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Info GB (Anlage zur Info GB Info 96/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
14.12.2011
Erstellt
20.10.11, 04:04
Aktualisiert
03.11.11, 04:12

Inhalt der Datei

Beteiligungen Kreis Euskirchen Stand 20.09.2011 Wohnen Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) Anteil: 41,37 % Wohnungswirtschaftliche Treuhand RheinlandWestfalen GmbH (WRT) Anteil: 0,28 % Verkehr Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) Anteil: 100 % Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) Anteil: 50 % Versorgung Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Anteil: 0,85% RWE AG Anteil: 0,02 % RWE Deutschland AG Anteil: 100% Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb) Anteile: Kreis/RWE jew. 50% Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH) Anteil 100 % Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Komplementärin: enb Kommanditisten: Kreis/RWE jew. 50% Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Anteil: 12,5% Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV) Anteile: ene 95% Kreis/RWE jew. 2,5% Regio-Bus-Rheinland GmbH (RBR) Anteil: 100% Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) Anteil: 25% Holzenergie Nettersheim GmbH (HEnNe) Anteil: 15% KEV Energie GmbH Anteile: ene95 % Kreis/RWE jew. 2,5 % KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) Anteil: 51 % Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG Komplementärin: KEVER PBB Kommanditisten: KEV Energie GmbH 51 % Stadt Mechernich 49 % Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG Komplementärin: Steinkohledoppelblock VerwaltungsGmbH Kommanditisten: u.a. ene mit 0,33 % Quantum GmbH Anteil ene: 2 % strasserauf GmbH Anteil ene: 10 % eegon- Eifel Energiegenossenschaft eG (eegon) Anteil ene: 500 € GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH Anteil ene: 1,73 % Struktur- und Wirtschaftsförderung, Arbeit Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (ZV BZE) Stimmenanteil: 1/3 EuRegionale 2008 Agentur GmbH Anteil: 6,25% vogelsang ip gGmbH Anteil: 28,57% Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Anteil: 18% Technik Agentur Euskirchen GmbH (TAE) Anteile: Kreis 52% (AGIT: 7%) Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) Anteil: 3,93% Technologie-Park Herzogenrath GmbH Anteil: 5,45% Meß- und Prüfzentrum Fahrzeugtechnik Alsdorf GmbH Anteil: 25% EBC Eurode Business Center GmbH & Co. KG, Herzogenrath Anteil: 25% Carolus-Magnus-Centrum für Umwelttechnologie GmbH Anteil: 5% Gesundheit und Altenpflege Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) Anteil: 76,92% Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Anteil: 93,99 % Schloss Schleiden Immob.verw. GmbH Anteil: 50% Schloss Schleiden Immobilen GmbH & Co. KG Komplementärin: s.o. 25 private Kommanditisten Liebfrauenhof Schleiden GmbH Anteil: 51% St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH Anteil: 49% Sonstige Beteiligungen und Zweckverbände Radio Euskirchen GmbH & Co. KG, Anteil: 25% Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (ZV KDVZ) Zweckverband Kronenburger See Zweckverband Naturpark Rheinland Erftverband Wasserverband Eifel-Rur Altlastensanierungs- und Altaktie NRW (AAV) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland Anstalt des öffentlichen Rechts (CVUA Rheinland AöR) Anteil: 5,83 % AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH Anteil: 100 % KKM Servicegesellschaft mbH Anteil: 100% KKM Gebäudedienste GmbH Anteil: 100% VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH Anteil: 50,9% HIMO HandwerkerInnovationszentrum Monschau Betreiberges.mbH Anteil: 3% Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung (DLZ) Stolberg GmbH Anteil: 6% Technologiezentrum Jülich GmbH Anteil: 13% ESC Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH Anteil: 3% Nordeifel Tourismus GmbH Anteil 68,15% LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR Anteil: 30 % GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Kommanditanteil ene: 1,73 % Komplementärin: GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH GREEN GECCO Verwaltungs GmbH Anteil: 49 % GREEN GECCO GmbH & Co. KG Kommanditistin: GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & cO. KG (49 %) und RWE Innogy (51 %) Komplementärin: GREEN GECCO Verwaltungs GmbH An Suidhe Wind Farm Limited Anteil: 100 % WINKRA Süderdeich Windparkbetriebs GmbH Anteil: 100 % Seite 231 Teil F – Mitgliedschaft in Zweckverbänden Ein Zweckverband ist – im Gegensatz zu einer Beteiligung an einer Gesellschaft in privater Rechtsform - eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Zu ihm können sich Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen interkommunaler Kooperation zusammenschließen. Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes sind im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW geregelt. Mit der Gründung des Zweckverbandes gehen die ihm zur Erledigung gestellten Aufgaben von der Gemeinde auf den Zweckverband über. Mit der Reform der Kommunalverfassung 2007 hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 1 GkG NW klargestellt, dass Zweckverbände auch mehrere Aufgaben wahrnehmen können. Der Zweckverband hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Befugnis, im eigenen Namen hoheitlich zu handeln. Hierfür steht ihm die Dienstherreneigenschaft zu. Darüber hinaus existieren besondere durch Gesetz installierte Zweckverbände wie z.B. Erftverband und Wasserverband Eifel-Rur. Für die Mitgliedschaft in Zweckverbänden besteht keine Berichtspflicht im Rahmen dieses Berichtes. Es handelt sich hier aber ebenfalls um verselbständigte Bereiche, die Aufgaben des Kreises wahrnehmen und denen aus Sicht des Kreises Euskirchen eine ähnliche Bedeutung wie den Beteiligungen zukommt. Seite 232 1. Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Berufsbildungszentrum Euskirchen In den Erken 7 53881 Euskirchen-Euenheim Leiter des BZE: Gerd Pauls Internet: http://www.bze-euskirchen.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Aufgabe des Zweckverbands ist die Unterhaltung und der Betrieb eines Berufsbildungszentrums. Das Berufsbildungszentrum führt berufsbildende, berufsfördernde und berufsbegleitende Maßnahmen folgender Art durch: a) überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Bereich der Industrie und des Handwerks, b) berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, c) Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, d) Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, e) sonstige der beruflichen Bildung dienende Maßnahmen. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbands sind der Kreis Euskirchen, die Industrie- und Handelskammer zu Aachen (IHK) und die Handwerkskammer Aachen (HWK). C) Stammkapital und Anteile Das Stammkapital beträgt 825.225,10 € und entfällt zu gleichen Teilen auf die Verbandsmitglieder. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Verband ist gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes; das gilt auch für den Fall ihres Ausscheidens. Der Finanzbedarf wird vorrangig durch spezielle Entgelte für die durchgeführten Bildungsmaßnahmen gedeckt. Soweit diese nicht ausreichen, erhebt der Zweckverband eine Umlage, von der auf den Kreis Euskirchen zwei Drittel, auf die IHK und die HWK jeweils ein Sechstel entfallen. E) Zusammensetzung der Organe Organe a) Verbandsversammlung (18 Mitglieder, davon je 6 Kreis Euskirchen/IHK/HWK) b) Verbandsausschuss (9 Mitglieder, davon je 3 Kreis Euskirchen/IHK/HWK) c) Verbandsvorsteher d) Daneben besteht ein Rechnungsprüfungsausschuss. a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder 1. AV Manfred Poth 2. Günter Weber 3. Ruth Schmitz 4. Heinrich Hettmer 5. Gisela Neveling 6. Hans Reiff (CDU) (CDU) (SPD) (skB B 90/Grüne) (FDP) Stellvertreter Iris Poth (Stabsstellenleiterin 80) Ute Stolz (CDU) Bernd Kolvenbach (CDU) Margret Rhiem (SPD) Angela Kalnins (B90/Grüne) Rüdiger Forsbeck (FDP) Volker Kindler (FDP) bis 05.10.2010 ab 06.10.2010 b) Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss Mitglieder 1. AV Manfred Poth 2. Günter Weber 3. Stefanie Seidler (CDU) (SPD) Stellvertreter Iris Poth (Stabsstellenleiterin 80) Johannes Esser (CDU) Margret Rhiem (SPD) Seite 233 c) Verbandsvorsteher Ass. Heinz Gehlen Stellvertreter: Dr. Arend Katterbach d) Vertreter des Kreises im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglieder 1. Ingo Hessenius 2. Margret Rhiem (Kreiskämmerer) (SPD) F) Jahresabschluss (s. nächste Seiten) Seite 234 Stellvertreter Günter Steffens Hans-Erhard Schneider (Abt. 20) (CDU) Seite 235 Seite 236 Seite 237 Seite 238 Seite 239 Seite 240 Seite 241 Seite 242 2. ZV Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (ZV KDVZ) Bonnstr. 16-18 50226 Frechen Internet: http://www.kdvz-frechen.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Zweckverband ist Träger der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur und ist Dienstleister für seine Verbandsmitglieder in allen Belangen technikunterstützter Informationsverarbeitung. Dem Zweckverband obliegen insbesondere folgende Aufgaben, um eine wirtschaftlichere Aufgabenerledigung beim Einsatz der Informationstechnologie bei den Verbandsmitgliedern zu erreichen, als dies für jedes Verbandsmitglied alleine möglich ist: 1. Bereitstellung von Anwendungen und Unterstützung bei deren Nutzung auf allen vereinbarten Rechnerebenen, 2. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung örtlicher TUIEntwicklungspläne, 3. Planung, Beschaffung, Vermittlung, Installation und Administration von IT-Komponenten, 4. Unterstützung bei der Problembehebung und künftigen Problemvermeidung durch die Nutzung von IT-Komponenten vor Ort, 5. Bereitstellung von Rechner- und Netzkapazitäten zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit, die termingerechte Durchführung von Produktionen und die Sicherstellung des Schutzes gespeicherter Daten vor Missbrauch und Zerstörung, 6. Schulung von Bediensteten der Verbandsmitglieder in der Handhabung eingesetzter SoftwareProdukte, 7. Prüfung der Programme im Bereich der Haushaltswirtschaft vor ihrer Anwendung gem. § 103 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder sind die Kreise Düren, Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis sowie 34 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Der Zweckverband erwartet lt. Satzung, dass die übrigen kommunalen Gebietskörperschaften der Kreise Düren, Erftkreis und Euskirchen beitreten. nachrichtlich: Zum 30.06.2011 wurde die Mitgliedschaft im Zweckverband durch den Kreis Düren, die Städte Düren und Euskirchen sowie durch die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim gekündigt. Der Austritt wird zum 31.12.2012 wirksam. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Unter Beachtung des § 18 Abs. 3 GkG NRW finden die Vorschriften über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigVO NRW) sinngemäß Anwendung. Soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken, erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine Umlage nach § 19 GkG. Die Höhe der Umlage richtet sich zum einen nach dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Aufwand und zum anderen nach der Inanspruchnahme der Produkte und Leistungen durch die Verbandsmitglieder. E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (je Verbandsmitglied ein Vertreter mit einer Stimme) b) Verwaltungsrat (Verbandsvorsteher, dessen zwei Stellvertreter sowie je fünf Hauptverwaltungsbeamte/leitende Bedienstete aus den Gebieten der Kreise Düren, Erftkreis und Euskirchen) c) Verbandsvorsteher Daneben besteht ein Rechnungsprüfungsausschuss. Der Zweckverband beruft einen Geschäftsführer. a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglied Josef Carl Rhiem (CDU) Stellvertreter Franz Cremer (SPD) Seite 243 b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat Der Kreis Euskirchen wird im Verwaltungsrat durch Herrn Johannes Adams, Geschäftsbereichsleiter I, (stellvertretender Verbandsvorsteher) vertreten. c) Verbandsvorsteher Herr Stommel (Bürgermeister Stadt Jülich) Stellvertreter: Herr Hadel (1. Beigeordneter Stadt Wesseling), Herr Adams (Geschäftsbereichsleiter I, Kreis Euskirchen) Geschäftsführer: Karl Heinz Wergen F) Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor und wird im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt. Seite 244 3. Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) Krebsgasse 5- 11 50667 Köln Internet: http://www.vrsinfo.de/ A) Ziele der Beteiligung Der Zweckverband VRS erfüllt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NW (ÖPNV-Gesetz) und sonstigen Vorschriften. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Verbundtarifs sowie Marktforschung und Erstellung von Marketingkonzepten. Die VRS GmbH nimmt für den ZV VRS die diesem obliegenden Aufgaben wahr. In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen nimmt sie Aufgaben als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes im Sinne des § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes wahr. Die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein dringender öffentlicher Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 GO. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind an dieser Stelle beide Institutionen dargestellt. Mit der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des ÖPNVG NRW ist die Aufgabe der konzeptionellen Planung und Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf den neu gegründeten Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) übertragen worden, dessen Mitglieder der ZV VRS und der Aachener Verkehrsverbund sind. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „Ist die Mitgliedschaft zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich und/oder kann ggf. die Mitgliedschaft entfallen? Ja, da es sich um einen Pflichtverband nach § 5 ÖPNVG NRW handelt. Die Mitgliedschaft kann nicht entfallen. Können die vom Zweckverband wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Nein. Der Zweckverband bedient sich für die operative Aufgabenerfüllung der VRS GmbH. Die regelmäßige Prüfung der Wirtschafts- und Finanzplanung der GmbH wird in den Gremien der GmbH, in denen der Kreis Euskirchen vertreten ist, beraten und beschlossen. Bisher ergaben sich keine Ansatzpunkte für eine Forderung nach Wegfall oder Reduktion von Aufgaben. Kann die Aufgabe in anderer Form (besser) wahrgenommen werden? Nein, da die Organisationsform vorgeschrieben ist. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an den Zweckverband absehbar? Im Rahmen des künftigen ÖPNV-Wettbewerbes werden sich neue Aufgaben für die VRS GmbH ergeben, deren Umfang jedoch noch nicht abgeschätzt werden kann Abschlussbewertung: Die Mitgliedschaft im Zweckverband ist durch das ÖPNVG NRW vorgeschrieben. Zur Aufgabenerledigung bedient sich der Zweckverband der VRS GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, und bei deren regelmäßigen Prüfungen sich keine Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung und ihrer Wirtschaftlichkeit gezeigt haben.“ C) Beteiligungsverhältnisse Der Kreis Euskirchen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg, weiterhin die Stadt Bonn, der Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, die Stadt Monheim am Rhein, der Oberbergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis. Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Der Zweckverband VRS wiederum ist Alleingesellschafter der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH mit einem Stammkapital i.H.v. 240.000 €. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Durch den Zweckverband VRS wird eine jährliche Verbandsumlage erhoben, näheres s. Teil D.2. Seite 245 E) Zusammensetzung der Organe 1. ZV Verkehrsverbund Rhein-Sieg a) Verbandsversammlung b) Verbandsvorsteher 2. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH a) Gesellschafterversammlung (wird durch ZV VRS besetzt) b) Aufsichtsrat (Kreis EU entsendet 2 von 20 Mitgliedern) c) Beirat (Vertreter der Verkehrsunternehmen, die verbundrelevante Verkehre erbringen) d) Geschäftsführung 1a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung des ZV VRS Mitglieder 1. LR Günter Rosenke 2. Bernd Kolvenbach (CDU) Stellvertreter (gebundene Vertretung) Achim Blindert (GBL IV) Hans Schmitz (SPD) 1b) Verbandsvorsteher des ZV VRS Landrat Rolf Menzel (Rheinisch-Bergischer Kreis) Stellvertreter: Landrat Günter Rosenke 2a) Gesellschafterversammlung der VRS GmbH: Besetzung durch ZV VRS 2b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat der VRS GmbH bis 09.12.2009 Mitglied LR Günter Rosenke ab 27.05.2010 Mitglied Bernd Kolvenbach (CDU) Stellvertreter Bernd Kolvenbach (CDU) Stellvertreter Hans Schmitz (SPD) Nach Ablauf der Wahlperiode 2004 - 2009 war ein neuer Aufsichtsrat zu wählen. Da sich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes aber nicht auf eine gemeinsame Wahlliste verständigen konnte, wurde der neue Aufsichtsrat erst am 27.05.2010 gewählt. Dieser hat allerdings nur eine beratende Funktion, so dass die Gesellschafterversammlung in der Kontroll- und Zustimmungsfunktion nicht eingeschränkt war. 2c) Vertreter des Kreises im Beirat der VRS-GmbH Der Kreis wird im Beirat in seiner Funktion als Verkehrsunternehmen (BgA) durch Herrn Achim Blindert (GBL IV) vertreten. 2d) Geschäftsführung der VRS-GmbH Dr. Norbert Reinkober Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag F) Der Jahresabschluss 2009 des Zweckverbandes ist ab Seite 247 und der Jahresabschluss 2010 der GmbH ist ab Seite 254 dargestellt. Der Jahresabschluss 2010 des Zweckverbandes lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor und wird im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt. Seite 246 Seite 247 Seite 248 Seite 249 Seite 250 Seite 251 Seite 252 Seite 253 Seite 254 Seite 255 Seite 256 Seite 257 Seite 258 Seite 259 Seite 260 4. Zweckverband Kronenburger See Geschäftsführung: Gemeinde Dahlem Internet: http://www.dahlem.de/kronenburgersee.php A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Aufgabe des Verbandes ist die Unterhaltung einer Stauanlage und eines Wassersammelbeckens zur Aufstauung der Kyll oberhalb Kronenburgerhütte. Weiterhin dient der Verband der Tourismusförderung am Kronenburger See. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbandes Kronenburger See sind die Gemeinde Dahlem, die Verbandsgemeinde Obere Kyll, der Kreis Euskirchen und der Landkreis Vulkaneifel. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband hat kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Verband deckt seinen Finanzbedarf durch die Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern im Verhältnis der Beteiligung der Mitglieder in der Verbandsversammlung (Anteil Kreis Euskirchen: 1/9 bzw. 11,11 %) E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (9 Sitze, davon Gemeinde Dahlem 5, Landkreis Vulkaneifel 2, Verbandsgemeinde Obere Kyll und Kreis Euskirchen je 1 Sitz) b) Verbandsvorsteher a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder Stefanie Seidler (SPD) Stellvertreter Johannes Mertens (CDU) b) Verbandsvorsteher Reinhold Müller (Bürgermeister Gemeinde Dahlem) F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Zweckverbandes zum Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Seite 261 5. Zweckverband Naturpark Rheinland Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Internet: http://www.naturpark-rheinland.de/info/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Verband hat die Aufgabe, im Rahmen seiner Maßnahmeplanung das Verbandsgebiet unter Wahrung der Belange von Natur und Landschaft sowie der biologischen Vielfalt für die Erholung der Bevölkerung auszubauen und zu pflegen, den umwelt- und sozialverträglichen Tourismus zu fördern und auf eine nachhaltige Regionalentwicklung hinzuwirken. Ihm obliegen insbesondere: a) die Betreuung des Naturparks nach § 44 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes NRW b) die Erstellung und Fortschreibung des Maßnahmeplanes im Sinne des § 44 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW c) die Erholungsplanung für das gesamte Verbandsgebiet - mit Ausnahme der Planung der innerörtlichen Grün- und Erholungsanlagen - auf der Grundlage des Maßnahmeplanes d) die Koordinierung der Planung von Erholungsanlagen durch Gemeinden und sonstige Dritte im Interesse einer einheitlichen Naturpark- und Erholungsplanung im Verbandsgebiet e) die Maßnahmen- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung der Erholungsanlagen, die der Verband im Einzelfall auf Dritte übertragen kann. Die Bauleitplanung der Gemeinden bleibt unberührt. f) die Unterhaltung und der Betrieb der Tageserholungsanlagen, die der Verband auf Dritte übertragen kann g) die Beratung und Betreuung für nicht zum Verbandsgebiet gehörende Erholungsanlagen aufgrund von besonderen Vereinbarungen h) Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung 1. geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird i) die Förderung eines breiten Umweltbewusstseins durch Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbandes sind der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Bonn, die Stadt Köln und die RWE Power AG. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Finanzbedarf des Zweckverbandes wird gedeckt aus Zuwendungen, Spenden, sonstigen Einnahmen und Umlagen der kommunalen Mitglieder. Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken. Die Umlage wird von den Mitgliedern nach einem prozentualen Schlüssel auf der Basis der eingebrachten Flächen und der Bevölkerungszahl erhoben. Die RWE Power AG ist von der Umlage freigestellt. E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (insg. 18 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen, je Vertreter eine Stimme) b) Verbandsausschuss (je Mitglied 1 Vertreter mit gleichem Stimmrecht) c) Planungsausschüsse Nord und Süd (Je ein Vertreter/Verbandsmitglied sowie die Bürgermeister der jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden) d) Verbandsvorsteher a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder 1. AV Manfred Poth 2. Josef Carl Rhiem 3. Heinrich Hettmer Seite 262 (CDU) (SPD) Stellvertreter Achim Blindert Hans Peter Nussbaum Margret Rhiem (GBL IV) (CDU) (SPD) b) Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss Mitglieder 1. LR Günter Rosenke 2. Josef Carl Rhiem Stellvertreter (stv. Verbandsvorsteher) (CDU) Margret Rhiem (SPD) c) Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord Mitglieder 1. LR Günter Rosenke 2. Josef Carl Rhiem Stellvertreter (stv. Verbandsvorsteher) (CDU) Heinrich Hettmer (SPD) Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd Mitglieder 1. LR Günter Rosenke (stv. Verbandsvorsteher) 2. Hans Peter Nussbaum (CDU) Stellvertreter Andreas Schulte (SPD) d) Verbandsvorsteher Landrat Werner Stump, Rhein-Erft-Kreis Stellvertreter: LR Günter Rosenke Geschäftsführer: Harald Sauer F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Verbandes zum Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Seite 263 6. Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Internet: http://www.erftverband.de A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Erftverband nimmt die folgende Aufgaben wahr: 1. Die Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau: x Regelung des Grundwasserstands x Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Wasser x Ausgleich nachteiliger ökologischer Veränderungen 2. Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer einschließlich Hochwasserschutz: x Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand x Vermeidung nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers 3. Die Abwasserbehandlung und Klärschlammbeseitigung sowie Sanierung, Instandhaltung und Betrieb von Kanalnetzen B) Mitgliedschaftsverhältnisse Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Einzugsgebiet der Erft und angrenzende Gebiete. Er dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder. Aus der Systematik des § 6 des Erftverbandgesetzes (ErftVG) ergeben sich sechs Mitgliedergruppen: x Braunkohlenbergwerk x Elektrizitätswirtschaft x kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden x Kreise x Unternehmen, sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung x gewerbliche Unternehmen. C) Stammkapital und Anteile Der Erftverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushalts- oder Wirtschaftsführung erforderlich sind, soweit andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Verbandes nicht ausreichen. E) Zusammensetzung der Organe a) Delegiertenversammlung (insg. 102 Delegierte, davon 1 Kreis Euskirchen) b) Verbandsrat (insg. 15 Mitglieder) c) Vorstand a) Vertreter des Kreises in der Delegiertenversammlung Mitglieder Urban-Josef Jülich (CDU) Stellvertreter Hans-Josef Nolden (CDU) b) Vertreter des Kreises im Verbandsrat Der Kreis Euskirchen ist im Verbandsrat nicht vertreten. c) Vorstand Dr.-Ing. Wulf Lindner Ständiger Vertreter des Vorstands: Dipl.-Ing. Norbert Engelhardt F) Jahresabschluss Die Jahresabschlüsse sind im Internet abrufbar. Seite 264 7. Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Internet: http://www.wver.de A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Zu den gesetzlichen Aufgaben des WVER gehören nach der Vorgabe des Eifel-RurVG: x der Hochwasserschutz und die Verstetigung des Wasserflusses, x die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser sowie die Ausnutzung der Wasserkraft, x die Bewässerung und Entwässerung von Grundstücken, x die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und Privatbereich, x die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustandes der Gewässer. Grundlage des verbandlichen Handelns ist dabei die Idee des „Flussgebietsmanagements”, bei der alle wasserwirtschaftlichen Aufgaben in einer Hand gebündelt sind. Diese Vorstellung ist auch eine Leitidee der neuen EU- Wasserrahmenrichtlinie, die sich zum Ziel gesetzt hat, europaweit einen „guten Zustand” der Gewässer zu erreichen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt der WVER ein miteinander verbundenes Talsperrensystem sowie leistungsfähige Kläranlagen und kümmert sich um den Erhalt von Fließgewässern. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Das Verbandgebiet des WVER umfasst das in Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Rur. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung von Heinsberg bis Hellenthal, von West nach Ost von Aachen bis Düren. Der WVER ist als sondergesetzlicher Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Mitglieder sind: x die Kommunen im Verbandsgebiet x die Kreise im Verbandsgebiet x Abwasser ableitende gewerbliche Betriebe im Verbandsgebiet x die Trinkwasserversorger im Verbandsgebiet C) Stammkapital und Anteile Der WVER besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushalts- oder Wirtschaftsführung erforderlich sind, soweit andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Verbandes nicht ausreichen. E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (insg. 99 stimmberechtigte Delegierte) b) Verbandsrat (insg. 15 Mitglieder, von der Delegiertenversammlung gewählt) c) Vorstand a) und b) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung und im Verbandsrat Der Kreis Euskirchen ist in diesen Gremien nicht vertreten. c) Vorstand Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Firk Ständiger Vertreter des Vorstands Günter Schumacher F) Jahresabschluss Die Jahresabschlüsse sind im Internet abrufbar. Seite 265 8. Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV) Werksstraße 15 45527 Hattingen Internet: http://www.aav-nrw.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der AAV ist ein sondergesetzlicher Verband und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband erfüllt Aufgaben nach dem Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz (AAVGesetz), dem Landesabfallgesetz, dem Landesbodenschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das AAV-Gesetz sieht vor, dass der Verband in den folgenden Fällen zur Gefahrenabwehr tätig werden kann: x Maßnahmen zur Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen nach den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG). x Maßnahmen zur weiter gehenden Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen, um Grundstücke für eine konkret angestrebte Nutzung aufzubereiten, soweit die Aufwendungen hierfür in einem angemessenen Verhältnis zur angestrebten Nutzung stehen. Wie bereits in der Vergangenheit liegt die Besonderheit darin, dass der Verband nicht nur finanzielle Mittel bereitstellt (bis zu 80 % der Sanierungskosten bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr), sondern auch altlastenspezifisches Know-How, das er bei seinen bisher durchgeführten Projekten gesammelt hat. Die technische und finanzielle Umsetzung der Projekte (Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen) erfolgt in der Regel durch den AAV als Maßnahmenträger und Auftraggeber, jedoch grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Kommunen, die die Projekte beim AAV anmelden. Projektmanagement und -controlling werden stets in enger Kooperation und Abstimmung mit den kommunalen Partnern durchgeführt. In der Regel werden hierzu öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, in denen die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten geregelt sind. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Als AAV- Mitglieder sind im Gesetz aufgeführt: x Freiwillige Mitglieder: alle juristischen Personen des Privatrechts und Vereinigungen von juristischen Personen, die sich auf Grundlage des Kooperationsvertrages zu freiwilligen Beiträgen gegenüber dem Verband verpflichtet haben. x Kreise und die kreisfreie Städte, x das Land Nordrhein-Westfalen. Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Mitglieder nach oben genannten Kriterien sind, können die Aufnahme in den Verband beantragen. Eine Aufnahmepflicht besteht jedoch nicht. Näheres ist in der Satzung geregelt. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Verband erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben x Beiträge: Sie betragen pro Einwohner des jeweiligen Mitgliedes 0,03 Euro x Zweckgebundene Mittel: Sie sind einer zwischen dem Umweltministerium und der NRWWirtschaft abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung festgelegt sind E) Zusammensetzung der Organe a) Delegiertenversammlung (Zahl der Delegierten richtet sich nach Stimmenanteilen. Je volle 25.000 Euro des in der Kooperationsvereinbarung garantierten und festgelegten Mitgliedsbeitrages bzw. der Mittel des Landes ergeben eine Stimme) b) Vorstand (10 Mitglieder) a) und b) Vertreter des Kreises in Vorstand und Delegiertenversammlung Der Kreis Euskirchen ist in diesen Organen nicht vertreten. Geschäftsführer: Gerhard Kmoch F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen Bedeutung des Verbandes für den Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Der Jahresbericht 2010 ist im Internet abrufbar. Seite 266