Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Sportausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 17.11.2004
TOP
Betreff
6.
Verwendung der Sportpauschale
Vorlage: 85/2004
Beschluss:
„In den Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 21.07.2004
beschlossenen Fassung werden unter Ziffer 8 nach „Derselbe Verein“ die Worte „oder dieselbe
Unterabteilung eines Vereins“ eingefügt.
Dem Antrag des BillardClubs Winden auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 750 EURO
zur Herrichtung eines Billards aus Mitteln der Sportpauschale wird entsprochen.
Der TV Germania Obermaubach und der TSV Stockheim sind aufzufordern, bis zum 22.11.2004
jeweils zwei Kostenvoranschläge und einen Finanzierungsplan der beabsichtigten Maßnahme
einzureichen. Sollte eine Beratung in den Fraktionen möglich sein, werden die Angelegenheiten
ebenfalls in der Sitzung des Hauptausschusses behandelt. Ansonsten erfolgt eine Vorlage für den
nächsten Sportausschuss.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen