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Beschlussvorlage (Bäume an den Garagen am Bouleplatz an der Waldstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Bäume an den Garagen am Bouleplatz an der Waldstraße) Beschlussvorlage (Bäume an den Garagen am Bouleplatz an der Waldstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 157/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 24. November 2009 Bäume an den Garagen am Bouleplatz an der Waldstraße Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 16.03.2006 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 23.11.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Über diesen Baumbestand bestehend aus zwei Birken und einer Linde, war in der Sitzung am 16.03.06 beraten worden. Eine Fällung der Bäume wurde damals abgelehnt. Die Anlieger hatten die Fällung der drei Bäume beantragt, weil durch deren Laubfall usw. höhere Wartungskosten und ein größerer Reinigungsaufwand an den Garagen entstehen, um Schäden zu verhindern. Inzwischen haben sich die Anlieger erneut an den Bürgermeister gewandt und ihr Unverständnis über die zurückliegende Entscheidung unter Hinweis auf die sich abzeichnenden baulichen Schäden und den erheblichen Reinigungsaufwand vorgetragen. Eine darauf hin erfolgte Prüfung der rechtlichen Situation hat folgendes ergeben: die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Bäume zu fällen oder herunterzuschneiden. Allenfalls kann der Gemeinde Leopoldshöhe auferlegt werden, einen Teil der Kosten für die Reinigungsarbeiten zu tragen, sofern der Laubfall nicht im Rahmen der ortsüblichen Belastung liegt. Im Übrigen haftet die Gemeinde für die Gebäudeschäden. Die Verwaltung strebt deshalb eine Befreiung gemäß § 6 Abs. 2 der Baumschutzsatzung für die Bäume mit Ersatzpflanzungen an, um eine besondere Härte für die Nachbarn und Kosten für Reinigungsleistungen zu vermeiden. Für die Ersatzpflanzungen nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung sollen die Antragsteller aufkommen. Dabei soll der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss erteilt eine Befreiung entsprechend § 6 Abs. 2 der Baumschutzsatzung für die drei Bäume an den Garagen, damit die Bäume gefällt werden können. Die Antragsteller kommen für die Ersatzpflanzungen entsprechend den Vorschriften der Baumschutzsatzung und des Nachbarrechtsgesetzes NRW auf. -2- Schemmel