Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 30.11.2004
TOP
Betreff
19.3.
Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 77/2004
Beschluss:
„Die
Aufstellung
des
Bebauungsplanes
Nr.
E
22,
Ortsteil
Kreuzau,
„Friedenau/Nordstraße “ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 681 und 682.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten zu lassen,
wobei insbesondere folgende maximalen Firsthöhen auf jeden Fall einzuhalten sind:
Für die vorgesehene eingeschossige Bebauung max. FH: 9,00 m.
Für die vorgesehene zweigeschossige Bebauung max. FH: 12,00 m“.
Beratungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen