalkulation für das Haushaltsjahr 2011 war jedoch bereits erkennbar, dass die erheblichen Aufwendungen für den Winterdienst in den ersten Monaten des Jahres 2010 zu einer Unterdeckung führen würden. In der Kalkulation für 2011 wurde deshalb vorsichtshalber ein Betrag von 28.000 € zum Ausgleich der erwarteten Unterdeckung des Jahres
2010 eingerechnet.
Durch den auch in den letzten beiden Monaten des Jahres 2010 extremen Winter sind die
Aufwendungen zusätzlich gestiegen, so dass sich im Jahresergebnis 2010 eine Unterdeckung in Höhe von rund 78.300 € ergeben hat.
1.2 Durchführung des Winterdienstes
Die Einsatzplanung und die Durchführung des letztjährigen Winterdiensteinsatzes waren
nicht in allen Bereichen optimal. Während der Einsatz des städtischen Betriebshofes reibungslos funktioniert hat, waren bei der Durchführung der Fahrbahnstreuung und –
räumung durch das beauftragte Unternehmen Mängel zu beklagen. Die Abläufe waren
nicht optimal aufeinander abgestimmt und somit kritikwürdig.
2. Lösung:
2.1 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
Bereits mit der Einbringung des Wirtschaftsplanes 2011 wurde nach den Erfahrungen aus
dem Winter 2009/2010 dem Rat eine Änderung bei der Ausgestaltung der Straßenreinigungsentgelte vorgeschlagen, um den Schwankungen des Aufwandes für den Winterdienst Rechnung tragen zu können. Im Gegensatz zu den Einheitsentgelten der Vorjahre,
die von 2003 bis 2009 konstant waren, da die Stadt immer in vollem Maße als Ausfallbürge für Unterdeckungen auftreten konnte, wurde daraufhin das Straßenreinigungsentgelt
gesplittet, und zwar erstmalig für das Jahr 2011.
Der dazu vom Rat gefasste Beschluss trägt der Tatsache Rechnung, dass die zu kalkulierenden Straßenreinigungskosten im Laufe eines Jahres relativ konstant sind, während die
Winterdienstkosten jährlich erheblich schwanken. Betrug das Entgelt für Nebenstraßen
in 2010 noch einheitlich 1,24 € je Frontmeter und Jahr, wurde für 2011 ein Entgelt von
0,66 € je Frontmeter und Jahr für die Straßenreinigung und für den Winterdienst ein
Entgelt in Höhe von 0,78 € je Frontmeter und Jahr festgesetzt (gesamt 1,44 €). In gleicher Weise haben sich die Entgelte für die Hauptstraßen und die Fußgängerzone verändert.
Es ist zu erwarten, dass das das Entgelt für die Straßenreinigung relativ konstant bleibt
oder der Kostenentwicklung folgend nur geringfügig steigen wird. Das Entgelt für den
Winterdienst wird dagegen Schwankungen unterliegen, denn es muss kontinuierlich der
vom jeweiligen Winter abhängigen Kostenentwicklung angepasst werden.
Die Nachkalkulation, die den höheren Aufwand in den strengen Wintermonaten in 2010
und damit die deutliche Unterdeckung von 78.300,00 € einbezieht, führt bereits zum
jetzigen Zeitpunkt zu der Erkenntnis, dass die Entgelte für den Winterdienst zum
01.01.2012 angehoben werden müssen. Die folgende Tabelle vermittelt Näheres:
Entgelt 2010
Reinigung/
Winterdienst
Reinigung
Entgelte 2011
Winterdienst
gesamt
2012 vorl. Planung. incl.
Ausgleich Unterdeckung
2010
ReiniWintergung
dienst
gesamt
Entgelterhöhung
Euro
Nebenstraßen
Hauptstraßen
Fußg.Zone
1,24
0,66
0,78
1,44
0,71
0,83
1,54
0,10
1,93
0,66
1,67
2,33
0,71
1,79
2,50
0,17
20,94
21,78
0,73
22,51
23,37
0,78
24,15
1,00
Die entsprechende Kalkulation und Vorlage für die Entgelte 2012 wird dem Ausschuss
und dem Rat rechtzeitig in der zweiten Jahreshälfte zur Beratung und Beschlussfassung
zugehen.
2.2 Durchführung des Winterdienstes
Die Wetterverhältnisse in den letzten Wintern waren für die Straßenbaulastträger
schwierig; in der regionalen wie überregionalen Presse waren zahlreiche Berichte über
die schwierigen Straßenverhältnisse und die Versuche, ihnen Herr zu werden, zu lesen.
Dennoch hat die Betriebsleitung den Winterdiensteinsatz der letzten beiden Monate des
Jahres 2010 zum Anlass genommen, mit dem örtlichen Auftragnehmer Gespräche darüber zu führen, wie die erforderlichen Winterdiensteinsätze optimiert werden können.
Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, dass Abläufe im Winterdiensteinsatz verbesserungsfähig sind:
Das Unternehmen hat zugesagt, die Möglichkeit von GPS-Aufzeichnungen für Einsätze
im Winterdienst zu prüfen und möglichst im kommenden Winter bereits durchzuführen. Hierdurch wird der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu führende Nachweis vereinfacht. Darüber hinaus wird allerdings auch der Nachweis gegenüber Bürgern erleichtert, die entgegen den Einsatznachweisen behaupten, es habe kein Winterdiensteinsatz stattgefunden.
Die Betriebsleitung hat dem Unternehmen den Zugriff auf digitalisierte Daten des
Stadtgebietes der Stadt Wesseling ermöglicht, durch die das Unternehmen nunmehr
in der Lage ist, die Einsatzpläne und insbesondere Fahrrouten der jeweiligen Einsatzbereiche zu optimieren. Es bestand eindeutig Handlungsbedarf in der Routendarstellung für die jeweiligen Einsatzfahrer.
Beispiel:
Die den jeweiligen Straßenverhältnissen angepassten Einsatzmöglichkeiten, wie das
Streuen von auftauenden Stoffen, das Streuen von abstumpfenden Stoffen, das Räumen von Schnee oder eine denkbare Kombination aus Streuen und Räumen, wurden
eingehend besprochen und sollen zukünftig im jeweiligen Einsatzfall optimiert ablaufen. Die Kontrollen durch die Entsorgungsbetriebe Wesseling werden verstärkt.
Zudem hat das Unternehmen zugesagt, Anstrengungen dahingehend zu unternehmen,
ausreichende Lagermöglichkeiten für auftauende Stoffe zu schaffen.
3. Alternativen
Alternativen werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die von den Entsorgungsbetrieben durchzuführende städtische Straßenreinigung ist eine
sogenannte kostendeckende Einrichtung – ohne Gewinnerzielungsabsicht –, so dass die in
einem kalkulierten Zeitraum anfallenden Kosten gemäß den gesetzlichen Regelungen
grundsätzlich innerhalb dieses Zeitraumes mittels Kostenträgerrechnung durch Entgelte
finanziert werden müssen. Kostenträger im Sinne der derzeitigen Satzungsregelungen für
die Straßenreinigung incl. Winterdienst sind die Frontmeter der jeweils zu veranlagenden Grundstücke. Über- und Unterdeckungen müssen entweder durch Rücklagen oder
spätestens im zweiten Jahr nach dem Veranlagungsjahr durch Gebühren/Entgeltanpassungen ausgeglichen werden.
Daraus folgt, dass bei der Entgeltberechnung für das Jahr 2012 die Unterdeckung des
Jahres 2010 berücksichtigt werden muss.