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Beschlusstext (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Verwendung der Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Sportausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 17.11.2004 TOP Betreff 6. Verwendung der Sportpauschale Vorlage: 85/2004 Beschluss: „In den Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 21.07.2004 beschlossenen Fassung werden unter Ziffer 8 nach „Derselbe Verein“ die Worte „oder dieselbe Unterabteilung eines Vereins“ eingefügt. Dem Antrag des BillardClubs Winden auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 750 EURO zur Herrichtung eines Billards aus Mitteln der Sportpauschale wird entsprochen. Der TV Germania Obermaubach und der TSV Stockheim sind aufzufordern, bis zum 22.11.2004 jeweils zwei Kostenvoranschläge und einen Finanzierungsplan der beabsichtigten Maßnahme einzureichen. Sollte eine Beratung in den Fraktionen möglich sein, werden die Angelegenheiten ebenfalls in der Sitzung des Hauptausschusses behandelt. Ansonsten erfolgt eine Vorlage für den nächsten Sportausschuss.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen