Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 30.11.2004
TOP
Betreff
19.4.
5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor
dem Bruch“;
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage
Vorlage: 32/2004 1. Ergänzung
Beschluss:
„1.)
2.)
Der im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Herrn Hubert Breuer, Vor dem Bruch 8,
52372
Kreuzau,
vorgebrachten
Anregung,
die
vorgesehene
neue
Erschließungsstraße in nördliche Richtung zu verschieben und den vorgesehenen
Grünstreifen entlang seiner Grundstücksgrenze anzulegen, wird stattgegeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen