Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 30.11.2004
TOP
Betreff
19.1.
10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E
6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 78/2004
Beschluss:
„Die Aufstellung der 10. Änderung (vereinfachten Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum
Duffesbach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB.
Die Änderung beinhaltet die Neufestlegung der überbaubaren Flächen. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen