Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 30.11.2004
TOP
Betreff
19.2.
11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E
6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und
„Heribertstraße“;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 79/2004
Beschluss:
„1.) Die Aufstellung der 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen
Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB.
2.) Die Änderung beinhaltet den Wegfall der bisherigen Spielplatzflächen und die
Ausweisung überbaubarer Flächen zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern
entsprechend den vorliegenden Planentwürfen und den hierin enthaltenen
Festsetzungen.
3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke auf dem freien Markt zum Verkauf
anzubieten.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen