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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.11.2004 TOP Betreff 19.3. Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 77/2004 Beschluss: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße “ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 681 und 682. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten zu lassen, wobei insbesondere folgende maximalen Firsthöhen auf jeden Fall einzuhalten sind: Für die vorgesehene eingeschossige Bebauung max. FH: 9,00 m. Für die vorgesehene zweigeschossige Bebauung max. FH: 12,00 m“. Beratungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen