Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
14.12.2011
Erstellt
20.10.11, 04:04
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungen
Kreis Euskirchen
Stand 20.09.2011
Wohnen
Euskirchener
Gemeinnützige
Baugesellschaft mbH
(EUGEBAU)
Anteil: 41,37 %
Wohnungswirtschaftliche
Treuhand RheinlandWestfalen GmbH
(WRT)
Anteil: 0,28 %
Verkehr
Zweckverband
Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (ZV VRS)
Verkehrsverbund
Rhein-Sieg GmbH
(VRS GmbH)
Anteil: 100 %
Zweckverband
Nahverkehr
Rheinland
(ZV NVR)
Anteil: 50 %
Versorgung
Verband der kommunalen
RWE-Aktionäre GmbH
(VkA)
Anteil: 0,85%
RWE AG
Anteil: 0,02 %
RWE Deutschland AG
Anteil: 100%
Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH (enb)
Anteile:
Kreis/RWE jew. 50%
Nahverkehr
Rheinland
GmbH
(NVR GmbH)
Anteil 100 %
Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG (ene)
Komplementärin: enb
Kommanditisten:
Kreis/RWE jew. 50%
Regionalverkehr Köln
GmbH (RVK)
Anteil: 12,5%
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden
GmbH
(KEV)
Anteile: ene
95%
Kreis/RWE
jew. 2,5%
Regio-Bus-Rheinland
GmbH (RBR)
Anteil: 100%
Verkehrsgesellschaft
Bergisches Land
mbH (VBL)
Anteil: 25%
Holzenergie
Nettersheim
GmbH
(HEnNe)
Anteil: 15%
KEV Energie GmbH
Anteile: ene95 %
Kreis/RWE jew. 2,5
%
KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB)
Anteil: 51 %
Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
Komplementärin: KEVER PBB
Kommanditisten:
KEV Energie GmbH 51 %
Stadt Mechernich 49 %
Gemeinschaftskraftwerk
Steinkohle Hamm
GmbH & Co. KG
Komplementärin:
Steinkohledoppelblock
VerwaltungsGmbH
Kommanditisten: u.a.
ene mit 0,33 %
Quantum GmbH
Anteil ene: 2 %
strasserauf GmbH
Anteil ene: 10 %
eegon- Eifel
Energiegenossenschaft
eG
(eegon)
Anteil ene: 500 €
GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs
GmbH
Anteil ene: 1,73 %
Struktur- und
Wirtschaftsförderung,
Arbeit
Zweckverband
Berufsbildungszentrum
Euskirchen (ZV BZE)
Stimmenanteil: 1/3
EuRegionale 2008 Agentur
GmbH
Anteil: 6,25%
vogelsang ip gGmbH
Anteil: 28,57%
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang
mbH
Anteil: 18%
Technik Agentur
Euskirchen GmbH (TAE)
Anteile: Kreis 52% (AGIT:
7%)
Aachener Gesellschaft für
Innovation und
Technologietransfer mbH (AGIT)
Anteil: 3,93%
Technologie-Park
Herzogenrath GmbH
Anteil: 5,45%
Meß- und Prüfzentrum
Fahrzeugtechnik Alsdorf
GmbH
Anteil: 25%
EBC Eurode Business
Center GmbH & Co. KG,
Herzogenrath
Anteil: 25%
Carolus-Magnus-Centrum
für Umwelttechnologie
GmbH
Anteil: 5%
Gesundheit und
Altenpflege
Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH (KKM)
Anteil: 76,92%
Geriatrisches Zentrum
Zülpich GmbH
Anteil: 93,99 %
Schloss Schleiden
Immob.verw. GmbH
Anteil: 50%
Schloss Schleiden
Immobilen
GmbH & Co. KG
Komplementärin: s.o.
25 private Kommanditisten
Liebfrauenhof Schleiden
GmbH
Anteil: 51%
St. Antonius
Krankenhaus
Schleiden gGmbH
Anteil: 49%
Sonstige Beteiligungen
und Zweckverbände
Radio Euskirchen GmbH &
Co. KG, Anteil: 25%
Zweckverband Kommunale
Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (ZV KDVZ)
Zweckverband
Kronenburger See
Zweckverband
Naturpark Rheinland
Erftverband
Wasserverband
Eifel-Rur
Altlastensanierungs- und
Altaktie NRW (AAV)
Chemisches und
Veterinäruntersuchungsamt
Rheinland Anstalt des
öffentlichen Rechts (CVUA
Rheinland AöR)
Anteil: 5,83 %
AmbuMed- Gesellschaft
für ambulante
Dienstleistungen mbH
Anteil: 100 %
KKM Servicegesellschaft
mbH
Anteil: 100%
KKM Gebäudedienste
GmbH
Anteil: 100%
VIVANT - Ihr Pflegedienst
im Kreis Euskirchen gGmbH
Anteil: 50,9%
HIMO HandwerkerInnovationszentrum
Monschau
Betreiberges.mbH
Anteil: 3%
Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung
(DLZ) Stolberg GmbH
Anteil: 6%
Technologiezentrum
Jülich GmbH
Anteil: 13%
ESC Euro-Service-Center
Geilenkirchen GmbH
Anteil: 3%
Nordeifel Tourismus
GmbH
Anteil 68,15%
LEP-Fläche
Euskirchen/Weilerswist
AöR
Anteil: 30 %
GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG
Kommanditanteil ene:
1,73 %
Komplementärin:
GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs
GmbH
GREEN GECCO
Verwaltungs GmbH
Anteil: 49 %
GREEN GECCO GmbH & Co. KG
Kommanditistin: GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft mbH & cO. KG
(49 %) und RWE Innogy (51 %)
Komplementärin: GREEN GECCO
Verwaltungs GmbH
An Suidhe Wind Farm
Limited
Anteil: 100 %
WINKRA Süderdeich
Windparkbetriebs
GmbH
Anteil: 100 %
Seite 231
Teil F – Mitgliedschaft in Zweckverbänden
Ein Zweckverband ist – im Gegensatz zu einer Beteiligung an einer Gesellschaft in privater Rechtsform
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Zu ihm können sich Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen interkommunaler Kooperation zusammenschließen. Die Rechtsverhältnisse des
Zweckverbandes sind im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW geregelt. Mit der Gründung
des Zweckverbandes gehen die ihm zur Erledigung gestellten Aufgaben von der Gemeinde auf den
Zweckverband über. Mit der Reform der Kommunalverfassung 2007 hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 1
GkG NW klargestellt, dass Zweckverbände auch mehrere Aufgaben wahrnehmen können. Der Zweckverband hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Befugnis, im eigenen Namen hoheitlich zu
handeln. Hierfür steht ihm die Dienstherreneigenschaft zu.
Darüber hinaus existieren besondere durch Gesetz installierte Zweckverbände wie z.B. Erftverband und
Wasserverband Eifel-Rur.
Für die Mitgliedschaft in Zweckverbänden besteht keine Berichtspflicht im Rahmen dieses Berichtes. Es
handelt sich hier aber ebenfalls um verselbständigte Bereiche, die Aufgaben des Kreises wahrnehmen
und denen aus Sicht des Kreises Euskirchen eine ähnliche Bedeutung wie den Beteiligungen zukommt.
Seite 232
1. Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Berufsbildungszentrum Euskirchen
In den Erken 7
53881 Euskirchen-Euenheim
Leiter des BZE: Gerd Pauls
Internet: http://www.bze-euskirchen.de/
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Aufgabe des Zweckverbands ist die Unterhaltung und der Betrieb eines Berufsbildungszentrums. Das
Berufsbildungszentrum führt berufsbildende, berufsfördernde und berufsbegleitende Maßnahmen folgender Art durch:
a) überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Bereich der Industrie und des Handwerks,
b) berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene,
c) Maßnahmen zur beruflichen Umschulung,
d) Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung,
e) sonstige der beruflichen Bildung dienende Maßnahmen.
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Mitglieder des Zweckverbands sind der Kreis Euskirchen, die Industrie- und Handelskammer zu Aachen (IHK) und die Handwerkskammer Aachen (HWK).
C) Stammkapital und Anteile
Das Stammkapital beträgt 825.225,10 € und entfällt zu gleichen Teilen auf die Verbandsmitglieder.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Der Verband ist gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes; das gilt auch für den Fall
ihres Ausscheidens.
Der Finanzbedarf wird vorrangig durch spezielle Entgelte für die durchgeführten Bildungsmaßnahmen
gedeckt. Soweit diese nicht ausreichen, erhebt der Zweckverband eine Umlage, von der auf den Kreis
Euskirchen zwei Drittel, auf die IHK und die HWK jeweils ein Sechstel entfallen.
E) Zusammensetzung der Organe
Organe
a) Verbandsversammlung (18 Mitglieder, davon je 6 Kreis Euskirchen/IHK/HWK)
b) Verbandsausschuss (9 Mitglieder, davon je 3 Kreis Euskirchen/IHK/HWK)
c) Verbandsvorsteher
d) Daneben besteht ein Rechnungsprüfungsausschuss.
a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung
Mitglieder
1. AV Manfred Poth
2. Günter Weber
3. Ruth Schmitz
4. Heinrich Hettmer
5. Gisela Neveling
6. Hans Reiff
(CDU)
(CDU)
(SPD)
(skB B 90/Grüne)
(FDP)
Stellvertreter
Iris Poth (Stabsstellenleiterin 80)
Ute Stolz
(CDU)
Bernd Kolvenbach
(CDU)
Margret Rhiem
(SPD)
Angela Kalnins
(B90/Grüne)
Rüdiger Forsbeck
(FDP)
Volker Kindler
(FDP)
bis 05.10.2010
ab 06.10.2010
b) Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss
Mitglieder
1. AV Manfred Poth
2. Günter Weber
3. Stefanie Seidler
(CDU)
(SPD)
Stellvertreter
Iris Poth (Stabsstellenleiterin 80)
Johannes Esser
(CDU)
Margret Rhiem
(SPD)
Seite 233
c) Verbandsvorsteher
Ass. Heinz Gehlen
Stellvertreter: Dr. Arend Katterbach
d) Vertreter des Kreises im Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglieder
1. Ingo Hessenius
2. Margret Rhiem
(Kreiskämmerer)
(SPD)
F) Jahresabschluss (s. nächste Seiten)
Seite 234
Stellvertreter
Günter Steffens
Hans-Erhard Schneider
(Abt. 20)
(CDU)
Seite 235
Seite 236
Seite 237
Seite 238
Seite 239
Seite 240
Seite 241
Seite 242
2. ZV Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (ZV KDVZ)
Bonnstr. 16-18
50226 Frechen
Internet: http://www.kdvz-frechen.de/
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Der Zweckverband ist Träger der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur und ist
Dienstleister für seine Verbandsmitglieder in allen Belangen technikunterstützter Informationsverarbeitung. Dem Zweckverband obliegen insbesondere folgende Aufgaben, um eine wirtschaftlichere Aufgabenerledigung beim Einsatz der Informationstechnologie bei den Verbandsmitgliedern zu erreichen, als
dies für jedes Verbandsmitglied alleine möglich ist:
1. Bereitstellung von Anwendungen und Unterstützung bei deren Nutzung auf allen vereinbarten
Rechnerebenen,
2. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung örtlicher TUIEntwicklungspläne,
3. Planung, Beschaffung, Vermittlung, Installation und Administration von IT-Komponenten,
4. Unterstützung bei der Problembehebung und künftigen Problemvermeidung durch die Nutzung
von IT-Komponenten vor Ort,
5. Bereitstellung von Rechner- und Netzkapazitäten zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit, die termingerechte Durchführung von Produktionen und die Sicherstellung des Schutzes
gespeicherter Daten vor Missbrauch und Zerstörung,
6. Schulung von Bediensteten der Verbandsmitglieder in der Handhabung eingesetzter SoftwareProdukte,
7. Prüfung der Programme im Bereich der Haushaltswirtschaft vor ihrer Anwendung gem. § 103
Abs. 1 Nr. 4 GO NRW.
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Mitglieder sind die Kreise Düren, Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis sowie 34 kreisangehörige Städte
und Gemeinden. Der Zweckverband erwartet lt. Satzung, dass die übrigen kommunalen Gebietskörperschaften der Kreise Düren, Erftkreis und Euskirchen beitreten.
nachrichtlich:
Zum 30.06.2011 wurde die Mitgliedschaft im Zweckverband durch den Kreis Düren, die Städte Düren
und Euskirchen sowie durch die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim gekündigt. Der Austritt wird
zum 31.12.2012 wirksam.
C) Stammkapital und Anteile
Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Unter Beachtung des § 18 Abs. 3 GkG NRW finden die Vorschriften über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigVO NRW) sinngemäß Anwendung.
Soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken, erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine Umlage nach § 19 GkG. Die Höhe der Umlage richtet sich zum
einen nach dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Aufwand und zum anderen nach
der Inanspruchnahme der Produkte und Leistungen durch die Verbandsmitglieder.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Verbandsversammlung (je Verbandsmitglied ein Vertreter mit einer Stimme)
b) Verwaltungsrat (Verbandsvorsteher, dessen zwei Stellvertreter sowie je fünf Hauptverwaltungsbeamte/leitende Bedienstete aus den Gebieten der Kreise Düren, Erftkreis und Euskirchen)
c) Verbandsvorsteher
Daneben besteht ein Rechnungsprüfungsausschuss. Der Zweckverband beruft einen Geschäftsführer.
a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung
Mitglied
Josef Carl Rhiem
(CDU)
Stellvertreter
Franz Cremer
(SPD)
Seite 243
b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat
Der Kreis Euskirchen wird im Verwaltungsrat durch Herrn Johannes Adams, Geschäftsbereichsleiter I,
(stellvertretender Verbandsvorsteher) vertreten.
c) Verbandsvorsteher
Herr Stommel (Bürgermeister Stadt Jülich)
Stellvertreter:
Herr Hadel (1. Beigeordneter Stadt Wesseling),
Herr Adams (Geschäftsbereichsleiter I, Kreis Euskirchen)
Geschäftsführer: Karl Heinz Wergen
F) Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor und wird
im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt.
Seite 244
3. Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg
GmbH (VRS GmbH)
Krebsgasse 5- 11
50667 Köln
Internet: http://www.vrsinfo.de/
A) Ziele der Beteiligung
Der Zweckverband VRS erfüllt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
NW (ÖPNV-Gesetz) und sonstigen Vorschriften. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung und
Fortschreibung des Verbundtarifs sowie Marktforschung und Erstellung von Marketingkonzepten. Die
VRS GmbH nimmt für den ZV VRS die diesem obliegenden Aufgaben wahr. In Abstimmung mit den
Verkehrsunternehmen nimmt sie Aufgaben als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes im
Sinne des § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes wahr. Die Erbringung von Leistungen des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein dringender öffentlicher Zweck im Sinne des § 108
Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 GO. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind an dieser Stelle beide Institutionen dargestellt.
Mit der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des ÖPNVG NRW ist die Aufgabe der konzeptionellen Planung und Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf den neu gegründeten
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) übertragen worden, dessen Mitglieder der ZV VRS
und der Aachener Verkehrsverbund sind.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„Ist die Mitgliedschaft zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich und/oder kann ggf. die Mitgliedschaft entfallen?
Ja, da es sich um einen Pflichtverband nach § 5 ÖPNVG NRW handelt. Die Mitgliedschaft kann nicht
entfallen.
Können die vom Zweckverband wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden?
Nein. Der Zweckverband bedient sich für die operative Aufgabenerfüllung der VRS GmbH. Die regelmäßige Prüfung der Wirtschafts- und Finanzplanung der GmbH wird in den Gremien der GmbH, in denen der Kreis Euskirchen vertreten ist, beraten und beschlossen. Bisher ergaben sich keine Ansatzpunkte für eine Forderung nach Wegfall oder Reduktion von Aufgaben.
Kann die Aufgabe in anderer Form (besser) wahrgenommen werden?
Nein, da die Organisationsform vorgeschrieben ist.
Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein.
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an den Zweckverband absehbar?
Im Rahmen des künftigen ÖPNV-Wettbewerbes werden sich neue Aufgaben für die VRS GmbH
ergeben, deren Umfang jedoch noch nicht abgeschätzt werden kann
Abschlussbewertung:
Die Mitgliedschaft im Zweckverband ist durch das ÖPNVG NRW vorgeschrieben. Zur Aufgabenerledigung bedient sich der Zweckverband der VRS GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, und bei deren
regelmäßigen Prüfungen sich keine Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung
und ihrer Wirtschaftlichkeit gezeigt haben.“
C) Beteiligungsverhältnisse
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg, weiterhin die Stadt
Bonn, der Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, die Stadt Monheim am Rhein, der
Oberbergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis. Jedes Verbandsmitglied
entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung.
Der Zweckverband VRS wiederum ist Alleingesellschafter der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH mit
einem Stammkapital i.H.v. 240.000 €.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Durch den Zweckverband VRS wird eine jährliche Verbandsumlage erhoben, näheres s. Teil D.2.
Seite 245
E) Zusammensetzung der Organe
1. ZV Verkehrsverbund Rhein-Sieg
a) Verbandsversammlung
b) Verbandsvorsteher
2. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
a) Gesellschafterversammlung (wird durch ZV VRS besetzt)
b) Aufsichtsrat (Kreis EU entsendet 2 von 20 Mitgliedern)
c) Beirat (Vertreter der Verkehrsunternehmen, die verbundrelevante Verkehre erbringen)
d) Geschäftsführung
1a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung des ZV VRS
Mitglieder
1. LR Günter Rosenke
2. Bernd Kolvenbach
(CDU)
Stellvertreter (gebundene Vertretung)
Achim Blindert
(GBL IV)
Hans Schmitz
(SPD)
1b) Verbandsvorsteher des ZV VRS
Landrat Rolf Menzel (Rheinisch-Bergischer Kreis)
Stellvertreter: Landrat Günter Rosenke
2a) Gesellschafterversammlung der VRS GmbH:
Besetzung durch ZV VRS
2b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat der VRS GmbH
bis 09.12.2009
Mitglied
LR Günter Rosenke
ab 27.05.2010
Mitglied
Bernd Kolvenbach
(CDU)
Stellvertreter
Bernd Kolvenbach
(CDU)
Stellvertreter
Hans Schmitz
(SPD)
Nach Ablauf der Wahlperiode 2004 - 2009 war ein neuer Aufsichtsrat zu wählen. Da sich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes aber nicht auf eine gemeinsame Wahlliste verständigen konnte,
wurde der neue Aufsichtsrat erst am 27.05.2010 gewählt. Dieser hat allerdings nur eine beratende
Funktion, so dass die Gesellschafterversammlung in der Kontroll- und Zustimmungsfunktion nicht eingeschränkt war.
2c) Vertreter des Kreises im Beirat der VRS-GmbH
Der Kreis wird im Beirat in seiner Funktion als Verkehrsunternehmen (BgA) durch Herrn Achim Blindert
(GBL IV) vertreten.
2d) Geschäftsführung der VRS-GmbH
Dr. Norbert Reinkober
Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag
F) Der Jahresabschluss 2009 des Zweckverbandes ist ab Seite 247 und der Jahresabschluss
2010 der GmbH ist ab Seite 254 dargestellt.
Der Jahresabschluss 2010 des Zweckverbandes lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor
und wird im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt.
Seite 246
Seite 247
Seite 248
Seite 249
Seite 250
Seite 251
Seite 252
Seite 253
Seite 254
Seite 255
Seite 256
Seite 257
Seite 258
Seite 259
Seite 260
4. Zweckverband Kronenburger See
Geschäftsführung: Gemeinde Dahlem
Internet: http://www.dahlem.de/kronenburgersee.php
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Aufgabe des Verbandes ist die Unterhaltung einer Stauanlage und eines Wassersammelbeckens zur
Aufstauung der Kyll oberhalb Kronenburgerhütte. Weiterhin dient der Verband der Tourismusförderung
am Kronenburger See.
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Mitglieder des Zweckverbandes Kronenburger See sind die Gemeinde Dahlem, die Verbandsgemeinde
Obere Kyll, der Kreis Euskirchen und der Landkreis Vulkaneifel.
C) Stammkapital und Anteile
Der Zweckverband hat kein Stammkapital.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Der Verband deckt seinen Finanzbedarf durch die Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern im
Verhältnis der Beteiligung der Mitglieder in der Verbandsversammlung (Anteil Kreis Euskirchen: 1/9
bzw. 11,11 %)
E) Zusammensetzung der Organe
a) Verbandsversammlung (9 Sitze, davon Gemeinde Dahlem 5, Landkreis Vulkaneifel 2, Verbandsgemeinde Obere Kyll und Kreis Euskirchen je 1 Sitz)
b) Verbandsvorsteher
a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung
Mitglieder
Stefanie Seidler
(SPD)
Stellvertreter
Johannes Mertens
(CDU)
b) Verbandsvorsteher
Reinhold Müller (Bürgermeister Gemeinde Dahlem)
F) Jahresabschluss
Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Zweckverbandes zum Kreis Euskirchen
wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet.
Seite 261
5. Zweckverband Naturpark Rheinland
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Internet: http://www.naturpark-rheinland.de/info/
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Der Verband hat die Aufgabe, im Rahmen seiner Maßnahmeplanung das Verbandsgebiet unter Wahrung der Belange von Natur und Landschaft sowie der biologischen Vielfalt für die Erholung der Bevölkerung auszubauen und zu pflegen, den umwelt- und sozialverträglichen Tourismus zu fördern und auf
eine nachhaltige Regionalentwicklung hinzuwirken. Ihm obliegen insbesondere:
a) die Betreuung des Naturparks nach § 44 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes NRW
b) die Erstellung und Fortschreibung des Maßnahmeplanes im Sinne des § 44 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW
c) die Erholungsplanung für das gesamte Verbandsgebiet - mit Ausnahme der Planung der innerörtlichen Grün- und Erholungsanlagen - auf der Grundlage des Maßnahmeplanes
d) die Koordinierung der Planung von Erholungsanlagen durch Gemeinden und sonstige Dritte im
Interesse einer einheitlichen Naturpark- und Erholungsplanung im Verbandsgebiet
e) die Maßnahmen- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung der Erholungsanlagen, die der
Verband im Einzelfall auf Dritte übertragen kann. Die Bauleitplanung der Gemeinden bleibt unberührt.
f) die Unterhaltung und der Betrieb der Tageserholungsanlagen, die der Verband auf Dritte übertragen kann
g) die Beratung und Betreuung für nicht zum Verbandsgebiet gehörende Erholungsanlagen aufgrund von besonderen Vereinbarungen
h) Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung
1. geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck
eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird
i) die Förderung eines breiten Umweltbewusstseins durch Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Mitglieder des Zweckverbandes sind der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Rhein-Sieg-Kreis,
die Stadt Bonn, die Stadt Köln und die RWE Power AG.
C) Stammkapital und Anteile
Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Der Finanzbedarf des Zweckverbandes wird gedeckt aus Zuwendungen, Spenden, sonstigen Einnahmen und Umlagen der kommunalen Mitglieder. Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern
eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken.
Die Umlage wird von den Mitgliedern nach einem prozentualen Schlüssel auf der Basis der eingebrachten Flächen und der Bevölkerungszahl erhoben. Die RWE Power AG ist von der Umlage freigestellt.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Verbandsversammlung (insg. 18 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen, je Vertreter eine Stimme)
b) Verbandsausschuss (je Mitglied 1 Vertreter mit gleichem Stimmrecht)
c) Planungsausschüsse Nord und Süd (Je ein Vertreter/Verbandsmitglied sowie die Bürgermeister der
jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden)
d) Verbandsvorsteher
a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung
Mitglieder
1. AV Manfred Poth
2. Josef Carl Rhiem
3. Heinrich Hettmer
Seite 262
(CDU)
(SPD)
Stellvertreter
Achim Blindert
Hans Peter Nussbaum
Margret Rhiem
(GBL IV)
(CDU)
(SPD)
b) Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss
Mitglieder
1. LR Günter Rosenke
2. Josef Carl Rhiem
Stellvertreter
(stv. Verbandsvorsteher)
(CDU)
Margret Rhiem
(SPD)
c) Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord
Mitglieder
1. LR Günter Rosenke
2. Josef Carl Rhiem
Stellvertreter
(stv. Verbandsvorsteher)
(CDU)
Heinrich Hettmer
(SPD)
Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd
Mitglieder
1. LR Günter Rosenke
(stv. Verbandsvorsteher)
2. Hans Peter Nussbaum
(CDU)
Stellvertreter
Andreas Schulte
(SPD)
d) Verbandsvorsteher
Landrat Werner Stump, Rhein-Erft-Kreis
Stellvertreter: LR Günter Rosenke
Geschäftsführer: Harald Sauer
F) Jahresabschluss
Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Verbandes zum Kreis Euskirchen wird auf
die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet.
Seite 263
6. Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Internet: http://www.erftverband.de
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Der Erftverband nimmt die folgende Aufgaben wahr:
1. Die Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit
dem Braunkohlenabbau:
x Regelung des Grundwasserstands
x Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Wasser
x Ausgleich nachteiliger ökologischer Veränderungen
2. Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer einschließlich Hochwasserschutz:
x Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand
x Vermeidung nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers
3. Die Abwasserbehandlung und Klärschlammbeseitigung sowie Sanierung, Instandhaltung und Betrieb von Kanalnetzen
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Einzugsgebiet der Erft und angrenzende Gebiete. Er dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder. Aus der
Systematik des § 6 des Erftverbandgesetzes (ErftVG) ergeben sich sechs Mitgliedergruppen:
x Braunkohlenbergwerk
x Elektrizitätswirtschaft
x kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden
x Kreise
x Unternehmen, sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung
x gewerbliche Unternehmen.
C) Stammkapital und Anteile
Der Erftverband besitzt kein Stammkapital.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner
Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushalts- oder Wirtschaftsführung erforderlich sind, soweit
andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Verbandes nicht ausreichen.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Delegiertenversammlung (insg. 102 Delegierte, davon 1 Kreis Euskirchen)
b) Verbandsrat (insg. 15 Mitglieder)
c) Vorstand
a) Vertreter des Kreises in der Delegiertenversammlung
Mitglieder
Urban-Josef Jülich (CDU)
Stellvertreter
Hans-Josef Nolden (CDU)
b) Vertreter des Kreises im Verbandsrat
Der Kreis Euskirchen ist im Verbandsrat nicht vertreten.
c) Vorstand
Dr.-Ing. Wulf Lindner
Ständiger Vertreter des Vorstands:
Dipl.-Ing. Norbert Engelhardt
F) Jahresabschluss
Die Jahresabschlüsse sind im Internet abrufbar.
Seite 264
7. Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Eisenbahnstraße 5
52353 Düren
Internet: http://www.wver.de
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Zu den gesetzlichen Aufgaben des WVER gehören nach der Vorgabe des Eifel-RurVG:
x der Hochwasserschutz und die Verstetigung des Wasserflusses,
x die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser sowie die
Ausnutzung der Wasserkraft,
x die Bewässerung und Entwässerung von Grundstücken,
x die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und Privatbereich,
x die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines
guten Zustandes der Gewässer.
Grundlage des verbandlichen Handelns ist dabei die Idee des „Flussgebietsmanagements”, bei der alle
wasserwirtschaftlichen Aufgaben in einer Hand gebündelt sind. Diese Vorstellung ist auch eine Leitidee
der neuen EU- Wasserrahmenrichtlinie, die sich zum Ziel gesetzt hat, europaweit einen „guten Zustand”
der Gewässer zu erreichen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt der WVER ein miteinander verbundenes Talsperrensystem sowie leistungsfähige Kläranlagen und kümmert sich um den Erhalt von Fließgewässern.
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Das Verbandgebiet des WVER umfasst das in Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Rur. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung von Heinsberg bis Hellenthal, von West nach Ost
von Aachen bis Düren. Der WVER ist als sondergesetzlicher Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Mitglieder sind:
x die Kommunen im Verbandsgebiet
x die Kreise im Verbandsgebiet
x Abwasser ableitende gewerbliche Betriebe im Verbandsgebiet
x die Trinkwasserversorger im Verbandsgebiet
C) Stammkapital und Anteile
Der WVER besitzt kein Stammkapital.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner
Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushalts- oder Wirtschaftsführung erforderlich sind, soweit
andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Verbandes nicht ausreichen.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Verbandsversammlung (insg. 99 stimmberechtigte Delegierte)
b) Verbandsrat (insg. 15 Mitglieder, von der Delegiertenversammlung gewählt)
c) Vorstand
a) und b) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung und im Verbandsrat
Der Kreis Euskirchen ist in diesen Gremien nicht vertreten.
c) Vorstand
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Firk
Ständiger Vertreter des Vorstands
Günter Schumacher
F) Jahresabschluss
Die Jahresabschlüsse sind im Internet abrufbar.
Seite 265
8. Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV)
Werksstraße 15
45527 Hattingen
Internet: http://www.aav-nrw.de/
A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands
Der AAV ist ein sondergesetzlicher Verband und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband erfüllt Aufgaben nach dem Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz (AAVGesetz), dem Landesabfallgesetz, dem Landesbodenschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das AAV-Gesetz sieht vor, dass der Verband in den folgenden Fällen zur
Gefahrenabwehr tätig werden kann:
x Maßnahmen zur Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen nach den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(BBodSchG).
x Maßnahmen zur weiter gehenden Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen, um Grundstücke für eine konkret angestrebte Nutzung aufzubereiten, soweit die Aufwendungen hierfür in einem angemessenen Verhältnis zur angestrebten Nutzung stehen.
Wie bereits in der Vergangenheit liegt die Besonderheit darin, dass der Verband nicht nur finanzielle
Mittel bereitstellt (bis zu 80 % der Sanierungskosten bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr), sondern
auch altlastenspezifisches Know-How, das er bei seinen bisher durchgeführten Projekten gesammelt
hat. Die technische und finanzielle Umsetzung der Projekte (Planung, Ausschreibung, Vergabe und
Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen) erfolgt in der Regel durch den AAV als Maßnahmenträger und
Auftraggeber, jedoch grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Kommunen, die die Projekte beim
AAV anmelden. Projektmanagement und -controlling werden stets in enger Kooperation und Abstimmung mit den kommunalen Partnern durchgeführt. In der Regel werden hierzu öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, in denen die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten geregelt sind.
B) Mitgliedschaftsverhältnisse
Als AAV- Mitglieder sind im Gesetz aufgeführt:
x Freiwillige Mitglieder: alle juristischen Personen des Privatrechts und Vereinigungen von juristischen
Personen, die sich auf Grundlage des Kooperationsvertrages zu freiwilligen Beiträgen gegenüber
dem Verband verpflichtet haben.
x Kreise und die kreisfreie Städte,
x das Land Nordrhein-Westfalen.
Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Mitglieder nach
oben genannten Kriterien sind, können die Aufnahme in den Verband beantragen. Eine Aufnahmepflicht besteht jedoch nicht. Näheres ist in der Satzung geregelt.
C) Stammkapital und Anteile
Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Der Verband erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben
x Beiträge: Sie betragen pro Einwohner des jeweiligen Mitgliedes 0,03 Euro
x Zweckgebundene Mittel: Sie sind einer zwischen dem Umweltministerium und der NRWWirtschaft abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung festgelegt sind
E) Zusammensetzung der Organe
a) Delegiertenversammlung (Zahl der Delegierten richtet sich nach Stimmenanteilen. Je volle 25.000
Euro des in der Kooperationsvereinbarung garantierten und festgelegten Mitgliedsbeitrages bzw. der
Mittel des Landes ergeben eine Stimme)
b) Vorstand (10 Mitglieder)
a) und b) Vertreter des Kreises in Vorstand und Delegiertenversammlung
Der Kreis Euskirchen ist in diesen Organen nicht vertreten.
Geschäftsführer: Gerhard Kmoch
F) Jahresabschluss
Wegen der relativ geringen Bedeutung des Verbandes für den Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung
des Jahresabschlusses verzichtet. Der Jahresbericht 2010 ist im Internet abrufbar.
Seite 266