Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
157/2006
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
24. November 2009
Bäume an den Garagen am Bouleplatz an der Waldstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
16.03.2006
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
23.11.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Über diesen Baumbestand bestehend aus zwei Birken und einer Linde, war in der Sitzung am 16.03.06
beraten worden. Eine Fällung der Bäume wurde damals abgelehnt.
Die Anlieger hatten die Fällung der drei Bäume beantragt, weil durch deren Laubfall usw. höhere
Wartungskosten und ein größerer Reinigungsaufwand an den Garagen entstehen, um Schäden zu
verhindern.
Inzwischen haben sich die Anlieger erneut an den Bürgermeister gewandt und ihr Unverständnis über die
zurückliegende Entscheidung unter Hinweis auf die sich abzeichnenden baulichen Schäden und den
erheblichen Reinigungsaufwand vorgetragen.
Eine darauf hin erfolgte Prüfung der rechtlichen Situation hat folgendes ergeben: die Gemeinde ist nicht
verpflichtet, die Bäume zu fällen oder herunterzuschneiden. Allenfalls kann der Gemeinde Leopoldshöhe
auferlegt werden, einen Teil der Kosten für die Reinigungsarbeiten zu tragen, sofern der Laubfall nicht im
Rahmen der ortsüblichen Belastung liegt. Im Übrigen haftet die Gemeinde für die Gebäudeschäden.
Die Verwaltung strebt deshalb eine Befreiung gemäß § 6 Abs. 2 der Baumschutzsatzung für die Bäume mit
Ersatzpflanzungen an, um eine besondere Härte für die Nachbarn und Kosten für Reinigungsleistungen zu
vermeiden. Für die Ersatzpflanzungen nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung sollen die Antragsteller
aufkommen. Dabei soll der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss erteilt eine Befreiung entsprechend § 6 Abs. 2 der Baumschutzsatzung für die drei Bäume
an den Garagen, damit die Bäume gefällt werden können. Die Antragsteller kommen für die
Ersatzpflanzungen entsprechend den Vorschriften der Baumschutzsatzung und des Nachbarrechtsgesetzes
NRW auf.
-2-
Schemmel