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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung; hier: Festsetzung der Gebührensätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung;
hier: Festsetzung der Gebührensätze)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.11.2004 TOP Betreff 4. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung; hier: Festsetzung der Gebührensätze Vorlage: 71/2004 Beschluss: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2005 bis 2007) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007 werden die Straßenreinigungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Anteil Straßenreinigung: 0,82 €/m, Anteil Winterdienst: 0,80 €/m.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen