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Beschlusstext (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 14.12.2004 TOP Betreff 5.18. 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 79/2004 Beschluss: „1.) Die Aufstellung der 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. 2.) Die Änderung beinhaltet den Wegfall der bisherigen Spielplatzflächen und die Ausweisung überbaubarer Flächen zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern entsprechend den vorliegenden Planentwürfen und den hierin enthaltenen Festsetzungen. 3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen